Kunst Böhmermann und hitlergruß: gilt bei twitter urheberrecht?

punkreas

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Jan Böhmermann hatte bei twitter das bekannte foto mit dem hitlergruß und bepisster hose aus Rostock-Lichtenhagen 1992 gepostet (hier nur ein link, damit ich nicht abgemahnt werde): http://www.langerphoto.de/leidkultur/rohopi.html

Dafür hat ihm der fotograf eine 1000-Euro-abmahnung über einen anwalt zukommen lassen.

Böhmermanns reaktion finde ich klasse: http://www.testspiel.de/jan-boehmermann-hitlergruss/290564/

jan_boehmermann_hitlergruss.jpg

Hätte Böhmermann die veröffentlichung des lange überall kursierenden ursprungsfotos vom fotograf genehmigen lassen müssen? Auch wenn ich den konter klasse finde, verstehe ich gut, dass der künstler (fotograf) seine rechte bezahlt haben möchte, wenn jemand seine werke nutzt. Was meint ihr?
 
Uninteressant wie falsch parken und eine Diskussion, die nur in Deutschland möglich ist. Die Abmahnung und die Reaktion wie auch der Thread sind weder lustig noch der Wahrnehmung wert.
 
Das Urheberrecht gilt uneingeschränkt auch im Internet. Die aus den Urheberrecht folgenden Verwertungs- und Verbreitungsrechte stehen dem Urheber zu egal um welches Medium der Verbreitung oder Verwertung es sich handelt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das gilt ebenso für Twitter, Facebook, YouTube oder was auch immer. Sofern also kein urheberrechtlicher Ausnahmetatbestand vorliegt, hat Jan Böhmermann mit der Veröffentlichung des Fotos bei Twitter die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Die Abmahnung des Fotografen erscheint mir daher völlig berechtigt. Wer fremde Leistungen in Anspruch nimmt, hat gefälligst dafür zu zahlen.
 
In seiner Radio-Sendung redet er noch bisschen drüber. Erzählt zB. dass auch die eine Rechnung bekommen haben, die seinen Post nur retweetet haben. Echt dreist.
http://media.rbb-online.de/rad/podcast/zwei_alte_hasen/zh_20150125_180000.mp3

Nach 20 Jahren noch Geld mit dem blöden Foto machen, find ich auch zu viel des Guten

edit: Wieso bekommen eigentlich nicht die zwei auf dem Foto Geld, immerhin deren Fresse, die dort zu sehen ist
 
Das Urheberrecht gilt uneingeschränkt auch im Internet. Die aus den Urheberrecht folgenden Verwertungs- und Verbreitungsrechte stehen dem Urheber zu egal um welches Medium der Verbreitung oder Verwertung es sich handelt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das gilt ebenso für Twitter, Facebook, YouTube oder was auch immer. Sofern also kein urheberrechtlicher Ausnahmetatbestand vorliegt, hat Jan Böhmermann mit der Veröffentlichung des Fotos bei Twitter die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Die Abmahnung des Fotografen erscheint mir daher völlig berechtigt. Wer fremde Leistungen in Anspruch nimmt, hat gefälligst dafür zu zahlen.

Sicherlich stimmt, was du über die rechtslage sagst. Mir geht es eher darum, ob der urheber eines werkes das so durchsetzen sollte. Eine rechnung im normalen preisrahmen hätte es ja auch getan.

Womöglich sollten in zeiten sich verändernder mediennutzung rechtsgrundlagen angepasst werden. Ich zitiere mal aus dem text, den ich oben schon verlinkt hatte:

Es ist aber fraglich, ob das Twittern eines urheberrechtlich geschützten Werks wie eines Fotos darunter fallen würde. Denn weder wird dabei nur ein kleiner Teil eines Werks verwendet noch entsteht dabei ein neues Werk. Auch das geforderte öffentliche Interesse ist wahrscheinlich nicht gegeben.
Mit anderen Worten: es braucht mehr als “nur” eine offene Norm á la Fair Use. Für derartige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in sozialen Netzwerken braucht es eine spezifischere – und zweifellos pauschalvergütete – Ausnahmebestimmung in Form einer Bagatellschranke. Anbieter von sozialen Netzwerken würden dadurch zur Zahlung einer pauschalen Vergütung dafür verpflichtet, dass es im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung ihrer Dienste ständig – und unvermeidbar – zur nicht-autorisierten Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte kommt. Die Verteilung dieser Vergütung würde wie in solchen Fällen üblich durch die Verwertungsgesellschaften erfolgen.
Im Gegenzug wären Abmahnungen wie jene im vorliegenden Fall nicht mehr möglich – was ja durchaus vernünftig wäre, ist mit dem Teilen derartiger Inhalte in sozialen Netzwerken in der Regel kein unmittelbares Profitinteresse verbunden. Klarerweise ließe sich einwenden, dass jemand wie Jan Böhmermann Twitter und Facebook quasi professionell als zentralen Marketing-Kanal für seine berufliche Tätigkeit nutzt; dennoch wäre eine Lösung über eine pauschalvergütete Schranke wahrscheinlich auch in solchen Fällen für alle Beteiligten die (transaktionskosten-)günstigste.
 
Das Urheberrecht gilt uneingeschränkt auch im Internet. Die aus den Urheberrecht folgenden Verwertungs- und Verbreitungsrechte stehen dem Urheber zu egal um welches Medium der Verbreitung oder Verwertung es sich handelt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das gilt ebenso für Twitter, Facebook, YouTube oder was auch immer. Sofern also kein urheberrechtlicher Ausnahmetatbestand vorliegt, hat Jan Böhmermann mit der Veröffentlichung des Fotos bei Twitter die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Die Abmahnung des Fotografen erscheint mir daher völlig berechtigt. Wer fremde Leistungen in Anspruch nimmt, hat gefälligst dafür zu zahlen.

Wobei hier erst mal zu klären wäre wer hier der Urheber ist. Die zwei Typen auf dem Bild oder der Fotograf :d
Sachen gibts.... :(
 
Wot? Willst du fragen, wer die uhr am rechten arm hochhebt?

Nein - hat der Fotograf gefragt ob er die zwei Typen überhaupt Fotografieren darf?
Sieht ja nicht gerade nach einer Momentaufnahme aus, sondern mehr gestellt.....

Wetten dass bei einem evtl. Rechtsstreit ein Rechtsverdreher so argumentiert?

Nachtrag: der Uhrheber :d
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein - hat der Fotograf gefragt ob er die zwei Typen überhaupt Fotografieren darf?
Sieht ja nicht gerade nach einer Momentaufnahme aus, sondern mehr gestellt.....

Wetten dass bei einem evtl. Rechtsstreit ein Rechtsverdreher so argumentiert?

Das sieht für mich überhaupt nicht gestellt aus. Die typen könnten auf ihr recht am eigenen bild klagen, wenn sie mal nicht vollgepisst und besoffen sind. Interessiert die aber jetzt bestimmt nicht mehr.
 
Dass Problem ist doch wieder, dass hier uraltes Recht auf das "Neuland" Internet trifft. Noch vor zehn Jahren war es fast unmöglich, dass eine x-beliebige Person es binnen Minuten schafft, urheberrechtlich geschütztes Material an Millionen von menschen zu verbreiten.

Genauso denkt aber unser Urheberrecht immer noch.

Böhmermann hat ja auch vollkommen zurecht gesagt, dass ihn seine Abmahnung nicht stört, sondern die Tatsache, dass irgendeiner seiner Fans das Foto ebenfalls retweetet hat und exakt dieselbe Abmahnsumme zahlen musste. Das steht halt in keinerlei Verhältnis.
 
Jan Böhmermann hatte bei twitter das bekannte foto mit dem hitlergruß und bepisster hose aus Rostock-Lichtenhagen 1992 gepostet[…]
Dafür hat ihm der fotograf eine 1000-Euro-abmahnung über einen anwalt zukommen lassen.
Was meint ihr?

Tzz, tzz:

Das Satiremagazin Titanic erstellte eine falsche Werbeanzeige für eine „Herrenhose, pre-pissed“, die heute noch als Postkartenmotiv erhältlich ist.

Kann mir aber auch vorstellen, daß der Fotograf Martin Langer auch bei der Redaktion der Titanic damit auflief.
 
Tzz, tzz:

Das Satiremagazin Titanic erstellte eine falsche Werbeanzeige für eine „Herrenhose, pre-pissed“, die heute noch als Postkartenmotiv erhältlich ist.

Kann mir aber auch vorstellen, daß der Fotograf Martin Langer auch bei der Redaktion der Titanic damit auflief.

Kann mir aber auch vorstellen, dass die Titanic das Bild schlicht lizensiert ... :noplan:


EDIT: ... siehe #13
 
Hätte Böhmermann die veröffentlichung des lange überall kursierenden ursprungsfotos vom fotograf genehmigen lassen müssen?
Auch wenn ich den konter klasse finde, verstehe ich gut, dass der künstler (fotograf) seine rechte bezahlt haben möchte, wenn jemand seine werke nutzt. Was meint ihr?

Nö.

Das kreiirte Bild seinerseits hat doch lediglich, wenn, dann nur mit der Komposition des gemeinsamen Motivs etwas gemein.
Aber nicht jedoch das Bild insgesamt – "Böhmermanns Bild" ist doch komplett nachgestellt und von jemandem anderen fotografiert worden.

Ergo und imho darf, dürfte und sollte sich der liebe Herr Langer mal gerne gehackt legen.
Jan Böhmermann schätze ich sehr bis weilen – jetzt noch mehr.
:crack:
 
Nö.

Das kreiirte Bild seinerseits hat doch lediglich, wenn, dann nur mit der Komposition des gemeinsamen Motivs etwas gemein.
Aber nicht jedoch das Bild insgesamt – "Böhmermanns Bild" ist doch komplett nachgestellt und von jemandem anderen fotografiert worden.

Ergo und imho darf, dürfte und sollte sich der liebe Herr Langer mal gerne gehackt legen.
Jan Böhmermann schätze ich sehr bis weilen – jetzt noch mehr.
:crack:


Deine antwort verstehe ich nicht. Womöglich hast du meine frage anders verstanden, als sie gemeint war.
 
Wobei hier erst mal zu klären wäre wer hier der Urheber ist. Die zwei Typen auf dem Bild oder der Fotograf :d
Sachen gibts.... :(
Urheber eine Fotos ist immer der Fotograf! Wer sollte es sonst sein? Oder soll die von da Vinci gemalte Mona Lisa und nicht da Vinci dir Urheberin eines der bekanntesten Gemäldes der Welt sein?

... Sachen gibt's ...
 
Nö.

Das kreiirte Bild seinerseits hat doch lediglich, wenn, dann nur mit der Komposition des gemeinsamen Motivs etwas gemein.
Aber nicht jedoch das Bild insgesamt – "Böhmermanns Bild" ist doch komplett nachgestellt und von jemandem anderen fotografiert worden.

Ergo und imho darf, dürfte und sollte sich der liebe Herr Langer mal gerne gehackt legen.
Jan Böhmermann schätze ich sehr bis weilen – jetzt noch mehr.
:crack:

Ich glaube, du hast den Sachverhalt gänzlich missverstanden.
Es geht darum, dass Böhmermann ein Bild verwendet hat, ohne die dafür die nötigen Nutzungsrechte besessen zu haben: Das Bild von Herrn Langer.
Es geht aber nicht darum, dass Böhmermann das Bild von Herrn Langer nachgestellt hat. Das war lediglich eine der zahlreichen unprofessionellen und kindischen Reaktionen von Böhmermann, nachdem er abgemahnt wurde.
 
Sicherlich stimmt, was du über die rechtslage sagst. Mir geht es eher darum, ob der urheber eines werkes das so durchsetzen sollte. Eine rechnung im normalen preisrahmen hätte es ja auch getan.

Womöglich sollten in zeiten sich verändernder mediennutzung rechtsgrundlagen angepasst werden. Ich zitiere mal aus dem text, den ich oben schon verlinkt hatte:

Es ist aber fraglich, ob das Twittern eines urheberrechtlich geschützten Werks wie eines Fotos darunter fallen würde. Denn weder wird dabei nur ein kleiner Teil eines Werks verwendet noch entsteht dabei ein neues Werk. Auch das geforderte öffentliche Interesse ist wahrscheinlich nicht gegeben.
Mit anderen Worten: es braucht mehr als “nur” eine offene Norm á la Fair Use. Für derartige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in sozialen Netzwerken braucht es eine spezifischere – und zweifellos pauschalvergütete – Ausnahmebestimmung in Form einer Bagatellschranke. Anbieter von sozialen Netzwerken würden dadurch zur Zahlung einer pauschalen Vergütung dafür verpflichtet, dass es im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung ihrer Dienste ständig – und unvermeidbar – zur nicht-autorisierten Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte kommt. Die Verteilung dieser Vergütung würde wie in solchen Fällen üblich durch die Verwertungsgesellschaften erfolgen.
Im Gegenzug wären Abmahnungen wie jene im vorliegenden Fall nicht mehr möglich – was ja durchaus vernünftig wäre, ist mit dem Teilen derartiger Inhalte in sozialen Netzwerken in der Regel kein unmittelbares Profitinteresse verbunden. Klarerweise ließe sich einwenden, dass jemand wie Jan Böhmermann Twitter und Facebook quasi professionell als zentralen Marketing-Kanal für seine berufliche Tätigkeit nutzt; dennoch wäre eine Lösung über eine pauschalvergütete Schranke wahrscheinlich auch in solchen Fällen für alle Beteiligten die (transaktionskosten-)günstigste.
Das ist aber ein sehr weites rechtspolitisches Feld, das Du da betrittst. Sicher stellen die neuem Medien das Urheberrecht und die Rechtsanwender (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justitiare in Verlagen etc.) vor vielfältige neue Probleme. Und ganz sicher gibt es auch überzogene Situationen und unseriöse Trittbrettfahrer. Aber an der Grundaussage, dass die Nutzung fremder, rechtlich geschützter Leistungen der Zustimmung des Berechtigten bedarf, die dieser sich auch angemessen vergüten lassen darf, ändert das alles nichts. Im übrigen sehen die Tarife der VG Bild, der VG Wort und anderer Verwertungsgesellschaften schon pauschalierte Tarife auch für die oben so bezeichneten "Bagatellnutzungen" vor.
 
Ich glaube, du hast den Sachverhalt gänzlich missverstanden.
Es geht darum, dass Böhmermann ein Bild verwendet hat, ohne die dafür die nötigen Nutzungsrechte besessen zu haben: Das Bild von Herrn Langer.
Es geht aber nicht darum, dass Böhmermann das Bild von Herrn Langer nachgestellt hat. Das war lediglich eine der zahlreichen unprofessionellen und kindischen Reaktionen von Böhmermann, nachdem er abgemahnt wurde.

Ah, ok – verstanden.
Dachte, es ginge lediglich "nur" um das nachgestellte Bild.
Böhmermann hatte also "das Originalbild" getwittert…
Ach-herrje…

Na gut, neben der dadurch entstandenen Pu*b*li*ci*ty und Medienaufmerksamkeit möchte Herr Langer nun halt noch kassieren.
Frage mich nur, ob der Herr Langer auch bei jedem x-beliebigen Twitterer diesen Raudau entfacht.
Oder nur bei "sich lohnender (Medien-)Klientel".

Whatever…
 
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