Darf die Stadt alles, inkl. Anwohner ruinieren?

Schreib Briefe an alle gängigen Zeitungen und TV-Sendungen. ("Wiso, Frontal21" usw). Die Antwort der Magazine ("Wir haben ihren Brief erhalten und bitten um Geduld") dann an die Gemeinde schicken nach dem Motto: Wenn ihr mich verarschen wollt, dann kommt ihr ins TV . Achte drauf, das mehrere "Oberen" der Gemeinde und des Kreises deine Sachen lesen. Da kommt Bewegung rein.. ;)
 
Interessant wäre ja mal zu hören, welche Rechtsgrundlage die Stadt heranzieht, um die Modernisierung einer Straße auf die angrenzenden Grundstückseigentümer umzulegen.

Im Baugesetzbuch steht hierzu einiges (ab §127). Üblicherweise wird nur die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen umgelegt. Landesrecht kann aber die Gemeinden durchaus dazu berechtigen, auch Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben.
 
Man sollte sich also nicht an die Exekutive wenden, sondern an die Judikative, welche solche Gesetze erlässt....

Du meintest Legislative, welche die Gesetze erlässt?

Und doch, man sollte sich an die Exekutive wenden, denn bei dieser muss man den Widerspruch einlegen, sonst verbaut man sich die netten Verhandlungsgespräche "vor" der Judikative. :)
 
Es geht ja nicht um erstmalige Erschließung, es geht um den Ausbau einer Straße mit Parkbuchten und verbreiterung.

Ja und je nach Landesgesetzgebung können Kommunen einen Teil der Ausgaben auf die Anwohner umlegen. Das solltest Du zuerst prüfen. Die mal eben veranschlagten 90% werden i.d.R. nicht durchgeboxt - das ist erstmal zum Erschrecken. Da können die Kommunalpolitiker sich dann hinterher als Helden feiern lassen - "Nach schwierigen Verhandlungen haben wir einen Kompromiss zu Gunsten der betroffenen Anwohner erzielt blah blubb .." - ich denke irgendwo bei 50-75% wird es landen. Das ist auch hier in S.-H. so üblich. Ein immer gerne gehörtes Argument zur Rechtfertigung - durch den Ausbau der Straße werden die Grundstückswerte steigen ...
Also, ganz abbiegen wird es man es je nach Landesgesetzgebung nicht können. Wichtig ist, dass die betroffenen Anlieger sich gemeinsam über ihre Möglichkeiten informieren und dementsprechend gemeinsam dagegen vorgehen. Ich kenne einen Fall, wo daraufhin der Ausbau einer sog. wassergebundenen Straße (also, Sandweg ohne Asphalt) bis auf weiteres auf Eis gelegt wurde.
 
Jaja, den hatte ich auch schon gelesen und die Frage gestellt, ob die 90% Anliegeranteil dann nicht falsch sein müssen. Es handelt sich ja um eine Anliegerstraße mit laut Artikel nur 75% Anliegeranteil.
 
"Darf die Stadt alles, inkl. Anwohner ruinieren?"

kurze Antwort: JA. Prinzipiell können offizielle Stellen sogar dein Haus enteignen, abreissen, und dort eine Autobahn oder ein neues Rathaus bauen.
 
...JA. Prinzipiell können offizielle Stellen sogar dein Haus enteignen, abreissen, und dort eine Autobahn oder ein neues Rathaus bauen.

Der Vergleich hinkt schon ein wenig. Bei einer Enteignung (die nicht mal so schnell durchgezogen werden kann) wird der Enteignete entschädigt. D.h. hier gibt es Geld (ob in angemessener Höhe, sei mal dahingestellt), der TE soll seiner Gemeinde aber Geld zahlen.
 
Es geht ja nicht um erstmalige Erschließung, es geht um den Ausbau einer Straße mit Parkbuchten und verbreiterung.
Deshalb:
... Landesrecht kann aber die Gemeinden durchaus dazu berechtigen, auch Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben.
Deswegen lohnt sich ein Blick in das entsprechende Landesgesetz.
 
Geh zum für deinen Raum zuständigen Haus- und Grundbesitzverband.
So wie ich Dich verstanden habe, handelt es sich ja um mehrere Mietwohnungen, die im Besitz sind.
Dann wird eine Mitgliedschaft - sofern nicht vorhanden - vielleichht nicht gganz unerheblich.
Ein Zuckerl der Mitgliedschaft.
Kostenlose Rechtsberatung der Mitglieder durch Spezialisten in diesem Fachbereich. Ab Prozess kostet es zwar, aber soweit sind wir ja noch nicht.

Gruss

Bolitho

haus-und-grund-deutschland.de
 
Du solltest dich vor allem über zwei Punkte informieren:
1. Welche Satzungen gibt es diesbezüglich in deiner Stadt/Gemeinde
(Das ist nämlich deren Rechtsgrundlage)
2. Was sagt der Bebauungsplan? Wenn der B-Plan festlegt, dass ihr an dieser Straße gar keine Ein/Ausfahrt machten dürft, solltet ihr billiger wegkommen. Wenn ihr das aber laut B-Plan dürft (egal ob ihr das tatsächlich irgendwann mal wollt), dann müsst ihr genauso löhnen wie alle anderen Anlieger.

Unsere Stadt praktiziert es längst so, dass es zwar Erschließungsbeiträge für Neubauten bzw. neue Straßen etc. gibt, aber keine Straßenausbausatzung. D.h. alle Straßenumbauten/Erneuerungen etc. werden von der Allgemeinheit getragen. Ist gerechter, verhindert unnötige Aus/Umbauten (weil die Kommune zahlen muss), lässt sich aber in der Regel nur von finanzstarken Kommunen bewältigen.
Da aber vermutlich alle anderen Nachbarn auch nicht erfreut sein werden, ist eine Unterschriftenaktion erst mal ein geeignetes Mittel. Später Bürgerinitiative, die einen Fachanwalt beauftragt …
 
Einer meiner Kunden ist Bauunternehmer, bei dem hatte ich grad einen Außendiensttermin und habe kurz mit ihm darüber sprechen können. Er meint, dass wir normalerweise nichts zahlen müssen, da wir schon für die andere Straße herangezogen wurden und dass die 90% Umlage auf die Anlieger sowieso Unsinn sind. Er geht eher davon aus, dass die Stadt von uns einen Teil des Grundstücks will, wegen der geplanten Parkbuchten.

Naja, gleich um 18:00 Uhr ist Termin, danach werde ich wohl mehr wissen.
 
Einer meiner Kunden ist Bauunternehmer, bei dem hatte ich grad einen Außendiensttermin und habe kurz mit ihm darüber sprechen können. Er meint, dass wir normalerweise nichts zahlen müssen, da wir schon für die andere Straße herangezogen wurden und dass die 90% Umlage auf die Anlieger sowieso Unsinn sind. Er geht eher davon aus, dass die Stadt von uns einen Teil des Grundstücks will, wegen der geplanten Parkbuchten.

Naja, gleich um 18:00 Uhr ist Termin, danach werde ich wohl mehr wissen.

Ja, i.d.R. nur für 1 Straße - auch bei Eckgrundstücken! Alles weitere kann ich im spez. Fall nicht prüfen - bei uns in der Kommune werden die Anlieger mit herangezogen und das nicht zu knapp! Aber halt uns auf dem Laufenden - bin neugierig wie es weiter geht ;)
 
Ja mach ich, nach dem CL Spiel bin ich wieder bei euch. Oder auch nicht, wenn ich mich nicht zurückhalten konnte und dem Verantwortlichen den garaus gemacht habe :teeth:
 
nur rein Interessenhalber:

Gilt das "Herangezogen werden für Erschließung" für den Besitzer des Grundstücks oder allgemein für das Grundstück?

Ich befürchte, dass ich in nicht allzuferner Zukunft damit konfrontiert werde. Unser Grundstück ist auf einer Seite erschlossen, auf der anderen liegt ein Feld. Würde da jetzt auch erschlossen werden, müssten wir dann zahlen oder haben wir die Pflicht mit der einen Straße schon abgegolten?
 
Und noch einmal - lies einfach in dem Text der verlinkten Seite http://www.erwin-ruff.de/strassenbeitrag.html - interessant dürften die Hinweise zu den jeweiligen Gesetzesgrundlagen und die Übersicht div. Urteile sein. Und nein, Gebühren für Erschließung ist immer eine einmalige Angelegenheit.
 
So, laut Stadt nicht. Wir mussten für unsere Straße zahlen und jetzt nochmal für die andere, mit der wir nichts zu tun haben: 14000 EUR. Wir seien ein unglücklicher Fall mit unserem Eckgrundstück. Die 90% seien auch OK, weil Ersterschließung (für eine 40 Jahre alte Straße...)
Ich hab den Kaffe auf, meld mich später vielleicht nochmal.
 
So, laut Stadt nicht. Wir mussten für unsere Straße zahlen und jetzt nochmal für die andere, mit der wir nichts zu tun haben: 14000 EUR. Wir seien ein unglücklicher Fall mit unserem Eckgrundstück. Die 90% seien auch OK, weil Ersterschließung (für eine 40 Jahre alte Straße...)
Ich hab den Kaffe auf, meld mich später vielleicht nochmal.

Oh weh - da würde ich mich jetzt aber extrem kundig machen - Erschließung muss lt. Gesetz nur einmal gezahlt werden. Also da ist der Tipp mit dem Haus- und Grundbesitzverband schon gar nicht schlecht - diese werden auch Adressen von auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwälten haben. Natürlich muss man immer schauen, was die jeweilige Gesetzeslage hergibt, aber das wäre nicht die erste Kommune, die geltendes Recht zu ihren Gunsten etwas großzügig auslegt. ABER! In jedem Fall schnell (professionell) beraten lassen - bloß keine Fristen verstreichen lassen!

Gruß Safari
 
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