Gesellschaft Die GroKo ist wieder da - was haltet ihr davon?

Wie findest Du das Ergebnis der Koalitionsverhandlung (Vertrag / Besetzung der Ressorts)?

  • Super. Alles gut für die nächsten 4 Jahre.

    Stimmen: 7 6,8%
  • Geht so, denn es hätte deutlich schlimmer kommen können, also prinzipiell noch gut.

    Stimmen: 5 4,9%
  • Na ja, habe mir etwas anderes erhofft, aber angesichts der Rahmenbedingungen noch ok.

    Stimmen: 21 20,4%
  • Müll, richtiger Müll.

    Stimmen: 62 60,2%
  • Das ist mir sowas von latte, das glaubt ihr gar nicht...

    Stimmen: 8 7,8%

  • Umfrageteilnehmer
    103
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Was soll nur aus der Bundeswehr werden.
Na was schon?
Ausrüstungs- und Instandhaltungsprobleme sind nicht neu.

Schon zu meiner Zeit 1986/87 war es unter Wehrpflichtigen die ziemlich einhellig so gesehene Aufgabe der Bundeswehr, an der Grenze solange Widerstand zu leisten, bis Militär eintrifft.

Mein Spieß hat sich mit Zähnen, Klauen und sonstigen Extremitäten dagegen gewehrt, ihm den VW-Kübel durch einen VW-Iltis zu ersetzen. Gängiger Witz der Zeit über den Iltis: »Hauptfeld. Ich habe einen Unfall zu melden« – »Ja, was?« – »Ich hab’ den rechten Außenspiegel abgefahren.« – »Ja, und? Tausch ihn aus.« – »Geht nich’.« – »Wieso?« – »Der Wagen liegt drauf.«
 
Was die Musel Männer angeht, beziehe ich mich in erster Linie auf die Kinderehe die ich für mich nicht billige, und das den Musel Männern Doppelehe nicht verboten ist, zumindestens solange wie sie in ihrervHeimat entstanden ist, brauche ich hier wohl nicht weiter zu popularisieren.
1. "Musel Männer" kann man durchaus als Beleidigung verstehen.
2. In Deutschland ist übrigens nur das schliessen einer zweiten Ehe verboten. Das führen einer zweiten nicht.
1. Hatte Luther tatsächlich keine Probleme mit der Polygamie – oder hatte er nur keine Probleme damit, diesen Text wortgetreu aus dem hebräischen Original ins Deutsche zu übersetzen? Ich frage das, weil es im NT über die Bischöfe heißt, dass sie u.a. »Mann einer einzigen Frau« zu sein haben.
zu Luther: http://www.confessio-augustana.info/pdf_Dateien/Artikel/CA_2013_2_Seite_42bis45.pdf
Er hatte da so ein Problem: für die Reformation wichtigen Männern hat er es erlaubt. Es war halt auch einfach nicht ganz unüblich im Adel. Das was du im NT meinst beschränkt sich auf Bischöfe und Älteste. Das ergibt nur Sinn wenn es für alle anderen eine andere Regelung gibt.

Ich bin aber weder Theologe noch Historiker!
 
Ja toll! Meinst Du alle Männer können sich die Frau aussuchen weil sie Ronaldo heißen?
Musst Du Ahmad fragen ( Post 1036, verlinkter Beitrag). Der weiß auch wie das geht.
 
Musst Du Ahmad fragen ( Post 1036, verlinkter Beitrag). Der weiß auch wie das geht.
Kann ja durchaus im Einverständnis aller Frauen so geschehen. Das müssen nicht zwangsweise Opfer sein.
 
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Sie waren 13 und 14 Jahre alt bei der Hochzeit!
Den Fall kenne ich nicht. Da es aber ein Einzelfall ist spielt der zum Glück auch keine große Rolle für die Gesamtsituation. Für die einzelnen Betroffenen aber logischerweise schon.
Übrigens: auch in den USA dürfen durchaus 13-jähriges heiraten. Kommt auf den Staat an.
Die römisch-katholische Kirche schreibt für die Frauen ein Mindestalter von immerhin 14 Jahren vor.
Wenn der Bischof zustimmt wäre so eine Ehe sogar in Deutschland kirchenrechtlich ok.

Das heiraten von Kindern finde ich auch ein Problem. Wenn man aber solche Ehen direkt für ungültig erklärt, was bedeutet das dann für die Mädels? Sind die dann plötzlich mittellos, weil ja der Ehemann nicht mehr da ist, die Familie sich aber nicht mehr für zuständig hält? Dürfen die, wenn sie 18 sind erneut heiraten?In Dtl logischerweise ja. Haben die aber bei der Rückkehr ins eigene Land dann etwas zu befürchten? Wer ist der Vater der potentiellen Kinder. Nach deutschem Recht der Ehemann. Den gibt aber nicht wenn man die Ehe nicht anerkennt. Fragen über Fragen die das ganze eben nicht so einfach machen.
 
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sagt wer?
Grundsätzlich sind alle Mehrfachehen unter Zwang geschlossen worden?
Glaubst du im Ernst, ein 13 jähriges Kind hat Interesse daran verheiratet zu werden und Kinder zu bekommen?
 
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Ich bin jetzt hier raus, ihr A*rsch*löcher!
 
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2. In Deutschland ist übrigens nur das schliessen einer zweiten Ehe verboten.
Stimmt. Wobei das nur für standesamtliche Eheschliessungen gilt. https://dejure.org/gesetze/StGB/172.html Religiöse Eheschliessungen in Deutschland sind ohne Standesamt nicht anerkannt, oder?
Das führen einer zweiten nicht.
Das ist nur richtig, wenn der erste Ehepartner irrtümlich als verstorben gilt. Ansonsten ist Deine Aussage falsch, wenn Du denkst, dass beide Ehen rechtlich anerkannt werden würden. https://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html Dagegen, dass ein Mann abwechselnd oder gleichzeitig mit mehreren Frauen zusammenlebt oder mit ihnen Sex hat ist nicht strafbar, so lange das alle freiwillig praktizieren.
Kannst ja hier mal ein bisschen lesen. :) http://www.rechtsprechung.niedersac...ml?doc.id=JURE060019068&st=null&showdoccase=1
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaubst du im Ernst, ein 13 jähriges Kind hat Interesse daran verheiratet zu werden und Kinder zu bekommen?
Die Frauen in der Steinzeit haben auch erst das Klimakterium abgewartet um ihre Karriere zu machen um dann schlaue Sprüche zu reißen ob die Menschheit überhaupt überleben sollte. Die Zeiten sind vorbei aber ändert nichts an der Sache...
 
Stimmt. Wobei das nur für standesamtliche Eheschliessungen gilt. https://dejure.org/gesetze/StGB/172.html Religiöse Eheschliessungen in Deutschland sind ohne Standesamt nicht anerkannt, oder?
nicht vom Staat. Von der Kirche aber schon. Ob man sich dann kirchenrechtlich scheiden lassen darf? Interessant wäre z.B. wie Arbeitsgerichte damit umgehen wenn man bei einem Tendenzbetrieb angestellt ist und es dort zur Sprache kommt.

Das ist nur richtig, wenn der erste Ehepartner irrtümlich als verstorben gilt. Ansonsten ist Deine Aussage falsch.
[/quote]
Mag sein das ich das falsch verstanden habe. Wo kann ich das nachlesen?
Ich hätte das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustandsdelikt
§172 StGB betrifft nur die Eheschliessung, nicht das Führen der Ehe.
Das ist so ein bisschen wie "Der Besitz ist legal, erwerben darfst du es aber nicht".
Zumindest verstehe ich als Nichtjurist das so. Der Effekt ist, das die Verjährung ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung einsetzt. Wer das also 5 Jahre lang durchhält dürfte nicht bestraft werden. Die Ehe wird dann zwar aufgehoben, die Straftat ist aber verjährt. Wie das mit den Folgestraftaten ausschaut, z.B. im Steuerrecht, erfolgten Aussageverweigerungen vor Gericht etc wäre mal interessant zu prüfen.
Man hat halt so gut wie keine Chance legal überhaupt in diesen Zustand zu kommen.
 
Glaubst du im Ernst, ein 13 jähriges Kind hat Interesse daran verheiratet zu werden und Kinder zu bekommen?
Wenn du so prinzipiel fragst: Ja, ich kann mir das vorstellen.
Ob das Kind die Tragweite der Entscheidung überblickt? Sicherlich nicht, das geht ja den meisten Erwachsenen nicht anders.
Zwischen "heiraten" und "verheiratet werden" liegen aber auch noch mal Welten...
 
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