Kallenpeter
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Hallo,
Aus meiner persönlichen Erfahrung (es gab damals von mir einen Thread 'Post vom Anwalt') kann ich dir erstmal nur empfehlen die Ruhe zu bewaren. Fristen (du schriebst irgentwas vom '8 ten') werden erstmal willkürlich gesetzt und sind keinesfalls bindend, meistens werden sie so kurz gesetzt um dich zusätzlich unter Druck zu setzen.
In dem Schreiben an dich wird wohl das File mit Datum und Uhrzeit des down/uploads genannt, zusätzlich deine IP-Adresse anhand du ermittelt worden bist. Eventuell liegt noch eine Bestätigung der Rechte des Mandanten dabei (war bei uns jedenfalls so) und eine UE.
Wenn du eine Mod. UE an die Kanzlei schickst, brauchen (und werden) sie diese aber nicht anerkennen.
Letztendlich kannst du entscheiden ob du jetzt zahlen willst, oder ob du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst mit dem dir die Kanzlei weiter drohen wird.
Du wirst auf jeden Fall noch ein paar Schreiben mit einer höheren Forderung bekommen, unser Fall ging damals vors Frankfurter Landgericht (ab 5000€ Schadenssumme ist nicht mehr das Amtsgericht zuständig und der Kläger entscheidet wo verhandelt wird) allerdings wurde da zu unseren Gunsten entschieden.
Die gesammten Kosten beliefen sich für die Kläger auf knapp 3600€, wenn du verlierst, weisst du schon mal was dich erwartet.
Schau nochmal in deinen Rechtsschutzunterlagen, meistens sind Urheberrechtsfälle nämlich ausgeschlossen.
Also meines wissens nach MUSS die mod. Ue. anerkannt werden, UE ist UE, egal an wen die vertragsstrafe geht und ob ich die schuld anerkenne oder nicht, denn die vertagsstrafe soll MICH BERSTRAFEN und NICHT den geschädigten entlohnen, also muss die strafe an einen gemeinnützigen verein gehen und NIEMAND, absolut NIEMAND IN DEUTSCHLAND kann mich zwingen mich schuldig zu bekennen. NIEMAND!
edit: aber du siehtst, die ganze sache ist nicht ganz so eindeutig, also rate ich dir, verlasse dich NICHT auf uns, sondern auf einen anwalt, der verbraucherschtzzentrale, verbaucherschutzwebsites oder den CCC.
Gerade der CCC und die Verbaucherschutzzentralen sind hier natürlich die anlaufstellen Nr. 1!
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