minimalwerk
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Hallo liebe Community,
mein kleiner Bruder ist am 04.04.2008 beim schwarzfahren (öffentliche Verkehrsbetriebe) in Köln erwischt worden. Aus verpeiltheit oder was weiß ich hat er das erhöhte Beförderungsentgelt von 40,- EUR nicht in der angegebenen Frist gezahlt.
Nun kam ein Schreiben eines Anwaltes der auf die 40,- EUR, Kosten für ein Aufforderungschreiben in Höhe von 39,- EUR verlangt.
Ist dies so rechtens? Muß er nicht vorher eine Zahlungserinnerung bekommen oder wenigstens eine Mahnung bevor etwas zu einem Anwalt geht und dadurch noch Mehrkosten entstehen?
lieben Gruß
edit: Auf dem Beleg den er von dem Kontrolleur erhalten hat steht folgendes:
ist das trotzdem rechtens?
mein kleiner Bruder ist am 04.04.2008 beim schwarzfahren (öffentliche Verkehrsbetriebe) in Köln erwischt worden. Aus verpeiltheit oder was weiß ich hat er das erhöhte Beförderungsentgelt von 40,- EUR nicht in der angegebenen Frist gezahlt.
Nun kam ein Schreiben eines Anwaltes der auf die 40,- EUR, Kosten für ein Aufforderungschreiben in Höhe von 39,- EUR verlangt.
Ist dies so rechtens? Muß er nicht vorher eine Zahlungserinnerung bekommen oder wenigstens eine Mahnung bevor etwas zu einem Anwalt geht und dadurch noch Mehrkosten entstehen?
lieben Gruß
edit: Auf dem Beleg den er von dem Kontrolleur erhalten hat steht folgendes:
..... Falls wir nach Ablauf der vorgenannten Frits (14 tage) auf unserem Konto keinen Zahlungseingang feststellen können, entstehen weitere, für Sie nicht unerhebliche Kosten
ist das trotzdem rechtens?