366 EUR für iPhone Schachtel

Täuschung?

Also ich persönlich glaube, dass der Bieter zwar um die Tatsache wusste, dass das Angebot falsch verstanden werden kann, er dieses "Risiko" aber bewusst eingegangen ist, denn - mal ehrlich - für eine im Zweifelsfall korrekte Artikelbeschreibung mal eben ein paar Hundert Euro zu kassieren, das ist ein Risiko das jeder von uns denke ich mal gerne trägt...

Dass es aufgegangen ist, beweist nur einmal mehr, dass viel zu viele Menschen ein Medium nützen, dem sie intellektuell nicht gewachsen sind. Wenn ich einen Vertrag eingehe - und ist er noch so alltäglich und erscheint harmlos - dann MUSS ich ihn korrekt durchlesen - oder für meine Dummheit zahlen. AGBs, Artikelbeschreibungen (und es ist ja nicht erst seit gestern bekannt dass viele eBay-Verkäufer so agieren) etc. etc. ... wer genau liest, ist einfach immer einen Schritt voraus.

Dementsprechend hält sich auch mein Mitleid für alle Käufer, die ein "No-k-ia E90" für EUR 150,00 zum Sofort-Kaufen mit einem Artikelstandort "Hong-Kong" erwerben, in Grenzen...
 
Man stelle sich vor, dass Firmen etwas groß bewerben und dann im Kleingedruckten viele viele Einschränkungen machen...

Willkommen in der freien Wirtschaft...

Was haben denn jetzt Versicherungsverträge usw. mit irreführenden Angebotsbeschreibungen zu tun?
Der Verbraucherschutz ist in Deutschland ein wenig stärker als du annimmst. Nicht alles, was man einem armen Tropf unterjubeln kann, ist ein gültiges Geschäft oder ein rechtmäßiges Angebot.

Meiner Meinung nach ist es klar irreführend, ein "iPhone 8GB ovp" anzubieten und dann lediglich mit einem grammatikalisch holprigen Satz etwas von "Verpackung schwarz" anzufügen.

Wenn Du meinst, dass das ok ist, dann sei dieser Meinung. Eine Deutungshoheit sehe ich bei dir nicht. Ebay löscht diese Auktionen auch nicht ohne Grund, sondern weil es mindestens bedenklich ist. Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Verkäufer strafrechtlichen Ärger bekommen hat, jedoch einige Fälle, wo der Verkäufer lieber auf das Geld verzichtet hat oder Ebay den Spuk beendet hat.
 
bleibt immer noch dieser, von Anfang an´im Auktionstext enthaltene, Hinweis.

Auszug aus dem Originaltext.

"Rechtlicher Hinweis:

Dies ist eine Privatauktion unter Ausschluß jeglicher Garantie sowie Umtausch.

Bitte beachtet,Ihr bietet nur auf die Orginalverpackung!"

Weder klein gedruckt, noch schwach gefärbt oder weit nach unten gerückt.
 
Dass es aufgegangen ist, beweist nur einmal mehr, dass viel zu viele Menschen ein Medium nützen, dem sie intellektuell nicht gewachsen sind. Wenn ich einen Vertrag eingehe - und ist er noch so alltäglich und erscheint harmlos - dann MUSS ich ihn korrekt durchlesen - oder für meine Dummheit zahlen. AGBs, Artikelbeschreibungen (und es ist ja nicht erst seit gestern bekannt dass viele eBay-Verkäufer so agieren) etc. etc. ... wer genau liest, ist einfach immer einen Schritt voraus.

So leid es mir tut dich enttäuschen zu müssen, aber so wie du dir das denkst ist es eben nicht. Jeder ist natürlich für die Verträge die er unterschreibt selbst verantwortlich (von Ausnahmen abgesehen), aber es ist mitnichten so das alles was man unterschreibt auch gilt. Und das beschränkt sich nicht auf total abwägige Dinge (zB ein Vertrag dass ich mich mein Leben lang als Skale für Herrn XYZ zur Verfügung stelle) sondern auch auf dem Anschein nach durchaus "normale" Klauseln vor allem in AGBs.
 
...was du einfach nicht bestreiten kannst, ist, dass der gebotene betrag, sowie der potentielle käufer nichts mit dem versuchten betrug zu tun haben. da könnte eine 100.000€ bieten wollen - das hat keinen einfluss!

um es dir zugespritzt zu erklären: nur weil dein nachbar ermordet werden will, heisst das nicht, dass du das straffrei machen darfst.

Ich bezog diese Aussage nicht auf die rechtliche Erklärung, sondern auf die Frage, ab wann Du den Artikel gemeldet hättest. Sorry für das Missverständnis.

Ich bleibe zudem bei der Meinung, dass hier keine versuchte Täuschungshandlung vorliegt.
 
Was haben denn jetzt Versicherungsverträge usw. mit irreführenden Angebotsbeschreibungen zu tun?
Der Verbraucherschutz ist in Deutschland ein wenig stärker als du annimmst. Nicht alles, was man einem armen Tropf unterjubeln kann, ist ein gültiges Geschäft oder ein rechtmäßiges Angebot.

Meiner Meinung nach ist es klar irreführend, ein "iPhone 8GB ovp" anzubieten und dann lediglich mit einem grammatikalisch holprigen Satz etwas von "Verpackung schwarz" anzufügen.

Wenn Du meinst, dass das ok ist, dann sei dieser Meinung. Eine Deutungshoheit sehe ich bei dir nicht. Ebay löscht diese Auktionen auch nicht ohne Grund, sondern weil es mindestens bedenklich ist. Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Verkäufer strafrechtlichen Ärger bekommen hat, jedoch einige Fälle, wo der Verkäufer lieber auf das Geld verzichtet hat oder Ebay den Spuk beendet hat.

Ebay löscht diese Auktionen, um jedwedem Ärger aus dem Weg zu gehen. Und die Tatsache, dass zivilrechtliche und strafrechtliche Ansprüche zwei Paar Schuhe sind, haben wir schon längst geklärt. Und dies wurde auch nie bestritten.
 
Ich bezog diese Aussage nicht auf die rechtliche Erklärung, sondern auf die Frage, ab wann Du den Artikel gemeldet hättest. Sorry für das Missverständnis.

Ich bleibe zudem bei der Meinung, dass hier keine versuchte Täuschungshandlung vorliegt.


...keine frage, das darfst du auch. wir geben ja alle nur unsere meinung wieder. ich wurde nur ein bisschen stinkig wegen dem weltverbesserer geplänkel (die kamen aber nicht von dir). ansonsten hätte ich mich hier längst ausgeklinkt, da ja schon alles gesagt ist.

gruss
 
Alles klar. Auf einen Nenner kommen wir hier auch nicht mehr, aber der Ton sollte sich trotzdem in einem normalen Rahmen bewegen. Das nimmt aber leider auch in diesem Forum immer mehr ab. Schade eigentlich.

Ich nehme als Ergebnis dieses Threads zumindest eine Auffrischung meiner Kenntnisse des § 263 mit...

Allerdings muss ich mich jetzt den wesentlich langweiligeren Bereichen des Rechts zuwenden...
 
So leid es mir tut dich enttäuschen zu müssen, aber so wie du dir das denkst ist es eben nicht. Jeder ist natürlich für die Verträge die er unterschreibt selbst verantwortlich (von Ausnahmen abgesehen), aber es ist mitnichten so das alles was man unterschreibt auch gilt. Und das beschränkt sich nicht auf total abwägige Dinge (zB ein Vertrag dass ich mich mein Leben lang als Skale für Herrn XYZ zur Verfügung stelle) sondern auch auf dem Anschein nach durchaus "normale" Klauseln vor allem in AGBs.


Das mag ja auch stimmen, aber wenn du dir mal ansiehst was für AGBs zum Beispiel Facebook seinen Kunden vorsetzt - und die werden zur Zeit noch anstandslos von den Konsumentenschützern und Datenschützern mangels Handhabe anerkannt - dann finde ich das iPhone Beispiel lächerlich... bei Facebook haben ich weiß nicht wieviele Millionen User zugestimmt ihre Rechte an den von Ihnen geposteten Fotos uneingeschränkt an Facebook abzutreten, selbst wenn das Profil nicht mehr existiert und/oder die Fotos gelöscht werden... wenn auch nur die Hälfte der Facebook-User um diesen Umstand bescheid wüsste dann gäbe es viel mehr Menschen da draußen, die auf Ihre persönlichen Daten aufpassen...

Mir ist es auch schon passiert dass ich ein Parfum auf eBay gekauft habe weil es nicht mehr lieferbar war, und erhalten habe ich ein 2,5 ml-Flacon... tja, Pech... dumm gelaufen, hätte ich aufmerksamer gelesen. Wieder einmal dazugelernt, dass ich NOCH mehr auf das achten muss, was elektronisch geschrieben steht... schließlich gebe ich mein hart verdientes Geld dafür aus!

Ich meine ich kauf mir ja auch kein gebrauchtes Auto ohne es vorher genau unter die Lupe genommen zu haben... wenn ich jetzt ein absoluter DAU auf dem Gebiet bin und ich einen Opel aus den 80ern nicht auf Rost untersuche bevor ich ihn kaufe dann kann mir doch echt niemand mehr helfen, oder? Mir ist schon klar dass die Menschheit nicht unbedingt die Tendenz hat intelligenter zu werden aber ein gewisses Grundmaß an Eigenverantwortlichkeit darf man doch voraussetzen, oder?
 
...Er schreibt aber
Zum Verkauf steht eine Apple iPhone 3GS 32GB Schwarz Original Verpackung (s. Foto: nur Verpackung).
Und wozu die Angabe der GB bei einer Verpackung?
Das liest sich nämlich ohne weiteres, dass hier einer ein iPhone inkl. Verpackung verkauft.

Das ist aber von der deutschen Sprache her gesehen vollkommen korrekt!
Falsch wäre, wenn er schreiben würde:
Zum Verkauf steht ein(e) Apple iPhone 3GS 32GB Schwarz, Original Verpackung

Im ersteren Fall ist es eine Verpackung des vorgenannten Gegenstandes (iPhone) im Falle mit Komma wird es zu einem iPhone, bei dem eine Verpackung dabei ist.

Da aber ein gewisser Teil der deutschsprachigen Menschen zu doof ist, die von ihnen gesprochene Sprache in Schriftform auch richtig zu interpretieren, sind Fehler vorprogrammiert, wie dein Post zeigt, da es rein sprachlich keine Zweifel gibt, dass die Aussage ohne Komma von einer Verpackung handelt.
Trotzdem, da gebe ich dir recht, ist es schlüpfrig angelegt und ich behaupte, auch bewusst!

Wer in Deutsch nicht aufgepasst hat, ebenso wie Migranten und Ausländer sind hier im Nachteil, da sie nicht diese kleinen Feinheiten der deutschen Sprache verstehen.

btw. So wie auch viele Deutsche, die meinen gut English zu können, die Ausage "The late Mr Smith..." vollkommen falsch übersetzen/verstehen, was in englischsprachigen Ländern sehr wohl zu Verstimmungen führen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
btw. So wie auch viele Deutsche, die meinen gut English zu können, die Ausage "The late Mr Smith..." vollkommen falsch übersetzen/verstehen, was in englischsprachigen Ländern sehr wohl zu Verstimmungen führen kann.

Wieso?... "Was, Mr. Smith ist zu spät", "Nein, der Typ is tot!!!" :) oder wie?


Du hast in deinen Deutsch Ausführungen bestimmt recht, aber wie du schon richtig anmerkst kann es nicht so sein dass man ein Angebot nur dann inhaltlich richtig versteht wenn man die Feinheiten der deutschen Grammatik beherrscht. Es leben ja auch Menschen hier die Deutsch nicht als Muttersprache haben und auch die müssen vor solchen Maschen geschützt werden. Die Grenze ist natürlich dort wo jemand Deutsch so schlecht versteht dass er aus so einem Text rausliest was im grade in den Kram passt.
 
Ich meine, man kann durchaus Fehler
finden, wenn man
das Geschriebene genau durchliest und etwas
zweideutiges entsprechend berücksichtigt!
 
:faint:


Über 250 Beiträge ... :suspect: und das nur für einen alten Pappkarton mit ein bisschen Restmüll drin. :keks:
 
Ich meine ich kauf mir ja auch kein gebrauchtes Auto ohne es vorher genau unter die Lupe genommen zu haben... wenn ich jetzt ein absoluter DAU auf dem Gebiet bin und ich einen Opel aus den 80ern nicht auf Rost untersuche bevor ich ihn kaufe dann kann mir doch echt niemand mehr helfen, oder? Mir ist schon klar dass die Menschheit nicht unbedingt die Tendenz hat intelligenter zu werden aber ein gewisses Grundmaß an Eigenverantwortlichkeit darf man doch voraussetzen, oder?

Wenn es nun aber eine Online-Auto-Versteigerung gibt, mit besonderen
Regeln, wo man den (Rost-) Zustand vorher richtig benennen muss,
und dann steht da "kein Rost" usw.

... und hinterher stellt es sich heraus, dass du für 5000,- EUR ein
Spielzeug-Auto ersteigert hast, dann sieht die Sache wieder anders aus. :D
 
...keine frage, das darfst du auch. wir geben ja alle nur unsere meinung wieder. ich wurde nur ein bisschen stinkig wegen dem weltverbesserer geplänkel (die kamen aber nicht von dir). ansonsten hätte ich mich hier längst ausgeklinkt, da ja schon alles gesagt ist.

gruss

Ich wollte Dir sicher in keinster Weise zu nahe treten. Falls dies geschehen sein sollte, will ich mich aufrichtig bei Dir entschuldigen!

Ich sehe dies so wie Exbonner: Es ist sicherlich nicht die feine Art, einen solchen Artikel so zu verkaufen, da man damit "rechnen" kann (ich weiss nicht ob es Absicht des Verkäufers war), dass Leute auf den Artikel sehr viel Geld bieten.

Auf der anderen Seite sehe ich auch immer wieder Artikel, die eine Beschreibung beinhalten, die so kurz und knapp ist, dass ich skeptisch werde. Dann frage ich nach, ob ich Alles richtig verstanden habe.

Ich habe vor 3 Tagen selbst einen Artikel gekauft für 1222 Euro. Die Beschreibung war kurz und knapp und ich dachte mir "mmhh... will er das wirklich verkaufen, dann ist es aber etwas "lumpig" aufgezogen." Um sicher zu gehen, habe ich ihn angeschrieben, den Artikel dann gekauft und es passte Alles. Der Typ hat sich einfach nicht viel Mühe gemacht.

Bei dem Karton hier finde ich, dass es auch so wirkt. Vielleicht wollte der Verkäufer den Karton wirklich nur "schnell verkaufen" um ein paar Cent zu verdienen (also wieso dann ne aufwendige Auktion machen?). Vielleicht hat sich der Preis dann so entwickelt (was aber dann darauf schliessen lässt, dass es noch einen Bieter gab, der mehr als 300 Euro ausgeben wollte). Das wissen wir Alles nicht.

Wenn aber der Verkäufer Anstand hat und dieser hohe Preis nicht beabsichtigt war, sollte er den Käufer kontaktieren und dies kläern. Falls es beabsichtigt war, dann sollte er aufpassen, dass er es nicht an den Falschen verkauft hat.

Wir sollten aber mal davon ausgehen, dass der Verkäufer keine bösen Absichten hatte. In dubio pro reo!!

Ich kann immer wieder nur sagen: Leute, lest genau und fragt nach, wenn was unklar ist!
 
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