Die Amis haben echt nen Schatten...

nunja, ich bin ja wirklich gegen verallgemeinerungen der art "die amis".. nur .. wenn die amerikanischen behörden so dermaßen daneben handeln, dann rutscht einem sowas wohl schnell schon mal raus...
und wenn (wovon ich allerdings nichts weiß) die mehrheit der amerikaner dieses verhalten toleriert oder gar unterstützt.. dann hätten sie wirklich nen leichten schatten, bzw sind opfer eines herren g.w.b. geworden, der seit dem 11.9. mit immer aberwitzigeren, persönlichkeitseinschränkenden sicherheitsgesetzen um sich wirft...
das ganze hat aber nichts mit ameriakfeindlichkeit zu tun, lediglich stellt das ganze kritik an amerikanischen behörden und der regierung dar..
ich glaube der threaderöffner meinte das nicht anders..
 
Achja die Amis. Das die bekloppt sind, wissen wir ja :D

Über solche Vorkommnisse kann man nur den Kopf schütteln...
 
xlqr schrieb:
ot



immerhin hält die chinesische kommunistische führung (nicht china und nicht die chinesen ;) ) seit dem krieg 1950 den souveränen staat tibet besetzt - mit schon weit über einer million zivilen opfern und einer deutlicheren verurteilung durch die uno, als es die us-amerikanich oligarchische führung für ihren irak feldzug bekommen hat.

und was die türkisch nationalistische führung mit der kurdischen wohnbevölkerung macht, ist auch nicht so der reisser ...

zum titel: die montabaurer neigen zu verallgemeinerungen :D
Hmm, ja ich geb dir Recht. Sie sind wohl einfach nicht so laut wie die Amerikaner... :( Wollte damit niemanden auf die Füße treten und ich stimme dir absolut zu, zu dem was du sagst.
 
..erst einmal es gibt nicht DIE Amerikaner :rolleyes: . Aber ich glaube den eigentlichen Knackpunkt hat bömpfmactobi schon genannt. Die amerikanische Regierung versteht sich als Heilsbringer für eine "freie Welt", ohne die geringste Ahnung (?) sicher aber mit sehr (zu) wenig Verständnis für andere Kulturen.
 
Jetzt mal ganz unabhängig von "den Amis": ich finde ein solches "Law and Order" Handeln extrem übertrieben. Mit 11 Jahren kann man doch noch gar nicht erfassen, was man da gemacht hat. Jeder von uns hat viel Schiet gebaut und sich wahrscheinlich auch mal mit Nachbars Kinners gekloppt. Und das war sicherlich nicht immer toll. Aber die Polizei wurde deshalb noch lange nicht geholt, geschweige denn hätte sich die Staatsanwaltschaft auch nur dafür interessiert. Es ist immer noch Sache der Eltern, so eine falsche Handlungsweise ihrer Kinder nach ihrem Ermessen zu bestrafen.

Was mir noch auffällt, ist, dass es sich bei der Kleinen um eine Latina gehandelt hat; ich habe schon häufiger gehört, dass die Latinos heutzutage in den USA noch häufiger mit Rassismus zu kämpfen haben, als die Schwarzen. Mir fällt sonst keine andere Erklärung ein, warum hier mit derartiger Härte wegen eines, sagen wir mal Dumme-Kinder-Streiches vorgegangen wird.

An sonsten halte ich auch nichts von "DIE" XYZ - man darf nie verallgemeinern, auch wenn es noch so einfach ist. Da waren wir schon oft genug ...
Ich traue mir einfach nicht zu, die Amerikanische Kultur zu bewerten oder gar über sie zu urteilen, ohne sie jemals selbst erlebt zu haben. Ich kenne sie halt nur vom Hörensagen. Ich kann nur über die Amerikanische Außenpolitik urteilen: Urteil 6-, setzen ...

Stefan
 
Meines Erachtens nach ist das Handeln der amerikanischen Polizei in den beschriebenen Fällen sehr kontraproduktiv. Ein Kind in dem Alter mit Handschellen abzuführen wegen eines Streits zwischen Kindern führt wahrscheinlich eher zu einem Trauma als zu einem echten Schuldbewusstsein.

Was verspricht man sich davon, Kinder in Jugendarrest zu stecken? Das Einzige, was sie dort von einander lernen, ist, sich beim nächsten Mal nicht erwischen zu lassen. Sie lernen eventuell, wie man sich verteidigt - und zwar nicht nur verbal. Kinder mit vielleicht wirklich kriminellen Jugendlichen zusammen einzuschließen, ist in meinen Augen verantwortungslos. Ihre Moralentwicklung und das Sozialverhalten werden dadurch nicht ausgeprägter.
Kinder aufgrund eines Kusses wegen sexueller Nötigung zu verurteilen, wird aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass das Kind verwirrt ist und Sexualität als ein Verbrechen und nicht als eine schöne Sache verstehen wird.

Warum in dieser Diskussion ein Verweis auf China und die Türkei gelegt wurde, verstehe ich nicht. Auch wenn in diesen Staaten starke Menschenrechtsverletzungen stattfinden, die ich in keinster Weise für gut halte, macht es doch das Verhalten in den beschriebenen Fällen nicht besser. Nur weil es irgendwo auf der Welt vielleicht noch schrecklichere Dinge gibt, was natürlich auch Ermessenssache ist, ist eine andere Tat doch nicht gleich weniger schlimm!?
 
Ah, der allwöchendliche "die Amis"-Thread :D.

In Deutschland ist es übrigens andersrum: hier können Kinder Eure Autos mit Steinen bewerfen und demolieren und man bekommt KEINEN CENT, auch nicht von den Eltern.
Sind wir deshalb der bessere Rechtsstaat? ;).
 
Es fällt mir schwer, das zu glauben.
Nehme an, dass es davon abhängt, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Normalerweise müsste die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden aufkommen.
 
Ein Neunjähriger aus Ocala in Florida kam Anfang des Jahres ins Gefängnis, weil er ein Bild gemalt hatte, das nach Ansicht seines Lehrers zeigte, wie er gemeinsam mit einem Klassenkameraden einen Mitschüler mit einem Schwert bedrohe. Auch er wurde mit Handschellen abgeführt.
lol ?!
Was sollte daran denn schlimm sein?!
 
ricky2000 schrieb:
Ah, der allwöchendliche "die Amis"-Thread :D.

In Deutschland ist es übrigens andersrum: hier können Kinder Eure Autos mit Steinen bewerfen und demolieren und man bekommt KEINEN CENT, auch nicht von den Eltern.
Sind wir deshalb der bessere Rechtsstaat? ;).


Wer mit 7 ein Auto mit Steinen bewirft ist fällig(bzw. die Eltern)! Wenn das Kind unter 7 ist und auf der Strasse mit Steinen wirft, dann wird es nicht so einfach sein vorzubringen, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist.
 
Greensynapse schrieb:
Wer mit 7 ein Auto mit Steinen bewirft ist fällig(bzw. die Eltern)! Wenn das Kind unter 7 ist und auf der Strasse mit Steinen wirft, dann wird es nicht so einfach sein vorzubringen, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist.

http://www.aufsichtspflicht.de/knowhow/info/info3.htm

Nö, im Zweifelsfall reicht es, wenn die Eltern glaubhaft versichern, dass sie dem Kind eindringlich verboten haben, mit Steinen zu werfen, eine permanente Anwesenheitspflicht der Eltern beim Spielen der Kinder gibt es nicht.
Ist ja auch egal, ist off topic. ;)

Zum Thema: so krass und krank das auch ist (Handschellen, Abführen...)
Das Mädel ist 11, nicht 4 oder 5.
Mit 11 weiss man schon sehr genau, was man macht, wenn man jemanden verletzt.
 
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ricky2000 schrieb:
http://www.aufsichtspflicht.de/knowhow/info/info3.htm

Nö, im Zweifelsfall reicht es, wenn die Eltern glaubhaft versichern, dass sie dem Kind eindringlich verboten haben, mit Steinen zu werfen, eine permanente Anwesenheitspflicht der Eltern beim Spielen der Kinder gibt es nicht.
Ist ja auch egal, ist off topic. ;)

Zum Thema: so krass und krank das auch ist (Handschellen, Abführen...)
Das Mädel ist 11, nicht 4 oder 5.
Mit 11 weiss man schon sehr genau, was man macht, wenn man jemanden verletzt.

Mag off-topic sein, ich finde es aber wichtig klarzustellen, dass es nicht stimmt was du behauptet hast und mit der Phrase, welcher denn nun der bessere Rechtsstaat sei, auch ziemlich krass und provokant ausgedrückt hast.

Daher solltest Du Dir die Argumente der anderen Anhören:

1. Unter dem Link erreiche ich Tipps von Anwälten für die Einhaltung der Ausichtspflicht von Jugendleitern. Erstens würde ich vorsichtig sein, was Anwälte behaupten, solange man sie nicht selbst bezahlt. Außerdem geht es um Jugendleiter, nicht um Eltern.

2. Hier Rechtsprechung zum Steinewerfen auf Autos, wenn Kinder 7+
Klick

3. Aufsichtspflichtverletzung bei 4-jährigem Kind, bei Steinewerfen auf Auto
Klick

Deshalb Vorsicht beim Verweisen auf Gesetzestexte, wenn man die Rechtsprechung dazu nicht kennt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zu dem Thema allgemein fällt mir nur der Satz ein:

"Kinder, die nicht geliebt werden, werden Erwachsene, die nicht lieben."
 
Hmm, interessant. Als absoluter Nicht-Jurist finde ich das ganz spannend, eigentlich: ich wusste nicht, dass die Gesetze - in der Theorie - Kinder mehr oder weniger straffrei stellen. Die Links zur praktischen Anwendung finde ich da noch mal ein Stück interessanter und entprechen auch eher meins laienhaften Rechtsverständninsses. Danke.

Stefan
 
Greensynapse schrieb:
Mag off-topic sein, ich finde es aber wichtig klarzustellen, dass es nicht stimmt was du behauptet hast und mit der Phrase, welcher denn nun der bessere Rechtsstaat sei, auch ziemlich krass und provokant ausgedrückt hast.

Nee, ich wollte damit lediglich zeigen, dass für manche "Taten" von Kindern hier überhaupt nicht gehaftet wird und der Geschädigte der Dumme ist.

Danke für die Links. Allerdings ist das auch keine generelle Entkräftung, sondern es schränkt das, was ich gesagt habe, ein.

Zitat aus deinem ersten Link:
Ausgehend von der Gesetzesbegründung kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass Fahrzeugbesitzer entgegen der gesetzlichen Formulierung in § 828 Abs. 2 BGB ihren Schaden auch von Kindern ab dem vollendeten 7. Lebensjahr verlangen können, wenn ihr geparktes Fahrzeug durch spielende Kinder beschädigt wird.

Also ab dem 7. Lebensjahr.
Und in dem zweiten Beispiel war das Kind 4 und nicht 6 oder 7, dann hätte man es vielleicht draussen spielen lassen dürfen und den Eltern hätte man nichts vorwerfen können .

Wenn man einfach andere Beispiele nimmt, z.B. dass ein Erziehungsberechtigter in der Nähe ist, aber nicht mehr eingreifen konnte oder die Mutter das (6-jährige) Kind sogar an der Hand hatte, während das Kind unbemerkt mit seiner Spielschaufel an einem Auto langkratzt, dann sieht das wieder böse für den Besitzer aus.

Du hast wohl recht, dass in vielen Fällen zumindest den Eltern Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Aber in ganz ungünstigen Konstellationen haftet leider niemand.
 
Zuletzt bearbeitet:
heldausberlin schrieb:
Zu dem Thema allgemein fällt mir nur der Satz ein:

"Kinder, die nicht geliebt werden, werden Erwachsene, die nicht lieben."

wieder ot

premium members neigen zur verallgemeinerung :D

so würde mir der satz besser gefallen:

aus kindern die nicht geliebt werden, werden manchmal erwachsene ...

übrigens kenn ich einige *amis*, die bei solchen geschichten (kinder in handschellen und im knast) das grosse kotzen kriegen ...

auch wenn es selten zu *uns* dringt - es gibt eine opposition in usa - und nicht in allen bundesstaaten wird so rigide verfahren.
 
ricky2000 schrieb:
Nee, ich wollte damit lediglich zeigen, dass für manche "Taten" von Kindern hier überhaupt nicht gehaftet wird und der Geschädigte der Dumme ist.

Tja, casus sentit dominus. Es sind nicht so viele Fälle, wie du denkst.

ricky2000 schrieb:
Danke für die Links. Allerdings ist das auch keine generelle Entkräftung, sondern es schränkt das, was ich gesagt habe, ein.

Naja, die BGH-Entscheidung wiegt schon sehr schwer, aber gut...
Generelle Entkräftung kann es in diesem Bereich nicht geben. Es handelt sich meistens um Einzelfallentscheidungen.


ricky2000 schrieb:
Wenn man einfach andere Beispiele nimmt, z.B. dass ein Erziehungsberechtigter in der Nähe ist oder die Mutter das (6-jährige) Kind sogar an der Hand hatte, während das Kind unbemerkt mit seiner Spielschaufel an einem Auto langkratzt, dann sieht das wieder böse für den Besitzer aus.

Einzelfallentscheidung. Hängt sehr vom Richter und den konkreten Umständen ab(Wie ist das Kind allgemein? Hat die Mutter bemerkt, dass es einen Stein in der Hand hielt, etc.)

Aber ich verstehe schon, was du sagen willst und sicherlich gibt es krasse Fälle in denen es sehr ungerecht wirken kann. Trotzdem Vorsicht mit deinen Aussagen, denn anscheinend bist du kein Jurist. Mit dem Zitieren von Gesetzen kann man Leute schnell einschüchtern, deshalb sollte man sich im Allgemeinen zurückhalten, wenn man kein "Fachmann" ist, denn sonst erzeugt man bei anderen ein verzehrtes Bild.
 
Und daran, dass du die erklärenden Teile in meinen Zitaten weglässt, merkt man dass du Jurist bist ;).
Quatsch bei Seite: was ich eigentlich sagen wollte und worum es mir ging: es gibt keine generelle Haftungspflicht für kleine Kinder in Deutschland, (auch wenn in vielen oder sogar den meisten Fällen in der Praxis anders entschieden wird).
Wenn sich der Geschädigte seinen Schadensersatz wie in den Beispielen erklagen kann (bzw. muss), ist das in meinen Augen nicht viel besser.

Gruß
 
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