Anonyme Belästigung per Telefon. Was macht man da?

Ganz einfach zur Polizei, Strafanzeige stellen, Nummer angeben. Anschlußinhaber wird dann ermittelt.

Ganz einfach.
Nicht so einfach. Eine Anzeige bringt nur etwas, wenn Du z.B. konkret bedroht worden bist.
von irgend einem anderen Telefon aus anrufen (oder anrufen lassen, wenn die Anruferin/SMSlerin deine Stimme kennt), und den Namen "herauskitzeln". Du musst halt ein bisschen kreativ sein, aber mit ein bisschen Nachfragen gibt fast jeder ein paar Daten preis.
:hehehe: :thumbsup:
 
Das wäre echt eine GENIALE Idee :).

Aber wenn ich mir den Fall des Typen bei uns in Ö vor Augen führe (der seine eigene Tochter 24 Jahre in den Keller sperrte), dann wird plötzlich klar, welche Psychos bei uns rumlaufen.

Damit ist nicht zu spaßen, denke ich.

wir haben seit rund 2 jahren ein anti-stalking gesetz. macht davon gebrauch.
 
wenn ich das richtig verstanden habe kommst du auch aus österreich ;)

da kann man ganz klar eine strafanzeige machen
nach §107a Abs.2 Z2 StGB würd ich mal sagen. das ist der "stalking §"
 
Ist sie hübsch?

Herausfinden!

Dann One Night stand!

Dann Polizei (ggf. auch die sexuelle Nötigung ansprechen) :hehehe:
 
Gib die Nummer in möglichst vielen Onlinegewinnspielen an. Oder richte ne kostenlose Mailadresse ein, die eine Benachrichtigung ans Handy schicken kann. Dann lade möglichst viel Spam drauf ab...
Alternativ mach ne Anzeige.

Das wollte ich auch grad vorschlagen :D
Wie Du mir, so ich Dir ;)
 
Nicht so einfach. Eine Anzeige bringt nur etwas, wenn Du z.B. konkret bedroht worden bist.

:hehehe: :thumbsup:

Nicht ganz richtig. Beleidigung ist auch telefonisch ein Straftatbestand und genauso wenig wie Du Dich mit Werbeanrufen abfinden musst, genauso wenig musst Du Dich mit unerwünschten Anrufen abfinden. Hier kann auch eine Unterlassungserklärung Wunder wirken, bzw. gibt es auch noch den Stalking-Paragrafen. Wichtig ist Protokolieren bzw. die SMSe nicht löschen etc.

Gruß
i-lancer
 
hier mal der § aus dem österreichischem StGB

Beharrliche Verfolgung

§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1. ihre räumliche Nähe aufsucht,

2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,

3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder

4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

wichtig ist dabei wie schon gesagt Abs.2 Z2
 
Gibt es in Österreich auch eine Rückwärtssuche für Telefonnummern, wie in Deutschland?
Beispiel: dasoertliche.de

Funktioniert nur leider nicht bei allen Nummern.
 
Die Frage ist, ob dein Bekannter durch die SMS/Anrufe in "seiner Lebensführung unzumutbar [beeinträchtig wird]". Denn so steht es in dem Paragrafen und nur wenn man die Polizei davon überzeugen kann, werden sie sich die Mühe machen und Ermittlungen aufnehmen.
 
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