beim Schwarzfahren erwischt

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minimalwerk

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Hallo liebe Community,

mein kleiner Bruder ist am 04.04.2008 beim schwarzfahren (öffentliche Verkehrsbetriebe) in Köln erwischt worden. Aus verpeiltheit oder was weiß ich hat er das erhöhte Beförderungsentgelt von 40,- EUR nicht in der angegebenen Frist gezahlt.

Nun kam ein Schreiben eines Anwaltes der auf die 40,- EUR, Kosten für ein Aufforderungschreiben in Höhe von 39,- EUR verlangt.

Ist dies so rechtens? Muß er nicht vorher eine Zahlungserinnerung bekommen oder wenigstens eine Mahnung bevor etwas zu einem Anwalt geht und dadurch noch Mehrkosten entstehen?

lieben Gruß


edit: Auf dem Beleg den er von dem Kontrolleur erhalten hat steht folgendes:

..... Falls wir nach Ablauf der vorgenannten Frits (14 tage) auf unserem Konto keinen Zahlungseingang feststellen können, entstehen weitere, für Sie nicht unerhebliche Kosten

ist das trotzdem rechtens?
 
Ja ist es!!! Wenn eine Frist angegeben ist gerät man nach Verstreichen SOFORT in Verzug. Eine weitere Mahnung/Zahlungserinnerung... whatever ist nicht nötig, auch wenn das häufig geglaubt wird.

Die Forderung kann sofort an einen Anwalt, Inkassobüro usw. abgegeben werden.

Also schleunigst die 79 € überweisen, sonst wird es noch teurer. ;)
 
Wie das rechtlich aussieht weis ich nicht. Aber das ist ganz normal. Wenn man nicht in der angegebenen Frist zahlt bekommt man hier in Berlin Post vom Inkasso. Ich denke mal dass das schon rechtens ist, sonst hätte da bestimmt schon jemand was gemacht.
Siehs mal so, Dein Bruder kauft sich was wertvolles für die zusätzlichen 39€. Erfahrung. ;)
 
ok, dankt euch... der bekommt jetzt erstmal eins hinter die Ohren von mir weil er erstens keine Kohle dafür hat und zweitens Schiss hat dies meinen Eltern zu sagen.

Also zahle ich das mal....

mfg
 
es gibt Städte, wo dein Bruder dann vorbestraft ist, wenn er seine Bußen nicht zahlt... Ich würde so schnell wie nur möglich zahlen, weil jetzt wird jeder Brief richtig teuer!!!!
Auch wenn viele das vergessen haben, aber Schulden sind Ehrenschulden und wer nicht zahlen will, muss büßen...
Ausnahme ist die freie Wirtschaft. Da ist es ja in, erst nach der dritten Mahnung zu zahlen und sich noch dreist den Skonto einzukrallen... Aber das Finanzamt, Behörden u.s.w. sollte man brav zahlen.....
 
es gibt Städte, wo dein Bruder dann vorbestraft ist, wenn er seine Bußen nicht zahlt

So schlimm ist es nicht. :D

Er steht halt jetzt beim Verkehrsverbund Dingens auf der schwarzen Liste.

Strafanzeige ist prinzipiell aber möglich, wobei dann in der Regel direkt eine Geldstrafe verhängt wird.
 
Gab es hier nicht letztens ein Kölnthread, wo dazu geraten wurde, dass man keine Fahrkarte braucht, weil eh NIE kontrolliert wird? :)
 
verzugs- und mahngebühren muß er nicht zahlen, nur den fälligen betrag. falls er einen gültigen fahrausweis hatte und den zuhause vergessen hat, nachreichen...evtl. reduziert sich das ganze dann nochmal...
 
Wir sind schon etwas weiter als eine Mahnung, die keineswegs rechtlich vorgeschrieben ist wenn es ein Zahlungsziel gibt. Inkassogebuehren traegt der in Verzug geratene. Es handelt sich weder um Verzugs noch Mahngebuehren.

aus einem Urteil des OLG Koeln:

....Zu Recht ist es zwischen den Parteien nicht streitig, dass die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten für das erste Mahnschreiben nicht der Höhe nach auf eine 10/10-Anwaltsgebühr beschränken, sondern dem jeweiligen klagenden Inkassounternehmen in zahlreichen Urteilen bescheinigt haben, dass sie für das erste Mahnschreiben mehr als 10/10 einer entsprechenden Anwaltsgebühr, häufig 15/10, gelegentlich sogar 20/10 oder 25/10, verlangen dürfen. Nach der vom Landgericht beim Präsidenten des Landgerichts Köln eingeholten Auskunft, deren inhaltliche Richtigkeit der Kläger nicht bestritten hat, ist es im übrigen gerade im Landgerichtsbezirk Köln so, dass auch andere Inkassounternehmen von den Schuldnern bis zu 15/10 einer entsprechenden BRAGO-Gebühr fordern, so dass diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerden von Schuldnern in der Vergangenheit zurückgewiesen worden sind.

http://www.aufrecht.de/urteile/sons...oeln-urteil-vom-17-oktober-2003-6-u-6003.html

Wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist, dann ist auch die Frist verstrichen einen gueltigen Fahrausweis nachzureichen.
 
es gibt Städte, wo dein Bruder dann vorbestraft ist, wenn er seine Bußen nicht zahlt...

was als Vorstrafe gilt und fuer wie lange die im Bundeszentralrister gefuehrt wird, regelt das BZRG (Bundes Zentral Register Gesetz) und ist nicht Sache von Staedten und Gemeinden :)

http://www.gesetzesweb.de/BZRG.html
 
Wie alt ist denn dein Bruder? (Spielt das überhaupt ne Rolle?) :confused:

Ansonsten, wie censorcaesar geschrieben hat... :)
 
Gibts da denn Sonderregelungen bei Minderjährigen (eingeschränkt Geschäftsfähigen) oder können den auch ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Rechnung gestellt werden...? Ist ja ansich außerhalb seines Taschengeldes... ;)

Hoffentlich mach ich jetzt keine Hoffnung, interessiert mich nur... :eek:

Ahjo, ich hab jetzt in Berlin schon über 400 € für Monatstickets ausgegeben (und unzählige € für Einzelfahrscheine) und bin nicht einmal kontrolliert worden... :mad:
 
Ganz abgesehen von der rechtlichen Seite der Geschichte, findet noch jemand die Sache mit dem "Bruder" verdächtig :D
 
Gibts bei euch nicht sowas wie die "Proficard" ?

Ich zahl 25 € im Monat und darf alles fahren (Bus,Bahn,U-Bahn,Fernbahn..) im Großbereich Hamburg.
 
immer diese brüder und freunde denen sowas passiert ...
 
Obs der Bruder war oder der TE ist doch eigentlich völlig irrelevant, oder siehst du das anders?

Da wir in der Bar sind, wird doch ohnehin jedes Nebenthema an- oder ausdiskutiert. Warum so streitsüchtig?
 
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