abmahnung weger Filesharing, betreibe aber keinen

faheus

faheus

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hallo, com

erstmal weis ich nicht ob ich hier im richtigen thema bin, wenn nicht, admins bitte verschieben

gestern bekam ich eine abmahnung weger Filesharing, das merkwürdige ist, keiner in unserer Familie betreibt filesharing (Torrent, Goldesel), weshalb ich es ein bishen merkwürdig finde, noch merkwürdiger ist aber, das diese abmahnung weger einem Pink album zustande gekommen ist, aber ich kann pink nicht ausstehen, das hat mich doch schon sehr verwundert, WLAN habe ich keines offen(garnicht an, nur 1x am tag für 10 mins, hat technische gründe), ich betreibe ab und am zwar mal eine TOR Brücke, somit bin ich auch ab und an mal ein exit Node gewesen(Tor betreibe ich, weil ich ab und an auch mal Tor benutzen muss, und auch was für die Tor Com leisten will), aber ich verstehe trotzdem nicht, wieso ich plötzlich diese abmahnung am hals habe, ich meine doch, ich bin doch nicht schuld, nur weil ich einmal exitnode war und einer Filesharing über Tor betrieben hat, kann ich doch nicht gleich haftbar gemacht werden

jetzt die Frage an euch, wie schaffe ich es die Anwaltskanzlei davon zu überzeugen, das ich es nicht war, und ich einen Tor Node betreibe

es geht immerhin um knapp 800€, davon alleine 500€ anwaltskosten, obwohl wie schon gesagt, ich nichts mit Torrents oder Filesharing allgemein am hut habe (okay, 1x hab ich Open SuSe über Torrent gelade, das ist aber legal)

entschuldigung für die RS Fehler, bin irgendwie durch den Wind

MfG,
faheus


PS.: das soll kein Thread werden in dem ich mitleid hervorrufen will, oder sich leute über mich lustig machen sollen, ich will einfach wissen wie ich das auflösen kann
 
Da hat wohl jemand anderes über deinen "Tor-Server" Musik über deine Leitung runtergeladen, wie man so etwas allerdings beweisen will, ist mir schleierhaft.
 
Von wem kommt den die Abmahnung? Sind genaue Dateien genannt, die du verteilt haben sollst? Zeitraum genannt?

Eventuell ist das ja einfach nur so eine lustige Betrugsnummer wo die einfach mal querfeldein durch die Gegens klagen und hoffen, dass ein paar dumme bezahlen :kopfkratz:

Ansonsten würd ich erstmal Anwalt kontaktieren und dann (vermutlich - Anwalt fragen!) Einspruch einlegen...
 
Schreibe ihnen zurück, dass Du kein Filesharing betreibst und dass Du deshalb die Unterlassungserklärung nicht unterschreibst.

Aber: IANAL

Die müssten Dich dann schon vor Gericht zerren.

Kam das per Post oder eMail?
 
Schreibe ihnen zurück, dass Du kein Filesharing betreibst und dass Du deshalb die Unterlassungserklärung nicht unterschreibst.

Aber: IANAL

Die müssten Dich dann schon vor Gericht zerren.

Kam das per Post oder eMail?

Das halte ich für eine ziemlich schlechte Idee, die Chancen stehen bei einer nicht unterschriebenen Unterlassungserklärung ziemlich gut, dass die Anwälte eine einstweilige Verfügung erwirken, dann wirds noch teurer.

Die beste Vorgehensweise wäre, eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis (!) zu unterschreiben (Google oder abmahnwahn.de) dürften dich weiter bringen. Dann NICHTS bezahlen - i.d.R. bekommen Erstzahler auch noch weitere Abmahnungen.

Nach ca. 2-3 Monaten dürfte nochmal ein Bettelbrief mit Androhung von zigtausend Euro Schadensersatz, Höllenqualen und eitrigem Ausfluss kommen. Normalerweise ist dann Schluss.

Das Geschäftsmodell der Abmahner besteht darin, das genügend Dumme auf die Drohungen reinfallen und beim ersten oder zweiten Mal bezahlen. Wenn die das Geld einklagen wollen, müssen sie handfeste Beweise bringen, was sie nicht haben. Ausser man ist so mitteilungsbedürftig, das man schriftlich irgendetwas verwertbares von sich gibt.

Von daher, einfach die gleiche Schiene mit vorgefertigten Schreiben und Ignorieren der Argumente des Gegenübers fahren wie die Anwälte. Bisher ist noch keiner verklagt worden, der eine modifizierte UE abgegeben hat und nicht bezahlte.

Davon abgesehen ist es immer empfehlenswert, nicht nur mit TOR zu arbeiten sondern auch alle relevanten Daten sicher zu verschlüsseln. Davon abgesehen ist Ruhe die erste Bürgerpflicht, auch wenns schwerfällt. Aber das kommt mit der Zeit, ich sprech da aus Erfahrung... ;-)
 
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Du beschreibst da ein vielfach bekanntes Problem. Klick dich doch mal hier durch. Das wird dich geholfen.
 
mit einem anwalt antworten und ruhe ist!

Vielleicht hast du ja einen Anwalt im Bekanntenkreis, so war es zumindest bei mir, ein Schreiben und die Sache hat sich erledigt.

Sobald die merken das man auf Gegenwehr stößt lasses die es.

Ansonsten die Ideen von meinen Vorschreibern berücksichtigen und nicht bange machen lassen.
 
@lastfontier, ja, bin gerade nicht zuhause, deshalb kann ich Keime detaillierten Angaben machen , in ner halben Stunde gibts genaueres
 
abmahnkosten wurden doch letztens erst auf 100€ gedeckelt.

http://www.shopbetreiber-blog.de/20...ungen-von-privatleuten-auf-100-eur-limitiert/

schreib dem anwalt zurück, du beschwerst dich über ihn bei der anwaltkammer ;)

Gilt nur, wenn der Download nach dem 01.09.2008 stattgefunden hat, oder? Daran wird's bei den aktuelle Abmahnungen hängen - die liegen meist recht lange zurück.

Ich hatte das zwar noch nicht in meinem direkten Umfeld, aber ich würde tendenziell meinen Vorrednern zustimmen: Es wird so eine Masse an Abmahnungen rausgehauen - da können sie lediglich auf einfache Zahlungen hoffen. Diese Masse an Prozessen will und kann kein Mensch herbeiführen. Widerstand führt da mit recht hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass du nie wieder was von denen hörst. Wir dann sofort unrentabel.
 
So, doch schneller als gedacht, bin ich nun daheim, als ich mir den Brief nochmal genau angesehen hab musste ich schmunzeln, die anwalskanzlei heist Walldorf Anwälte :faint:, nichts gegen die Kanzlei, der Name aber hört sich nach schlecht Wüstebilder an
 
... aber nur für Neufälle, d.h. Verstöße nach dem 1. September 2008.

@TE: unterschreiben würde ich nach fachlichem Rechtsrat an deiner Stelle nichts, auch keine modifizierte Unterlassungverpflichtungserklärung. Wichtig ist es, die Fristen zu beachten. Ein Anwalt wird dir sicherlich weiterhelfen können.

Kennst du das: http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei_Waldorf ?
 
Gilt nur, wenn der Download nach dem 01.09.2008 stattgefunden hat, oder? Daran wird's bei den aktuelle Abmahnungen hängen - die liegen meist recht lange zurück.

gute frage, spontan würde ich sagen, es bezieht sich auf den abmahn zeitpunkt und nicht auf den zeitpunkt des angegebenen grundes für die abmahnung...
müsste man mal einen anwalt konsultieren.
das abmahngeschäft läuft ja auch nur gut, wenn die ziele unkundig sind...
 
Omg, die Frist für das unterlassungsdings liegt am 8. Und wo bekomme ich jetzt einen Anwalt am WE her ?
 
:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was soll'n das? Ob das so ordentlich und angemessen ist?
 
Kein Problem.
Bezugnehmend auf das Schreiben Widerspruch erheben unjhd klar machen, daß du gegen die Kanzlei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machst.
Diese Kanzlei ist berüchtigt für ihre Abmahnabzocke. Die müssen dir auch nachweisen, wann womit und was du geshart hast.

infos hier:

http://www.wb-law.de/news/it-teleko...ch-die-kanzlei-waldorf-kollegen-aus-muenchen/

http://search.testberichte.ebay.de/Anwaltskanzlei-Waldorf

http://www.netzwelt.de/forum/allgem...ahnung-waldorf-alleiniger-zugangsinhaber.html

http://www.wb-law.de/news/tag/filesharing/?gclid=CKj43ZaB15kCFUYJ3wod11olWQ
 
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also erstmal danke für das schnelle hilfen, ihr könnt gerne noch komentare abgeben wenn ihr wollt
 
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