Brauche Hilfe ebay Rechtslage

Also nur die Versandkosten von Verkäufer zu Käufer, aber nicht mehr die Versandkosten von Käufer an Verkäufer zurück, bei Nichtgefallen.

So hätte ich jetzt auch vermutet.

Nein, alle Versandkosten. §357 sagt nichts zu den Versandkosten, und nach §346 muss der Vertrag beim Rücktritt "rückabgewickelt" werden, das betrifft nach Ansicht der meisten Gerichte auch die Versandkosten. Zusätzlich sagt §357, dass die Kosten für die Rücksendung auf die Kappe des Verkäufers gehen.

Der Verkäufer muss also entweder einen Versandschein für die kostenlose Rücksendung mitliefern und nach der Rücksendung das gesamte Geld des Käufers erstatten, oder (wenn der Kunde selbst "frankieren" muss) dem Kunden sein gesamtes Geld plus die Portokosten erstatten.
 
Genau daran musste ich auch denken. Und sowas regt sich dannoch auf wenn ne CD bei nem händler 2€ versand kostet oder so ;)

armes deutschland

Wer behauptet, dass ich mich aufrege. Ihr interpretiert mal wieder aus den Dingen völligen Müll. Bei amazon gab's drei DVD-Boxen für das Geld; hab mich halt umentschieden. Ich hab mich halt nur gefragt, ob das so okay ist.

Btw, es gibt einige Leute in diesem "armen" Deutschland, die dadurch reich geworden sind, dass sie sehr, sehr sparsam sind und auf jeden Cent schauen. Ich bin nicht so reich; muss nicht sparen und mich auch nicht aufregen... Aufregen führt zu Bluthochdruck und somit zu einer kürzeren Lebensdauer.
 
verlink doch mal ein paar urteile bitte...

LG Karlsruhe

Berufung beim OLG Karlsruhe

Braunschweig hat AFAIR auch schon mal so entschieden.

Der BGH ist sich nicht ganz sicher (Klick) und hat das ganze an den EuGH abgegeben. Und da hat (wie ernies bereits verlinkt hat) der Generalanwalt in seinem Schlussantrag die Auffassung vertreten, dass die Hinsendekosten zu Lasten des Verkäufers gehen müssen. Da der EuGH dem Generalanwalt in ca. 90% der Fälle folgt, dürfte es also demnächst auch höchstrichterliche Rechtsprechung geben, die das genauso sieht....
 
Ich weiß nicht, wie sich das nun von der allgemeinen Meinung der meisten Forumsteilnehmer unterscheidet? Verkäufer (Unternehmer) trägt die Kosten der Hinlieferung, der Käufer (Verbraucher) trägt sie, bis zu einem Wert der Ware von 40€, selbst. Und der EuGH wird wohl, nach Ansicht der Berichterstatter, aller Voraussicht nach nicht vom Schlussantrag des Generalanwalts abrücken.
 
Du willst jetzt ja wohl nicht die Forumsmeinung und ein OLG, vom EuGH ganz zu schweigen, auf eine Stufe stellen? :faint:

@snoop: danke
 
Du willst jetzt ja wohl nicht die Forumsmeinung und ein OLG, vom EuGH ganz zu schweigen, auf eine Stufe stellen? :faint:

@snoop: danke

Nein und das habe ich auch nicht gesagt. Es unterscheidet sich nur nicht. Das ist alles. Aber schön wie man überall etwas hineinlesen kann, um dann jemanden etwas zu unterstellen.
 
Wenn ich das nicht hineinlesen soll, dann lass mich doch bitte in ruhe nach quellen fragen auf die ich mich verlassen kann. das macuser forum mag ganz nett für eine ausgangsrecherche sein. Als rechtliche quelle taugt es definitiv nicht.
 
Wenn ich das nicht hineinlesen soll, dann lass mich doch bitte in ruhe nach quellen fragen auf die ich mich verlassen kann. das macuser forum mag ganz nett für eine ausgangsrecherche sein. Als rechtliche quelle taugt es definitiv nicht.
Mein erstes Kommentar war ja nicht gegen dich gerichtet, war ja auch gut nach Quellen zu fragen. Sorry, falls es bei dir so angekommen sein sollte. :cake:
Und ja, als rechtliche Quelle taugt das MU-Forum, so wie wohl die meisten anderen Foren in den Weiten des www, sicher nicht. :)
 
Ich weiß nicht, wie sich das nun von der allgemeinen Meinung der meisten Forumsteilnehmer unterscheidet? Verkäufer (Unternehmer) trägt die Kosten der Hinlieferung, der Käufer (Verbraucher) trägt sie, bis zu einem Wert der Ware von 40€, selbst. Und der EuGH wird wohl, nach Ansicht der Berichterstatter, aller Voraussicht nach nicht vom Schlussantrag des Generalanwalts abrücken.

Die allgemeine Meinung hier im Thread ist, dass die Versandkosten (der Hinlieferung) am Käufer hängen bleiben sollen (wäre vielleicht auch gerechter, entspricht aber nicht der Rechtslage), und so ist es eben gerade nicht....
 
Die allgemeine Meinung hier im Thread ist, dass die Versandkosten (der Hinlieferung) am Käufer hängen bleiben sollen (wäre vielleicht auch gerechter, entspricht aber nicht der Rechtslage), und so ist es eben gerade nicht....
Na wenn es so ist, dann schon klar. Hatte nur beim Lesen der Beiträge den Eindruck, dass doch der Großteil der Leute letztlich davon ausging, dass es der aktuellen Rechtslage entsprechend wäre.
 
Wer behauptet, dass ich mich aufrege. Ihr interpretiert mal wieder aus den Dingen völligen Müll. Bei amazon gab's drei DVD-Boxen für das Geld; hab mich halt umentschieden. Ich hab mich halt nur gefragt, ob das so okay ist.

Btw, es gibt einige Leute in diesem "armen" Deutschland, die dadurch reich geworden sind, dass sie sehr, sehr sparsam sind und auf jeden Cent schauen. Ich bin nicht so reich; muss nicht sparen und mich auch nicht aufregen... Aufregen führt zu Bluthochdruck und somit zu einer kürzeren Lebensdauer.

Dann schau doch vorher weil der Verkäufer vielleicht auch sparen muss.
 
Hallo
Ich kapere mal den Thread...passt ganz gut hier rein.Ich hätte auch mal eine Frage bzgl. Widerrufsrecht, besteht das eigentlich in jedem Fall ?
Ich habe bei einem als als gewerblicher Verkäufer eingetragenen Händler etwas ersteigert, in der Auktion steht aber unter Widerrufs- oder Rückgabebelehrung nichts.
Wie sieht das aus wenn man den Artikel nun gar nicht mehr benötigt, muss man die Ware erst bezahlen und sich schicken lassen oder kann man schon vorab vom Kauf zurücktreten...würde ja einiges an Arbeit und Kosten ersparen.
 
Frage bzgl. Widerrufsrecht, besteht das eigentlich in jedem Fall ?
Die Belehrung zum Widerruf muss spätestens mit der Auftragsbestätigung an Dich erfolgen. Passiert das nicht, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht natürlich weiterhin, nur dass dann die Frist von von vier Wochen nicht mehr gilt - zu Deinem Vorteil, Du kannst auch noch Monate später den Kaufvertrag rückgängig machen - siehe hier
Du kannst auch schon vor dem Versand vom Kauf zurücktreten, heißt dann halt nicht Widerruf sondern Rücktritt vom Kaufvertrag und ist ein paar Paragraphen vor oder hinter dem hier bereits zitierten §312 geregelt.
 
Die Belehrung zum Widerruf muss spätestens mit der Auftragsbestätigung an Dich erfolgen. Passiert das nicht, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht natürlich weiterhin, nur dass dann die Frist von von vier Wochen nicht mehr gilt - zu Deinem Vorteil, Du kannst auch noch Monate später den Kaufvertrag rückgängig machen - siehe hier
Du kannst auch schon vor dem Versand vom Kauf zurücktreten, heißt dann halt nicht Widerruf sondern Rücktritt vom Kaufvertrag und ist ein paar Paragraphen vor oder hinter dem hier bereits zitierten §312 geregelt.
Eine Auftragsbestätigung in dem Sinn habe ich nicht bekommen, nur die Standardmail von Ebay "Herzlichen Glückwunsch zur gewonnenen Auktion"
und eine zweite vom Verkäufer mit folgendem Inhalt :
Sie sind der Käufer des unten aufgeführten Artikels. Vielen Dank für Ihren
Kauf.
Artikel: xxx
Kaufpreis :xxx
Vielen Dank für Ihren Kauf
das war´s , mehr steht dort nicht drin.
 
Du kannst auch schon vor dem Versand vom Kauf zurücktreten, heißt dann halt nicht Widerruf sondern Rücktritt vom Kaufvertrag und ist ein paar Paragraphen vor oder hinter dem hier bereits zitierten §312 geregelt.
Nein, das bleibt der Widerruf nach §312d i.V.m. §355. Die Folgen des Widerrufs werden nach den Regeln für den Rücktritt (§§346 ff) bestimmt.
Hallo
Ich kapere mal den Thread...passt ganz gut hier rein.Ich hätte auch mal eine Frage bzgl. Widerrufsrecht, besteht das eigentlich in jedem Fall ?
Ich habe bei einem als als gewerblicher Verkäufer eingetragenen Händler etwas ersteigert, in der Auktion steht aber unter Widerrufs- oder Rückgabebelehrung nichts.
Wie sieht das aus wenn man den Artikel nun gar nicht mehr benötigt, muss man die Ware erst bezahlen und sich schicken lassen oder kann man schon vorab vom Kauf zurücktreten...würde ja einiges an Arbeit und Kosten ersparen.
Der Verkäufer könnte, wenn er die Belehrung über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß durchführt, bei dieser Belehrung das Widerrufsrecht ausschließen und stattdessen ein Rückgaberecht gewähren, dann hätte er das Recht zu einer Andienung bevor der Vertrag nach §356 gelöst werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, kann man jederzeit bis zum Ablauf der Frist widerrufen.
 
Der Verkäufer könnte, wenn er die Belehrung über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß durchführt, bei dieser Belehrung das Widerrufsrecht ausschließen und stattdessen ein Rückgaberecht gewähren, dann hätte er das Recht zu einer Andienung bevor der Vertrag nach §356 gelöst werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, kann man jederzeit bis zum Ablauf der Frist widerrufen.
Sorry, aber davon habe ich kein Wort verstanden...
könnte, hätte, wollte...hat er aber bislang nicht, heißt das er kann das nun noch im Nachhinein aussprechen?
Ich würde halt ganz gern, vom Kaufvertrag zurücktreten der Verkäufer hat aber bislang keine Erklärung abgegeben bzgl. Widerrufs,- Rücktrittsrecht oder was auch immer.
 
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