abmahnung weger Filesharing, betreibe aber keinen

Hallo,

Aus meiner persönlichen Erfahrung (es gab damals von mir einen Thread 'Post vom Anwalt') kann ich dir erstmal nur empfehlen die Ruhe zu bewaren. Fristen (du schriebst irgentwas vom '8 ten') werden erstmal willkürlich gesetzt und sind keinesfalls bindend, meistens werden sie so kurz gesetzt um dich zusätzlich unter Druck zu setzen.
In dem Schreiben an dich wird wohl das File mit Datum und Uhrzeit des down/uploads genannt, zusätzlich deine IP-Adresse anhand du ermittelt worden bist. Eventuell liegt noch eine Bestätigung der Rechte des Mandanten dabei (war bei uns jedenfalls so) und eine UE.

Wenn du eine Mod. UE an die Kanzlei schickst, brauchen (und werden) sie diese aber nicht anerkennen.

Letztendlich kannst du entscheiden ob du jetzt zahlen willst, oder ob du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst mit dem dir die Kanzlei weiter drohen wird.

Du wirst auf jeden Fall noch ein paar Schreiben mit einer höheren Forderung bekommen, unser Fall ging damals vors Frankfurter Landgericht (ab 5000€ Schadenssumme ist nicht mehr das Amtsgericht zuständig und der Kläger entscheidet wo verhandelt wird) allerdings wurde da zu unseren Gunsten entschieden.

Die gesammten Kosten beliefen sich für die Kläger auf knapp 3600€, wenn du verlierst, weisst du schon mal was dich erwartet.
Schau nochmal in deinen Rechtsschutzunterlagen, meistens sind Urheberrechtsfälle nämlich ausgeschlossen.

Also meines wissens nach MUSS die mod. Ue. anerkannt werden, UE ist UE, egal an wen die vertragsstrafe geht und ob ich die schuld anerkenne oder nicht, denn die vertagsstrafe soll MICH BERSTRAFEN und NICHT den geschädigten entlohnen, also muss die strafe an einen gemeinnützigen verein gehen und NIEMAND, absolut NIEMAND IN DEUTSCHLAND kann mich zwingen mich schuldig zu bekennen. NIEMAND!


edit: aber du siehtst, die ganze sache ist nicht ganz so eindeutig, also rate ich dir, verlasse dich NICHT auf uns, sondern auf einen anwalt, der verbraucherschtzzentrale, verbaucherschutzwebsites oder den CCC.

Gerade der CCC und die Verbaucherschutzzentralen sind hier natürlich die anlaufstellen Nr. 1!
 
Zuletzt bearbeitet:
nun gut, erstmal danke für das Anwaltsangebot

aber wie komme ich an den CCC ran, ich sehe nur mailinglisten
 
...Und mal so allgemein, da manche hier geraten haben die abmahnung zu ignorieren: NEIN! Man darf soetwas nicht ignorieren. Das gesetz sagt das man darauf reagieren muss, dafür muss die abmahnung auch nicht als einschreiben kommen und auch wenn man unschuldig ist, muss man reagieren.
...wie kommst du denn darauf? ich muss selbstverständlich auf eine abmahnung , die meines erachtens keinen bestand hat, auch nicht reagieren. das auf was man aber dringlichst reagieren sollte ist ein gerichtlicher mahnbescheid.


gruss
 
Doch, doch, das ist schon so.
Du bist für ein offenes WLAN auch voll verantwortlich. Genauso, wenn Deine Kinder z.B. über Deine Leitung fröhlich sharen.
Und auch für den Tor bist Du verantwortlich.

Charlie

hierzu gibt es inzwischen einen präzedenzfall, der genau umgekehrt entschieden wurde.

gruss
 
okay, CCC ist eingeschaltet, wisst ihr ob die leute beim CCC auch Sonntags ihr Mail checken
 
Das Ding ist per Mail gekommen, sofern ich nichts übersehen habe.
Mülleimer und gut ist,
Ralle
 
Hier noch zwei weitere, äusserst interessante Links, die Grundsätzliches zum Thema Urheberrecht und Verbrechen bzw. Konsument oder Urheberrechtsverbrecher beinhalten.
Ist von einem Richter geschrieben, der sich einmal grundsätzliche Gedanken darüber gemacht hat.
 
Schön, was ihr alles erzählt.
Ich habe zweimal eine Abmahnung bekommen, einmal um die 6000,- Euro und einmal um ging es um 20000,- €.

Einmal war es Syndicus und einmal war es Walldorf. In beiden Fällen bin ich zum Anwalt. Im ersten Fall kostete mich der ganze Kram 700,- €uro incl, meiner Anwaltskosten und im zweiten Fall kostete es mich 200,- €uro (nur eigene Anwaltskosten).
Ich muss dazu sagen, dass in beiden Fällen der Ausgang eines Gerichtsprozess fraglich gewesen wäre, ich jedoch immer bereit war, das auch durchzuziehen. Unterschrieben habe ich in beiden Fällen gar nichts, auch keine modifizierte Erklärung, da ich etwas, was ich nicht getan habe, auch nicht unterlassen kann!

Allerdings fällt es den Meisten schwer, in Rambo-Manier loszudampfen und voll auf Crashkurs zu gehen. Ähnliches habe ich übrigens schon mit diversen Abonnements-Einklassierversuchen gemacht, meist kam sofort von mir die Androhung einer Betrugsanzeige gegen das Inkassobüro und dann war Ruhe!

Nur, wer kein Geld bereit ist, einzusetzen, der wird Opfer seiner eigenen Angst.

Übrigens: Selbst wenn die Vorwürfe wahr sind, würde ich sowas niemals ohne Anwalt regeln, denn meist ist schon die Schadensumme vollkommen überzogen und die Antwortzeit von wenigen Tagen ist bei Einsatz eines Anwalts flugs verlängert!
 
so, Anwalt ist eingeschaltet, wird einspruch einlegen und eine Mod. UE schicken, soweit ich es mitbekommen haben

aber ich frage mich immernoch, WIESO nutzen Menschen einen so gut gemeinten Dienst aus. ich verstehe es einfach nicht
 
so, Anwalt ist eingeschaltet, wird einspruch einlegen und eine Mod. UE schicken, soweit ich es mitbekommen haben

warum auch immer du die UE abgeben willst, wenn du es nicht getan hast...

aber ich frage mich immernoch, WIESO nutzen Menschen einen so gut gemeinten Dienst aus. ich verstehe es einfach nicht

weil die es können?
hat doch funktioniert, statt dem eigentlich verursacher hast du jetzt den ärger...
 
also, auf den Anwaltskosten werden wir nicht sitzenbleiben, Rechtsschutz ist drinn, mit 150€ eigenkosten,
also soll ich einen Mod. UE aufsetzen lassen und dann einfach die Summen steigen lassen ?

Frag mal den Anwalt. Wenn Du den Prozeß verlierst (und nur dann), wird das als "vorsätzliche" Straftat eingestuft. Dann zahlt die Rechtschutzversicherung nicht.
 
wo kein Prozess, da kann man auch nicht verlieren oder ?

ich hoffe darauf das die Waldorf RA auf gut Deutsch gesagt den Schwanz einziehen
 
@Faheus

Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hälst. Danke.
 
ja kein Problem
 
Frag mal den Anwalt. Wenn Du den Prozeß verlierst (und nur dann), wird das als "vorsätzliche" Straftat eingestuft. Dann zahlt die Rechtschutzversicherung nicht.

Wenn die der Meinung sind, dass man eh verliert zahlen die auch schon vorher nicht :(
 
Diese "Taktik" verstehe ich nicht!
Etwas zugeben, dass man nicht getant hat, weil es dann billiger ist?
Billiger als die Wahrheit?
Das funktioniert ja ganz schön super, das mit dem Angstmachen.
Da gewinnen die Falschen.
Gruß:
Woifal
 
Zuletzt bearbeitet:
okay, ich habe es gerade nochmal genauer hinterfragt, es wird KEINE Mod. UE geschickt, nur Wiederspruch eingelegt.
habe wohl nicht so ganz genau zugehört.
 
okay, gerade ein gespräch mit dem Anwalt(unserer), wir werden jetzt endgültig alle Fakten auf den Tisch legen, eigentlich wollten wir noch eine Karte in der Hinterhand haben (TOR Server usw.). dadurch erhoffen wir uns eine Klage ablehnen zu können.
 
Wisst ihr was interessant wäre?

Man müsste die IP von diesen Waldorft-Anwälten herausbekommen, und denen dann auch so eine Abmahnung schicken. Bin gespannt wie die darauf reagieren.
Am besten wäre es dass auf einem Rechner ein Urheberrechtlich geschützer Porno heruntergeladen wurde.
 
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