beim Schwarzfahren erwischt

Wenn die Beförderungsbedingungen sagen, man muss einen Fahrschein kaufen, man kauft aber keinen, dann ist das doch ein Verstoß, oder etwa nicht? Mit welcher Begründung, soll das kein Verstoß sein?



So, nun schreib ich mir aufs Oberteil, ich fahre schwarz, dann hat man zwar nicht Erschlichen, aber trotzdem gegen obigen Auszug aus den Beförderungsbedingungen verstoßen.

MfG
henchen2410

Natürlich wird gegen den Vertrag verstoßen, durch das Einsteigen entsteht ein Vertrag, ein s.g. Beförderungsvertrag, wenn Du dann nicht bezahlst, verstößt Du gegen eine Hauptpflicht des Vertrages. Das hat natürlich schon was mit AGB zu tun!
 
Natürlich wird gegen den Vertrag verstoßen, durch das Einsteigen entsteht ein Vertrag, ein s.g. Beförderungsvertrag, wenn Du dann nicht bezahlst, verstößt Du gegen eine Hauptpflicht des Vertrages. Das hat natürlich schon was mit AGB zu tun!

Ich habe es schon erklärt und nein, damit wird kein Verstoß begangen!
Schau Dir einfach den §265 StGB an, ich habe es nun lang und breit erklärt.
 
Ich habe es schon erklärt und nein, ich verstoße damit nicht gegen den Vetrag.

Tipp: §256 StGB

Das StGB ist für Verträge völlig unerheblich, weil Strafrecht UNGLEICH Zivilrecht, im Strafrecht wird nicht bestimmt, wann ein Vertrag geschlossen wird.
 
Wohoo, hatte ich also doch recht, dass U18-jährige beruhigt schwarzfahren können... :hehehe:
 
wie kommst du darauf - hier gibt es keine rechtlich verlaesslichen Auskuenfte sondern nur unterschiedliche Ansichten zu einem Rechtsthema. Wie im richtigen leben: Frag drei Juristen und du wirst fuenf Meinungen bekommen :)
 
In diesem Zusammenhang soll mit einem weiteren Irrtum aufgeräumt werden: Die Strafe für Schwarzfahren ist keineswegs das erhöhte Beförderungsentgelt, dass der Kontrolleur vom Schwarzfahrer verlangt, wenn er erwischt wird. Bei dem erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich lediglich um einen zivilrechtlichen Anspruch des Verkehrsunternehmens gegen jeden, der ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn angetroffen wird. Auch wer sich die Beförderung nicht erschlichen hat, muss dieses Entgelt bezahlen. Da er sich aber nicht strafbar gemacht hat, kann gegen ihn nicht obendrein noch eine Geld- oder gar Gefängnisstrafe verhängt werden. Er gilt also als nicht vorbestraft. Wer dagegen den Tatbestand der Leistungserschleichung verwirklicht hat, haftet nicht nur zivilrechtlich auf Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts, sondern muss zusätzlich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, nämlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens.

(Quelle: Dr. jur. Ralf Höcker: "Lexikon der Rechtsirrtümer - Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen", Ullstein Taschenbuch)
 
In diesem Zusammenhang soll mit einem weiteren Irrtum aufgeräumt werden: Die Strafe für Schwarzfahren ist keineswegs das erhöhte Beförderungsentgelt, dass der Kontrolleur vom Schwarzfahrer verlangt, wenn er erwischt wird. Bei dem erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich lediglich um einen zivilrechtlichen Anspruch des Verkehrsunternehmens gegen jeden, der ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn angetroffen wird. Auch wer sich die Beförderung nicht erschlichen hat, muss dieses Entgelt bezahlen. Da er sich aber nicht strafbar gemacht hat, kann gegen ihn nicht obendrein noch eine Geld- oder gar Gefängnisstrafe verhängt werden. Er gilt also als nicht vorbestraft. Wer dagegen den Tatbestand der Leistungserschleichung verwirklicht hat, haftet nicht nur zivilrechtlich auf Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts, sondern muss zusätzlich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, nämlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens.

(Quelle: Dr. jur. Ralf Höcker: "Lexikon der Rechtsirrtümer - Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen", Ullstein Taschenbuch)

Es sei denn man ist nicht volljährig, dann scheitert es an dem Vertrag den man nicht erfüllen könnte...
 
Müssen Minderjährige dann auch keine Strafrechtlichen Konsequenzen fürchten...? Das hab ich jetzt noch nicht so ganz kapiert...
 
Eigentlich sollte man als "Vormund", "großer Bruder", whatever .. versuchen dem "Kleinen" zu zeigen was Recht und was Unrecht ist.
Stattdessen scheint es die neue Mode zu sein möglichst clever das Gesetz zu umgehen und Lücken zu finden.
Frei nach dem Motto "die können dir garnichts".

Bedenklich, wenn man bedenkt, dass sich nachher alle über gewalttätige Jugendliche aufregen.. ach halt, denen "kann man ja eh nichts" ;)
 
Irgendwie haben einige eine ziemlich kranke Vorstellung. Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme, muss ich auch dafür zahlen, basta. Was würdet Ihr sagen, wenn Euer Arbeitgeber Euch das Gehalt nicht zahlen würde in dem Glauben, das Ihr das schon nicht merkt?
 
Müssen Minderjährige dann auch keine Strafrechtlichen Konsequenzen fürchten...? Das hab ich jetzt noch nicht so ganz kapiert...

Doch das müssen sie, sofern sie die Leistung erschlichen haben.

Bisher habe ich das so verstanden:
Minderjährige: Nur Strafrechtlich belangbar (*)
Volljährige: Strafrechtlich und Zivilrechtlich belangbar
Voljährige mit Schwarzfahrer-T-Shirt: Nur Zivilrechtlich belangbar.

(*) Wohl aber kann laut diesem Urteil der tatsächliche Fahrpreis eingeklagt werden:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/00992/

MfG
henchen2410
 
Doch das müssen sie, sofern sie die Leistung erschlichen haben.

Bisher habe ich das so verstanden:
Minderjährige: Nur Strafrechtlich belangbar (*)
Volljährige: Strafrechtlich und Zivilrechtlich belangbar
Voljährige mit Schwarzfahrer-T-Shirt: Nur Zivilrechtlich belangbar.

(*) Wohl aber kann laut diesem Urteil der tatsächliche Fahrpreis eingeklagt werden:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/00992/

MfG
henchen2410

Nein für den tatsächlichen Preis müsste man einen Vertrag annehmen.

Für den strafrechtlichen ist Vorsatz nötig, der ist schwer beweisbar. Normalerweise kann die Staatsanwaltschaft nicht einmal den Beweis führen ob es wirklich der Angeklagte war der schwarzgefahren ist. Habe selber schon so einen Prozess gesehen. Siehe oben!
 
Normalerweise kann die Staatsanwaltschaft nicht einmal den Beweis führen ob es wirklich der Angeklagte war der schwarzgefahren ist. Habe selber schon so einen Prozess gesehen. Siehe oben!

Deswegen gibts hier Schwerpunktkontrollen. Das heißt an einem U-Bahnhof stehen 6 Prüfer und die Polizei. Der Zug hält, wird während des Haltes durchgehen kontrolliert und die, die keinen Fahrschein haben, werden rausgezogen, der Rest wird dann (ggf. mit der Polizei) am Bahnsteig erledigt.

MfG
henchen2410
 
Deswegen gibts hier Schwerpunktkontrollen. Das heißt an einem U-Bahnhof stehen 6 Prüfer und die Polizei. Der Zug hält, wird während des Haltes durchgehen kontrolliert und die, die keinen Fahrschein haben, werden rausgezogen, der Rest wird dann (ggf. mit der Polizei) am Bahnsteig erledigt.

MfG
henchen2410

Ja aber bei uns in der Stadt gibt es die fast nie...
 
Zurück
Oben Unten