Hallo glagoom,
da wir mittlerweile ziemlich OT sind, und unsere Diskussion sehr speziell und nun auch theoretisch geworden ist, möchte ich nicht auf jedes Detail eingehen oder diese zu sehr vertiefen. - Nur soviel:
Wir haben bisher nicht unterschieden, ob der Käufer Unternehmer oder Privatkunde ist. Formal nach dem Gesetzt gibt es einen Unterschied, da hast Du natürlich recht. Ich bin - für mich halt selbstverständlich - von einer Unternehmensform in der Geschäftsbeziehung ausgegangen.
Deine pauschale Aussage "Das recht auf eine 'Rechnung' gibt es nach dem gesetz nicht." ist im Detail demnach genauso falsch, wie meine Aussage hierzu "Selbstverständlich muss ein Händler auf Verlangen auch eine Rechnung (auf Deinen Namen etc.) ausstellen".
Nun wäre also zu diskutieren, ab wann eine Privatperson keine mehr ist, sondern als Unternehmer (Freiberufler, Selbständiger, etc.) anzusehen ist. Formal reicht es ja schon aus, wenn der Kunde - neben seinem festen Angestelltenverhältnis - 1 Rechnung pro Jahr "für Beratung" einem anderen Kunden stellt.
In der Praxis stellen sich diese Detail-Fragen jedoch nie, da ein Händler sicherlich keinen Beweis verlangen wird, ob man nun Unternehmer sei, oder nicht. Zumal die meisten Unternehmer diese rechtliche Unterscheidung gar nicht kennen. - Jedes seriöse Unternehmen stellt dann sofort eine Rechnung aus, das ist doch klar, zumal das im Endeffekt auch viel weniger arbeitet bedeutet, als mit einem Kunden über solche Sachverhalte zu diskutieren.
[...] (der käufer dürfte wohl nicht als ein solcher anzusehen sein)[...]
Diese Deine Annahme entbehrt jeder Grundlage. - Wie bereits vorgenannt geschildert sind die Übergänge von privat zu geschäftlich oft fließend ... das ist zumindest meine Erfahrung hierzu.
So long.