Brauche Hilfe ebay Rechtslage

Die Belehrung zum Widerruf muss spätestens mit der Auftragsbestätigung an Dich erfolgen. Passiert das nicht, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht natürlich weiterhin, nur dass dann die Frist von von vier Wochen nicht mehr gilt - zu Deinem Vorteil, Du kannst auch noch Monate später den Kaufvertrag rückgängig machen - ...

Die Fristen bitte nicht durcheinander bringen. Bei Vertragsschluss zwei Wochen, nach Vertragsschluss vier Wochen. Falls keine ordentliche Belehrung stattfand verfällt die Frist nicht.

Du kannst den Kaufvertrag direkt widerrufen, du musst auf die Ware nicht warten. Wäre ausserdem nur fair dem Verkäufer Kosten und Zeit zu ersparen.
 
Sorry, aber davon habe ich kein Wort verstanden...
könnte, hätte, wollte...hat er aber bislang nicht, heißt das er kann das nun noch im Nachhinein aussprechen?
Ich würde halt ganz gern, vom Kaufvertrag zurücktreten der Verkäufer hat aber bislang keine Erklärung abgegeben bzgl. Widerrufs,- Rücktrittsrecht oder was auch immer.

Rechtsberatung im Einzelfall ist so 'ne Sache, deshalb formuliere ich bevorzugt allgemein ;)...

Der Verkäufer, der das Widerrufsrecht nach §355 durch ein Rückgaberecht nach §356 ersetzen will, muss dies zum Vertragsschluss in Textform erklären. Fehlt eine solche Erklärung, dürfte sich nachträglich das Widerrufsrecht nicht mehr ersetzen lassen.
 
Rechtsberatung im Einzelfall ist so 'ne Sache, deshalb formuliere ich bevorzugt allgemein
Ja schon klar, ich wollte jetzt aber auch nicht wegen so einer Lappalie meinen Anwalt kontaktieren, auf jeden Fall habe ich so etwas noch nicht ( in dem Fall leider zu spät ) gesehen, scheint mir auf jeden Fall nicht sonderlich seriös bzw. professionell .
 
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