Die wollen meinen Domain!!

Genau vor solchen Tips wäre ich vorsichtig. Weil genau das kann als Grund für Domain Grabbing ausgelegt werden.

Man kann Anhand des Threads genau feststellen, dass dieser Vorschlag erst nach dem Eingang des Anwaltsschreibens aufgekommen ist. Also kein Domaingrabbing.
 
sgmelin schrieb:
Man kann Anhand des Threads genau feststellen, dass dieser Vorschlag erst nach dem Eingang des Anwaltsschreibens aufgekommen ist. Also kein Domaingrabbing.
Ich hätte also in Deinen Augen einen Freibrief, wenn ich Domains anmelde und nicht zum Verkauf anbiete. Wenn ich dann ein Anschreiben von der (gewünschten) Seite bekomme, biete ich sie einfach zum Verkauf an. Wenn es dann zum Verfahren kommen sollte: "Ich habe sie ja nicht zum Verkaufen angeboten, sondern erst daran gedacht nachdem ich das Anschreiben vom Anwalt bekommen habe." Interessanter Gedankengang. Aber selbst bei meinem gesunden Rechtsempfinden, würde ich Deiner Argumentation nicht folgen.

Pingu
 
aaaalso, du hast dir den im prinzip domainnamen schon unberechtigt zugelegt, da die firma da schon lange existierte und markenrecht angemeldet war - das kleine s als unterscheidung dürfte da nicht hinreichend sein, zumal es beim sprechen nicht zu unterscheiden ist.

ansonsten haben hier einige schon etwas dazu geschrieben, wann und warum die firma vor gericht bessere chancen hat, verkehrsrecht , erwartungen des surfers etc. (und da scheinen sich D und CH nicht allzu sehr zu unterscheiden).

soweit ich das sehe, hast du keine chance. sei froh, dass der anwalt nicht gleich kohle fordert wegen der verletzung der rechte seines mandanten, sondern es bei einer unterlassungsunterklärung und übergabe des domain-namens belässt.

sorry, so schaut's IMHO aus. ;)
 
Mal ein Beispiel, das Dir vielleicht weiterhilft:
Such´ mal die Fima Büchi unter www.buechi.ch.
Ich weiß zwar nicht, ob es hier jemals zum Rechtsstreit gekommen ist, Aber diese Domain gehört der Familie Büchi, Die Firma Büchi, die mit Sicherheit viel älter ist, findet man unter www.buchi.ch.
 
Ich würde dir raten einen Anwalt hinzuzuziehen und würde mich auf einen Vergleich einigen, d.h. denen die Möglichkeit anbieten, die Domain abzukaufen.

Die Kosten, die du durch den Domainverkauf bzw. durch den Vergleich erzielst, ließen sich durch die Bezahlung der Gebühren der Domain deinerseits und die Ersparnis teurer Anwaltskosten von dieser Firma rechtfertigen. Wenn sie nicht darauf eingehen, würde ich die Domain an einen reichen Ölscheich im fernen Osten verkaufen...

Rechtlich gesehen hättest du in Deutschland keine Chance, deine Domain zu bahlten. Ich denke nicht, dass das Schweizer Recht grundlegend verschieden ist.
 
Nimm doch mal mit Switch.ch Kontakt auf. Vielleicht können die dir weiter helfen. Switch hat doch sicher schon mehrere solche Fälle gehabt. Ich wünsche dir viel Glück! Mach doch auch noch in anderen Foren oder auf wichtigen Internetseiten Furore um deinen Fall (das könnte für die Firma unangenehm werden). Ist deine Seite mit den Schiedsrichtern viel besucht? Dann könntest du es dort doch auch berichten. Vielleicht hilft dir das auch etwas. Es muss ja nicht unbedingt sein, dass ein Anwalt diesen Brief geschrieben hat. Es kann auch jemand von der Firma gewesen sein, der gedacht hat, du würdest Angst bekommen durch so einen Brief. Vielleicht kannst du auch mal auf admin.ch die Bundesgerichtsentscheide durchforsten.
 
Danke vorerst an all jene die sich hier ihre Meinung veröffentlicht haben, ich brauche jetzt alls erstes einen guten Schlaf und einen starken Kaffee, um mich dann genauer um das Sorgenkind zu befassen...
 
maceis schrieb:
Hauptsächlich richtet sich dies nach den Paragraphen
BGB §280 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung
dies ist nur bei einem Schuldverhältnis zwischen den Parteien möglich
oder §823 ff Schadenersatzpflicht wegen unerlaubter Handlungen
dieser Schuss könnte nach hinten los gehen, denn wenn überhaupt eine unerlaubte Handlung vorliegt, dann höchstens von seiten yosemites (auch wenn wir hier alle auf seiner Seite stehen).
Schlimmstenfalls kommt es dann soweit, dass die Firma die Anwaltskosten etc. einklagt.
Nur so als Anmerkung am Rande: Weder § 280 I BGB, welcher ein Schuldverhältnis voraussetzt, noch § 823 BGB (Verschuldenshaftung) würden auch nur im Entferntesten zur Anwendung kommen.
 
Befass dich nicht mit deutschem Markenrecht. Geh zum Anwalt (kann dir einen geben aus dem Werbe und Markenrecht in Thalwil ZH.). Zudem: Meine HP heisst piranha-ag, gleichzeitig existiert aber auch eine die nur piranha heisst. Wir existieren prima nebeneinander.
Wenn eine Firma gleich droht, bedeutet die IMMER, dass sie sich unsicher fühlen.
Einfach keine hektischen Bewegungen machen. Wenn jemand Klasse hat, informiert er sich zuerst. Diese Smart was auch immer hat das offensichtlich nicht.
 
Yosemite, leider bekommt nicht immer der Recht, der es hat, sondern oft auch der, der den längeren (finanziellen) Atem hat.

Kleine Story am Rand:

Ein Bekannter wollte Geld mit Strom aus seinen Windkraftanlagen verdienen. Laut Gesetz in D sind die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom zum Festpreis (da ökologisch) aufzukaufen. Zum Einspeisen benötigte man aber ein kleines Umspannwerk. Der Bekannte musste das Umspannwerk bezahlen (2.000 000 DM), dem Netzbetreiber schenken und die Steuern fuer die Schenkung bezahlen. Obwohl absolut im Recht, keine dieser Kosten tragen zu muessen, hätte er einen Rechtsstreit mit dem Netzbetreiber finanziell nicht ueberlebt.

Schöne Rechtsstaatlichkeit!

Vielleicht kannst Du Dich ja mit den anderen Nicht-Smart-Solutions-AG Firmen zusammentun ...?
 
xkeek schrieb:
Nur so als Anmerkung am Rande: Weder § 280 I BGB, welcher ein Schuldverhältnis voraussetzt, noch § 823 BGB (Verschuldenshaftung) würden auch nur im Entferntesten zur Anwendung kommen.
Sag ich doch;
Und ohne rechtliche Grundlage auch keine Schadenersatzansprüche gegen die Firma. wenn überhaupt, dann nur anders herum und auch nur dann, wenn man auf eine unerlaubte Handlung abstellen kann..
 
Schau mal im Internet unter Heise - c´t nach. Vielleicht kannst du die Artikel auf der Jahrescd nachlesen?!
 
sgmelin schrieb:
Man kann Anhand des Threads genau feststellen, dass dieser Vorschlag erst nach dem Eingang des Anwaltsschreibens aufgekommen ist. Also kein Domaingrabbing.


Das ist auzuschliessen -> weil ich nur diese Domain besitzte!
 
@yosemite:
Alleine der letzte Satz in dem Anschreiben ("Ich hoffe, dass sich so ein Rechtsstreit vermeiden lässt.") würde mich als Domaineigner schon ein wenig auf den Plan bringen. Anstatt ein Angebot zu machen, droht der Anwalt gleich unterschwellig? Finde ich ungeschickt, da die Domain nicht exakt dem angemeldeten Firmennamen entspricht und es taktisch geschickter wäre, einen Vergleich anzustreben. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, aber mir wurde als "Trostpflaster" immerhin ein guter Betrag angeboten, was ich dann auch angenommen habe, da meine Domain noch nicht mal in Betrieb war (von daher kein allzu großer Verlust). Ich steckte zu der Zeit gerade in der Uni-Examenszeit und da kam dieser Geldregen sehr gelegen. :)

Aber ich will Dir da auch keinen falschen Ratschlag geben. Sowohl am Posting von HAL9500 als auch an dem von BEASTIEPENDENT ist was dran. Schwere Sache. Falls sie Dir aber 500 oder 1.000 Euro als "Aufwandsentschädigung" oder "Unkostenerstattung" anbieten sollten, würde ich die Domain sicherheitshalber abgeben, das Geld einstecken und mir eine neue Domain suchen.
 
@yosi: ich hoffe der kaffee war gut und der schlaf lang. zum doof sein gehören immernoch 2. da du keiner von sein wirst würde ich dir gerne einen neue domain schenken. wie wäre es mit http://www.fuck-smart-solution.ch :) den rest schenken wir uns auch einfach damit wir nicht auf deren niveau kommen.
 
Ich könnte ja sowas schreiben wie:

Nach Rücksprache mit meinen Rechtsanwälten kann sich Ihr Mandant der
(ich zitiere:) "seit rund 10 Jahren (...) anspruchsvolle Software-Lösungen auf
höchstem Niveau" entwickelt, KREUZWEISE!! X X X

;-)

Ich habe nun um eine Verlängerung der Frist gebeten - um mich bezüglich Gesetze zu infomieren.
Mir sind ein paar wichtige Dinge aufgefallen:

1. www.smart-solutions.ch hat noch eine 2. unter www.smartsol.ch!!
2. Smart Solutions AG is KEIN registierter oder geschützter Markennamen sondern "nur" ein Firmeneintrag....

Je länger je mehr, bin ich der Meinung das diese Frima im Unrecht steht.... hmmm
 
@yosemite dann lasse deine "firma" markenrechtlich schützen und dreh den spiess um ;)
 
WalSuede schrieb:
Yosemite, leider bekommt nicht immer der Recht, der es hat, sondern oft auch der, der den längeren (finanziellen) Atem hat.

Kleine Story am Rand:

Ein Bekannter wollte Geld mit Strom aus seinen Windkraftanlagen verdienen. Laut Gesetz in D sind die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom zum Festpreis (da ökologisch) aufzukaufen. Zum Einspeisen benötigte man aber ein kleines Umspannwerk. Der Bekannte musste das Umspannwerk bezahlen (2.000 000 DM), dem Netzbetreiber schenken und die Steuern fuer die Schenkung bezahlen. Obwohl absolut im Recht, keine dieser Kosten tragen zu muessen, hätte er einen Rechtsstreit mit dem Netzbetreiber finanziell nicht ueberlebt.

Schöne Rechtsstaatlichkeit!

Vielleicht kannst Du Dich ja mit den anderen Nicht-Smart-Solutions-AG Firmen zusammentun ...?
Hast Du Dich bei der Summer vertan? Meintest Du wirklich 2Mio? oder 2000 und hinten ist eine Null zu viel?
Sonst weiß ich nicht, wie er den Rechtsstreit nicht überleben sollte, da er anscheinend über solche Summen verfügt.
 
Es steht geschieben: Domains die auch nur im entferntesten mit einem Firmennamen gleich lauten: FINGER WEG !!! Und das ist ein alter Hut ! Uralter Hut !!! Wirklich !

Also, sofort unterschreiben, ansonsten Prozeßkosten - Viel Spaß. Kumpel von mir
hatte auch mal gesagt: Na und, wenn die die Domain nicht haben, hab ich sie halt
und jetzt mußte er bitter böse viel Geld bezahlen.
 
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