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dass das gerät schonmal an war wird auch nicht schlimm sein. nur eben, dass auf doppelte nachfrage zweimal eine lüge aufgetischt wurde. ich würde vor rechtsmitteln aber es auch lieber erst mit diplomatie versuchen.
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Schiffchen schrieb:Außerdem habe ich es als Anwalt nicht nötig, dass ich mich erst über den Unterschied Gewährleistung - Garantie (GSPP) und dann auch noch falsch belehren und anschließend über den Tisch ziehen lassen muss.
Schiffchen
Schiffchen schrieb:IDa diese Tatsache wahr ist, liegt eben auch keine strafbare Verleumdung oder üble Nachrede vor, sondern freie Meinungsäußerung und Publizierung.
Ezekeel schrieb:Ich wollte auch keinesfalls die fachlichen Ausführungen in Frage stellen. Mir ging es allenfalls um die "reisserische" Aufmachung des Ganzen. Aber an das Säbelgerassel der Herren Rechtsnwälte kann ich mich aus meiner Zeit als Referendar noch gut erinnern. War mit ein Grund, warum ich trotz beider Examina lieber als Quereinsteiger in einer ganz fremden Branche mein Geld verdiene