KumpelKalle
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Aber hast es ja 9mal getauscht bekommen und beim 3. mal hätte ich schon an Dir gezweifelt.
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Inwiefern?Aber hast es ja 9mal getauscht bekommen und beim 3. mal hätte ich schon an Dir gezweifelt.
Das war ne ware Glanzleistung von Apple ... erst Jahrelang probleme an den weißen Macbooks und dann nutzen die Spezialisten den gleichen Kunststoff beim 3G Es gab so gut wie KEIN Gerät das diese Risse nicht hatte... bei den schwarzen hat man sie nur seeehr spät gesehen.Zitat von iTab: ↑
Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht ?
Ja.
Das iPhone 3G musste ich 9(!) mal tauschen lassen wegen Rissen im Plastik Gehäuse - zuletzt mit anwaltlicher Unterstützung...
Wie soll sich ein iphone ohne Außenwirkung verbiegen? (frauen tragen die Dinger ja gerne in der Arschtasche einer Jeans... je nach Hinterteil wird das recht eng )Ja,
das iPhone 6 einer Freundin hat sich nach zwei Monaten Nutzung verbogen. Apple stellt sich quer, es sei kein allgemein bekanntes Problem und es sei durch Selbstverschuldung geschehen.
Von Gewährleistung scheinen die auch noch nichts gehört zu haben.
Wie soll sich ein iphone ohne Außenwirkung verbiegen? (frauen tragen die Dinger ja gerne in der Arschtasche einer Jeans... je nach Hinterteil wird das recht eng )
Wie soll sich ein iphone ohne Außenwirkung verbiegen? (frauen tragen die Dinger ja gerne in der Arschtasche einer Jeans... je nach Hinterteil wird das recht eng )
Doch, meins.... Bis heute nicht.....Es gab so gut wie KEIN Gerät das diese Risse nicht hatte..
Tja, streng genommen ist es doch so einfach. sonst hättest du ja n neues bekommenNein, tun sie nicht.
So einfach, wie du es darstellst, ist es nicht. Eine Sache kann auch optisch beim Kauf einwandfrei sein, jedoch durch bestimmte Konstruktionsbedingungen weniger gut für die Verwendung geeignet sein, sodass sich dann halt der Mangel erst nach Gebrauch zeigt. Dann gilt weiterhin das Gewährleistungsrecht.
Bürgerliches Gesetzbuch § 434
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
Dazu die Aussage eines Rechtsanwalts:
"So einfach ist es: Ist es für die vorausgesetzte Verwendung, hilfsweise die gewöhnliche Verwendung, geeignet? Vielleicht mag man (...) denken, dass es ein Mobiltelefon ist, dass man damit telefonieren kann und somit kein Gewährleistungsfall vorliegt – dies wäre allerdings fatal. Denn ein Mobiltelefon ist beides, „mobil“ und „Telefon“. Dass man es transportiert, mitführt und unterwegs nutzt – und es hierdurch keinen Schaden nimmt – ist Teil des Produktes. Ebenso, wie es gewöhnliche Verwendung ist, sein Smartphone in der Hosentasche zu transportieren und eben nicht in einem gesondert geschützten Behältnis oder nur in einem Schaukasten."
http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...ogene-iphones-ein-gewaehrleistungsfall/13661/
Tja, streng genommen ist es doch so einfach. sonst hättest du ja n neues bekommen
Es steht dir natürlich frei zu klagen. Ob es das bringt sei mal dahingestellt. Apple würde argumentieren das es massig Telefone gibt die bei anderen Usern trotz normalem Gebrauchs funktionieren. und das Teil verbiegt sich nunmal nicht davon wenn es aufm tisch liegt oder in der Hosentasche landet.
entscheiden tut letztendlich ein Richter.
Rechtsanwälte haben nichts zu entscheiden
Was weiß denn ein Rewchtsanwalt? er kann den Text ja gerne anderes interpretieren entscheiden tut letztendlich ein Richter.
Rechtsanwälte haben nichts zu entscheiden und deren Aussage bringt dir so wenig wie die meine.
das ist mir schon bewusst es gibt ganze Bücher darüber wie man welchen Text interpretieren kann. Wie gesagt, ich kann Apples Entscheidung nachvollziehen, oder glaubst du daran dass sich ein Telefon "einfach so" verformt?3Mal darfst du raten, welche beiden Berufsgruppen öfter mal mit einander zu tun haben und deshalb den jeweils anderen besser einschätzen können und auch noch 100e Entscheidungen zu genau diesen Fällen kennen. Wieso Heinz Doof auf der Straße das genauso beurteilen können soll, wie ein über Jahre ausgebildeter Jurist wird mir für immer ein Rätsel bleiben.
Was dir dein Familienanwalt geflüstert hat ist also kein Hörensagen?Im Gegensatz dazu verlasse ich mich nicht auf Hörensagen (sondern schaue, auch als Laie, genau in Gesetzestexten nach und hole mir den Rat bei kompetenten Personen).