Lass Dir was einfallen...
Oder nimm das aus walfriedas Signatur.
*duck*
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Lass Dir was einfallen...
Nicht so einfach. Eine Anzeige bringt nur etwas, wenn Du z.B. konkret bedroht worden bist.Ganz einfach zur Polizei, Strafanzeige stellen, Nummer angeben. Anschlußinhaber wird dann ermittelt.
Ganz einfach.
von irgend einem anderen Telefon aus anrufen (oder anrufen lassen, wenn die Anruferin/SMSlerin deine Stimme kennt), und den Namen "herauskitzeln". Du musst halt ein bisschen kreativ sein, aber mit ein bisschen Nachfragen gibt fast jeder ein paar Daten preis.
Das wäre echt eine GENIALE Idee .
Aber wenn ich mir den Fall des Typen bei uns in Ö vor Augen führe (der seine eigene Tochter 24 Jahre in den Keller sperrte), dann wird plötzlich klar, welche Psychos bei uns rumlaufen.
Damit ist nicht zu spaßen, denke ich.
Ist sie hübsch?
Herausfinden!
Dann One Night stand!
Dann Polizei (ggf. auch die sexuelle Nötigung ansprechen)
Gib die Nummer in möglichst vielen Onlinegewinnspielen an. Oder richte ne kostenlose Mailadresse ein, die eine Benachrichtigung ans Handy schicken kann. Dann lade möglichst viel Spam drauf ab...
Alternativ mach ne Anzeige.
Nicht so einfach. Eine Anzeige bringt nur etwas, wenn Du z.B. konkret bedroht worden bist.
Beharrliche Verfolgung
§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.