Benachrichtigung über Datenspeicherung, was soll das ??

shorty1985 schrieb:
Dieses Schreiben scheinen mehrere Leute bekommen zu haben. Wenn man das Band abruft weist die Computerstimme direkt auf das Schreiben hin und sagt dann, dass im folgendes weitere Information zu diesem Schreiben gegeben werden.


Ist das ganze nur ein Trick um ein sündhaft teures Telefonband abzuhören?

Die Telefonnummer ist aber nicht eine super Teuer Hotline oder ???
Darauf hat dein Vater doch wohl geachtet?

Den dann währe ein Anruf natürlich Super Dämlich! :rolleyes:

Ansonsten ist die Verbraucherberatung in solchen Fällen immer eine gute Anlaufstelle (die kennen auch die einschlägigen Firmen)

Ansonsten:
EURO-PRO
Gesellschaft für Data Processing mbH
Lindenhof 1 - 3
61279 Grävenwiesbach

Telefon: 06086-3988-0
Telefax: 06086-3988-10
eMail (allgemein): Info@europro.de
eMail (für Aufträge): Ermittlung@europro.de

Oder
Büro Frankfurt am Main

EURO-PRO
Cranachstraße 23
60596 Frankfurt
Telefon: 0700-78326677
Telefax: 0700-32926677


Geschäftsführer: Ralf Niederhäuser
Handelsregister Bad Homburg HRB 8638
Ust-ID Nr.: DE206435408
 
SEHR interessant:

http://www.bluestack.org/EuroPro


Das Internet ist voll davon..

Besonders DAS klingt sehr ähnlich:
http://faked.org/blog/2006/01/18/schulden-ich/

DAS heißt man muss da mit noch weiteren Briefen bzw. dann Mahnungen Rechnungen usw. rechnen

Und der GF Ralf Niederhäuser ist noch in weiteren ähnlichen Firmen Geschäftführer

Ich würde sagen ein Fall für den Verbraucherschutz.. (oder WISO :D)
 
Hi


Mein vater hat schon einen Brief angefertigt, und die Telefonnummer ist eine ganz "normale" . Also keine 0190 oder sonstwas :D
Er will auch mal seinen Anwalt zurate ziehen. Wer weiß was die ihm alsd nächstes zuschicken
Oh man was einem alles passieren kann.
 
Hallo, ich habe jetzt schon zum zweiten Mal einen Brief dieser Art bekommen. Der erste war im Februar, jetzt vor wenigen Tagen der zweite. Ich überlege auch diesen netten Vordruck zu verwenden, irgendwie bekommt man ja schon ein mulmiges Gefühl bei sowas.
 
Ich habe eben auch diesen Brief bekommen. Habt ihr mehr Erfahrungen sammeln können?
 
Wir, damit meine ich Ordnungsämter, geben auch gerne Auskunft an diese Unternehmen. Euro-Pro ist ein regelmäßiger Kunde von uns.
 
Prediger schrieb:
Wir, damit meine ich Ordnungsämter, geben auch gerne Auskunft an diese Unternehmen. Euro-Pro ist ein regelmäßiger Kunde von uns.
Ähhhh, und? Dann gib hier mal bitte Auskunft über dieses Unternehmen!
 
Prediger schrieb:
..geben auch gerne Auskunft an diese Unternehmen. Euro-Pro ist ein regelmäßiger Kunde von uns.



an diese Unternehmen, verstehe ich das richtig?!? Mit welcher Legitimation?

Gruß
jo
 
Bei den Melderegisterauskünften werden die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft unterschieden.

Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf die Meldebehörde aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen oder Einwohner geben.
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft dürfen zusätzlich zu den oben genannten Daten Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und –ort mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft glaubhaft gemacht wird.
In diesen Fällen hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten.

Die betroffene Person hat in besonderen Fällen das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht gilt beispielsweise bei einer Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse und Rundfunk, sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften oder bei Auskunftserteilung im Umfang einer einfachen Melderegisterauskunft an Adressbuchverlage. Auf das Widerspruchsrecht ist bei der Anmeldung sowie mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Ferner kann eine Auskunftssperre beantragt werden, soweit eine Person hierfür ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. Dazu gehört z.B., dass der Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen aus einer Auskunftserteilung erwachsen könnte.


Auskünfte Meldedatei - Stadt Rinteln

Rechtsgrundlage
 
hugo_hugo schrieb:
Ähhhh, und? Dann gib hier mal bitte Auskunft über dieses Unternehmen!
Na ja, es ist eine Auskunftei. Viel mehr müssen wir nicht wissen. :(
Allerdings müssen die, wenn sie nachfragen MINDESTENS: Straße (oder Geburtsdatum), Name und Vorname der Person haben.
Es reicht also nicht wenn sie hier fragen: Wo wohnt Lieschen Müller?
 
Danke schon mal für die Info.
Wie finde ich denn heraus, WER diese Info haben wollte?
 
Einfach dreist bei Euro-Pro anfragen.
 
Geht nur AB dran, kein sterblicher Mensch, der AB schwallt mich mit Pharagraphen zu.
 
hallo leute, habe auch so ein schreiben bekommen heute und wollte mal wissen, was passieren würde wenn der brief mit dem vermerk "unbekannt verzogen" zurückgeschickt wird? hat das schonmal jemand probiert?
tom
 
Jeder Gedanke, den Ihr mit sowas verschwendet, ist zuviel, ab in die große runde Ablage unterm Schreibtisch.
 
Das Meldeamt hat immer noch Deine Anschrift und von daher bringt es nciht viel, den Brief mit "Unbekannt verzogen" zurück zu schicken.

Allensfalls würde ich auf ein Blatt Papier schrieben, man möge Dich in Ruhe lassen und das in einem gepolsterten DinA4 Umschlag unfrankiert dahin schicken.
 
Ich würde gar nicht reagieren, nicht mal telefonisch, denn so haben sie ja schon verifiziert, dass die Adresse stimmt. Ist auch ein beliebter Trick der GEZ. Wer das Schreiben einmal beantwortet, der ist drin in der Kartei, denn unter der Anschrift wohnst ja auch offensichtlich Du selbst.
 
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