Brief an Apple - Vorstufe zur Klageeinreichung

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aeuglein schrieb:
"Sicherlich" zählt vor Gericht nicht.

Die Kopfhörer haben ja teilweise auch funktioniert, klang es eher nach Außerirdischen Signalen als nach Musik...

Am Gerät selber (dem iPod) liegt es nicht, da ich dort andere Kopfhörer funktionstüchtig hatte...

Ich denke schon alleine wegen den geringen Streitwert wird aus dem ganzen Fall nichts. Oder gibt es Anwälte die sich mit sowas beschäftigen? Naja, ich wünsch dir viel Spaß und Glück bei der Aktion.
 
Flooo schrieb:
Ha ha,

Das kannst du aber deiner Oma erzählen das die Kopfhörer von allein 6 mal hintereinander kaputt gegangen sind.

Hätte dir da auch keine mehr geschickt.

Sowas schlägt sich auf den Produktpreis den dann die Käufer, die mit ihren Geräten ordentlich umgehen bezahlen müssen !

Apple bietet hier erstklassigen Service an, wenn etwas defekt ist wird einem sofort geholfen, aber das das Grenzen hat ist ja wohl klar.

Grüße,

Flo

Hi FLo,

die Springen mit ihren Preisen sowieso rum, wie es ihnen passt.

Apple bietet schlechten Service an! Grenzen hat alles, nämlich das was in den Garantiebestimmungen drinnen steht, was als Heftchen mit dem Gerät mitgeliefert wird, dort steht nichts von Maximal 10 mal... außerdem würde es gegen die EU Richtlinie 1999/44/EG verstoßen.

Gruss
 
Aida_w schrieb:
>>Es geht mir nicht um die Kopfhörer, es geht um das PRINZIP.

...sagte ich doch......?

schon, wollte es nur hervorheben :D
 
aeuglein schrieb:
Außerdem habe ich Apple die Option gestellt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, so komme ich ihnen auch entgegen, wenn die sich außer Stande sehen, mir zu helfen.

die bieten dir schon eine wandlung an? und du willst die trotzdem verklagen, um dann eine wandlung zu kriegen? ;)
 
oneOeight schrieb:
die bieten dir schon eine wandlung an? und du willst die trotzdem verklagen, um dann eine wandlung zu kriegen? ;)

Nee, er will das Apple wandelt, aber natürlich will Apple nicht.
 
oneOeight schrieb:
die bieten dir schon eine wandlung an? und du willst die trotzdem verklagen, um dann eine wandlung zu kriegen? ;)

Ha noi .-)

Ich biete Ihnen das an :D
Bis jetzt hat mich nur so ein flappsiger Typ aus Irland angerufen, der mir unsinn erzählte.
 
Ich würde die kleinen Kopfhörer fast als Verbrauchsmaterial einstufen. Bei fast allen MP3 Playern sind die Kopfhörer von noch bescheidenerer Qualität wie die von Apple und ich bezweifle das eine andere Firma fünfmal die Ohrstöpsel auf Garantie ausgetauscht hätte, bei den meisten wäre schon beim zweiten oder dritten mal Feierabend gewesen. Zumal die Klangqualität sich auch beim sechsten Austausch nicht verbessert. Kauf dir einfach ein paar gute neue Kopfhörer, aber richte dich darauf ein dass selbst teure Exemplare nicht ewig halten.
Gruß DT
 
aeuglein schrieb:
außerdem würde es gegen die EU Richtlinie 1999/44/EG verstoßen.
Hä? Was hat die denn damit zu tun? Bist Du (auch) Jurist? Dann erkläre das mal, würde mich doch sehr interessieren.

Ansonsten: Na ja, viel Spass. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, dürfte Apple ohne Probleme darlegen können, dass ein 6facher Ausfall, vor allem auch in so kurzer Zeit, höchst ungewöhnlich und ein herstellerseitiges Verschulden weitestgehend auszuschliessen ist - und vor allem haben sie das ja schon recht häufig mitgespielt.

Auch wenn Du Dich sehr ärgerst, und man durchaus merkwürdige Erlebnisse mit Apples Garantieverständnis haben kann: M.E. bist Du hier auf äusserst dünnem Eis.
 
Für die Kohle, die bei der ganzen Aktion draufgeht würd ich mir lieber andere Top-Kopfhörer kaufen. Aber es soll ja noch Menschen geben, denen es nicht an Zeit mangelt :)
 
aeuglein schrieb:
Apple bietet schlechten Service an! Grenzen hat alles, nämlich das was in den Garantiebestimmungen drinnen steht, was als Heftchen mit dem Gerät mitgeliefert wird, dort steht nichts von Maximal 10 mal...
Irgendwann wird rechtlich gesehen der gesunde Menschenverstand höher bewertet, als das Garantieheftchen
 
im_norden schrieb:
Hä? Was hat die denn damit zu tun? Bist Du (auch) Jurist? Dann erkläre das mal, würde mich doch sehr interessieren.

Ansonsten: Na ja, viel Spass. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, dürfte Apple ohne Probleme darlegen können, dass ein 6facher Ausfall, vor allem auch in so kurzer Zeit, höchst ungewöhnlich und ein herstellerseitiges Verschulden weitestgehend auszuschliessen ist - und vor allem haben sie das ja schon recht häufig mitgespielt.

Auch wenn Du Dich sehr ärgerst, und man durchaus merkwürdige Erlebnisse mit Apples Garantieverständnis haben kann: M.E. bist Du hier auf äusserst dünnem Eis.

Schau mal:
Die Richtlinie definiert, wie Garantieleistungen den Verbraucher in der EU schützen sollen.

Achja, ich nix Jurist.

Beim Kauf eines iPods wird mir 1 Jahr Herstellergarantie versprochen -- Keine Gewährleistung, sonderen GARANTIE. Der Hersteller muss nachweisen, dass sein Produkt vollkommen in Ordnung ist.

Ist es nicht in Ordnung, so habe ich als Verbraucher das Recht eine Nachbesserung zu fordern. Kommt der Hersteller dieser nicht nach, so kann ich vom Vertrag zurücktreten, weil er ja der Nachbesserung nicht nachgekommen ist.

Ob der Hörer jetzt ein Verschleißteil ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es geht darum, dass innerhalb der Herstellergarantie eines Jahres, der Hersteller jeglicher Nachbesserung nachkommen _muss_, solange diese der Garantiebestimmungen entsprechen.

Die Garantiebestimmung befindet sich als Heftchen in Zig Sprachen bei jedem iPod im Lieferumfang.


So.. hab keine Lust mehr zu schreiben
Gruss :D
 
BalkonSurfer schrieb:
Irgendwann wird rechtlich gesehen der gesunde Menschenverstand höher bewertet, als das Garantieheftchen

Also wäre das ein Freibrief für den Hersteller, den Verbrauchern kaputte Geräte anzudrehen, weil man vor Gericht sowieso höher gestellt ist... Du hast aber ein Rechtsverständnis... :p
 
ich glaube, hier geht es um ganz was anderes als um kopfhörer.
das ist ein (klarer) fall für psychoanalytiker ;-)
 
MartinMovE schrieb:
ich glaube, hier geht es um ganz was anderes als um kopfhörer.
das ist ein (klarer) fall für psychoanalytiker ;-)

Oh man ,-)

You made my day! :D
 
Zeigt mal wieder unsere Gesellschaft:
Wegen jedem Mist klagen!
Klar, alles sollte man sich nicht gefallen lassen. Aber ehrlich, wegen Kopfhörern die schon so oft ersetzt wurden ...

Na ja, daran krankt es in unserer Gesellschaft, auf Firmen- wie auch Konsumerseite!

NeoSD
 
Wenn die Qualität der Apple Kopfhörer tatsächlich so schlecht wäre müsste es hier im Forum viele Leute geben denen die Hörer schon xmal verreckt sind. Dem ist aber nicht so. Die Wahrscheinlichkeit dass du zufälligerweise sechsmal schlechtere Kopfhörer bekommen hast als der Durchschnitt der User ist gleich null. Deshalb meine Frage: Bist du dir sicher das es nicht evtl. auch ein wenig an deinem Umgang mit den Hörern liegen kann? Oder andersrum gefragt, was machen wir alle falsch was du richtig machst? :D
 
NeoSD schrieb:
Zeigt mal wieder unsere Gesellschaft:
Wegen jedem Mist klagen!

...

Na ja, daran krankt es in unserer Gesellschaft, auf Firmen- wie auch Konsumerseite!

NeoSD

Wahre Worte statt großer Torte, hab auch so einen in der Familie. Dem ist nicht mehr zu helfen.
 
6 mal??? Was machst du damit? Mich würde mal interessieren wie die Teile bei dir alle kaputt gehen. Laufen die einfach nicht mehr oder kratzen die? Du hast auch nichts an deinem iPod geändert? Also einfach mal einen VolumneBoost installiert oder ähnliches? Also ganz ehrlich. Dir würde ich nach meinem Wissenstand schon nach dem dritten Kopfhörer keinen neuen schicken.

Gruß
Richard
 
aeuglein schrieb:
Die Richtlinie definiert, wie Garantieleistungen den Verbraucher in der EU schützen sollen.
Oh, ein Google-Jurist :D Nee, das lass mal lieber Deinen Anwalt machen...

Da wird weder die Vertragsfreiheit eingeschränkt noch eine Garantie*verpflichtung* geregelt.

Das Folgende hast Du gesehen und verstanden? "e) "Garantie" jede von einem Verkäufer oder Hersteller gegenüber dem Verbraucher ohne Aufpreis eingegangene Verpflichtung, den Kaufpreis zu erstatten, das Verbrauchsgut zu ersetzen oder nachzubessern oder in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen, wenn das Verbrauchsgut nicht den in der Garantieerklärung oder in der einschlägigen Werbung genannten Eigenschaften entspricht; ..."

D.h. ganz simpel: Es gibt keine *gesetzliche* Verpflichtung zur herstellerseitigen *Garantie* (sondern zur zweijährigen *Gewährleistung*, aber das ist etwas anderes).

Apple gewährt 1 Jahr "Limited Warranty". Und dort steht u.a.: "This warranty does not apply: (a) to damage caused by accident, abuse, misuse, misapplication, ..."

Rate mal, worauf sich Apple berufen wird? Es steht Dir völlig frei zu klagen. Deine Zeit, Dein Geld. Aber gehe nicht davon aus, dass Du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Auf mehr will ich Dich gar nicht hinweisen.

Meine persönliche Meinung entspricht der von NeoSD.
 
@im_norden: :D auf den Punkt gebracht!
 
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