Jede Werkstatt (auch Apple) muss auf die geleistete Arbeit Garantie geben.
Nein, die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, an die sich der Hersteller, Verkäufer oder Dritte zwar halten muss, an die er aber eben auch Bedingungen knüpfen kann. Was Du meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung. Die aber besagt, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorgelegen haben muss. Apple ist hier aber gar nicht der Vertragspartner, sondern asgoodasnow. Ergo wurde das iPhone an den falschen Adressaten geschickt. Für den TE ist es blöd, dass er das evtl. gar nicht wissen konnte, selbst wenn der Name "asgoodasnew" stark vermuten lässt, dass es sich nicht um Neuware handelt. Ich würde mir das iPhone zurückschicken lassen und mich dann an asgoodasnew wenden. Ob der TE damit Erfolg haben wird, hängt unter anderem von deren AGB ab.