Wieviel "Achtung" vor einem Menschen bleibt denn da noch übrig, wenn du ihn als "Kinderverstümmler" bezeichnest? (Das Wort ist nun mal beleidigend und herabsetzend).
Und der Tat auch angemessen ...
Anvertraute Schutzbefohlene ohne medizinische Indikation zu verstümmeln muss man auch als solches brandmarken.
Zumal eine Beschneidung durchaus auch viel später vorgenommen werden kann, 13 Jahre sind ein Zeitraum um sich als heranwachsender Glaugiger zumindest ansatzweise sich mit diesem Thema vertraut zu machen.
Dieser unsäglicher und unerträgliche Zustand, der bewussten Körperverletzung gehört verboten.
Je eher desto besser, aber ich fürchte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird auf dem Altar des "Religionsfriedens" geopfert - beschämend für eine angeblich so sekulare Zivilgesellschaft.