santigua
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Crisp erklärte, die Aussagen seien rein privater Natur gewesen. Dem stimmte das Gericht nicht zu: Seine ****-Freunde hätten die Aussagen leicht kopieren und weiterverbreiten können. Daher waren die Aussagen nicht von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt gewesen, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festschreibt. Apple könne das in Artikel 10 verbriefte Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung einschränken, um einen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Quelle
Das hier ist IMHO ebenso grenzwertig.
Unfassbar was sich diese Firma alles erlaubt...