Brauche Hilfe ebay Rechtslage

E

easymail

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
29.10.2007
Beiträge
149
Reaktionspunkte
0
Habe bei ebay was gekauft für 65,95 bei einem Händler. Ware ist gekommen gefällt mir nicht und will von meinem Rückgaberecht gebrauch machen soweit alles kein Problem. Wer muss für die Rücksende Kosten aufkommen? Ich oder der Verkäufer? Der Verkäufer will sogar das Geld für seine Versandkosten von mir hat er recht?
 
In deinem Fall der Verkäufer.
 
Ab 40,00€ immer der Händler :)
 
Wir wäre es denn mit einem fairen Teilen der Kosten ? Einfach nur so am Rande
 
Gewerbliche Verkäufer haben ab einem Betrag von 40€*das Nachsehen für die Versandkosten. Er muss tatsächlich dafür aufkommen. Und zwar trägt er seine und auch deine Rücksendekosten alleine.

Bei Privatverkauf sieht das alles komplett anders aus.
 
also ich kriege das ganze geld + Rücksende kosten von ihm wieder oder? Er will mir die ganze zeit was anderes weiß machen.
 
Er muss blechen.
 
Gewerbliche Verkäufer haben ab einem Betrag von 40€*das Nachsehen für die Versandkosten. Er muss tatsächlich dafür aufkommen. Und zwar trägt er seine und auch deine Rücksendekosten alleine…

Na den ersten Versand, sofern der was gekostet hat, muss ich ja als Kunde zahlen, oder warum sollte das nicht so sein?
 
Seid ihr sicher?

ich dachte, der Verkäufer zahlt nur die Rücksendung, wenn etwas defekt ist. Wenn es "nur" nicht gefällt, zahlt der Käufer.

Das wäre doch so, wie, wenn er normal in einen Laden geht, sich das Teil anschaut, es nicht gefällt und wieder geht.
An- und Abfahrt hätte er ja auch selbst zu zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
§§ 312d, 357 Abs. 2 BGB würde ich an deiner stelle mal lesen.
 
Seit ihr sicher?

ich dachte, der Verkäufer zahlt nur die Rücksendung, wenn etwas defekt ist. Wenn es "nur" nicht gefällt, zahlt der Käufer.

Das wäre doch so, wie, wenn er normal in einen Laden geht, sich das Teil anschaut, es nicht gefällt und wieder geht.
An- und Abfahrt hätte er ja auch selbst zu zahlen.

Sint...äh...sind wir. :D
 
Na den ersten Versand, sofern der was gekostet hat, muss ich ja als Kunde zahlen, oder warum sollte das nicht so sein?

Ja, aber er bekommt auch diese Kosten erstattet. Er schickt es also Quasi auf Kosten der Verkäufers zurück und bekommt dann sowohl Artikel als auch die "ersten" Versandkosten gutgeschrieben. Zumindest sieht es das Gesetz ab 40€ Artikelkosten so vor. :)
 
Ja, aber er bekommt auch diese Kosten erstattet. Er schickt es also Quasi auf Kosten der Verkäufers zurück und bekommt dann sowohl Artikel als auch die "ersten" Versandkosten gutgeschrieben. Zumindest sieht es das Gesetz ab 40€ Artikelkosten so vor. :)

Aha, allerdings regelt das wohl nicht das Gesetz selber, sondern verschiedene Urteile und der EuGH (ist das Urteil da schon gefallen?) soll es wohl auch so sehen.
Interessant. Bis jetzt hab ich die Hinsendekosten noch nicht zurückbekommen, kann aber auch andererseits die Händler verstehen, wenn die solche enormen Kosten dann dadurch haben (doppelter Versand für nichts).
 
Ja, aber er bekommt auch diese Kosten erstattet. Er schickt es also Quasi auf Kosten der Verkäufers zurück und bekommt dann sowohl Artikel als auch die "ersten" Versandkosten gutgeschrieben. Zumindest sieht es das Gesetz ab 40€ Artikelkosten so vor. :)

Also nur die Versandkosten von Verkäufer zu Käufer, aber nicht mehr die Versandkosten von Käufer an Verkäufer zurück, bei Nichtgefallen.

So hätte ich jetzt auch vermutet.
 
Aus diesem Forum (ja, die Forensuche funktioniert):
Die Kosten der Rücksendung trägt in der Regel der Unternehmer (BGB § 357)
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
 
Interessant wird's m.E. bei Rückgabe von versandkostenfrei erhaltenen Artikeln. Ich hatte mir neulich eine DVD für 17 Euro versandkostenfrei gekauft und sie dann doch zurückgegeben (wegen eines deutlich besseren Angebots bei amazon). Dass ich die Rücksendung bezahle war klar (weil < 40 €); der Typ hat mir aber nur ca. 15 Euro überwiesen. Eigentlich doch nicht ganz okay, oder? Wegen den zwei Euro hab ich kein Aufstand gemacht; war nur etwas verwundert.
 
Interessant wird's m.E. bei Rückgabe von versandkostenfrei erhaltenen Artikeln. Ich hatte mir neulich eine DVD für 17 Euro versandkostenfrei gekauft und sie dann doch zurückgegeben (wegen eines deutlich besseren Angebots bei amazon). Dass ich die Rücksendung bezahle war klar (weil < 40 €); der Typ hat mir aber nur ca. 15 Euro überwiesen. Eigentlich doch nicht ganz okay, oder? Wegen den zwei Euro hab ich kein Aufstand gemacht; war nur etwas verwundert.

Du bestellst Dir eine DVD für 17 Euro und schickst diese wegen ein paar Euro weniger dann noch zurück ? Wir haben einfach nur scheiss Gesetze.
 
Postet inzwischen eigentlich jeder redundant bei macuser und bei telefon-treff? Ist irgendwie der zweite Thread der mir innerhalb von zwei Tagen auffällt...

Nachdem ja anscheinend so viele Leute in beiden Foren unterwegs sind, dürften doch bei allen doppelten Topics die selben Antworten kommen, oder? ;)
 
Du bestellst Dir eine DVD für 17 Euro und schickst diese wegen ein paar Euro weniger dann noch zurück ? Wir haben einfach nur scheiss Gesetze.

Genau daran musste ich auch denken. Und sowas regt sich dannoch auf wenn ne CD bei nem händler 2€ versand kostet oder so ;)

armes deutschland
 
Zurück
Oben Unten