§ 263a Computerbetrug - Simunlockkarten - Anzeige

Verfahren

Hi!

Hab gesehen, du hattest auch das Verfahren am Hals. Wer war denn der Kläger? Hast du ausgesagt, und wenn ja, was?

Danke dir

Gruss
 
Hi!

Hab gesehen, du hattest auch das Verfahren am Hals. Wer war denn der Kläger? Hast du ausgesagt, und wenn ja, was?

Danke dir

Gruss

Der "Kläger" ist immer der Staat, weil es sich ja um ein Offizialdelikt handelt. Was du vlt meinst ist wer die Sache zur Anzeige gebracht hat.
 
Naja, so halb, halb :) Ich hab ein bisschen Ahnung, aber den Gang zum Anwalt Ihres Vertrauens würde ich dadurch nicht ersetzen :)
 
So, hier mal meimne Einschätzung zum §263a STGB und §16 STGB und §17 STGB
Kommentar zum §263a STGB

263a Computerbetrug
(1) befasst sich mit dem manipulieren von Daten/Programmen:
"Wer...das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs...durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt,... wird... bestraft."
(2) unrelevant
(3) befasst sich mit dem vorbereiten einer Straftat nach 263a (1)
"Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt... wird... bestraft."
(4) unrelevant

§16 Irrtum über die Tatumstände
Absatz 1 besagt:
"Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt."
das bedeutet: Wer bei begehen einer Handlung sich im Unklaren über die Strafbarkeit befand, handelt nicht vorsätzlich, wird aber trotzdem bestraft.

Absatz 2 regelt dann die Rangfolge
"Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden."

§17 STGB Verbotsirrtum
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."

§49 regelt die mögliche Milderung sofern nach §17 möglich.

Ich glaube, sich darauf zu berufen dürfte schwer sein. Richter sehen sowas gern als: "gem der allgemeinen Lebensumstände muss man davon ausgehen, dass das Unrecht einer Handlung auch für den "Täter" erkennbar gewesen ist."

Nun zu dem was der TE hier "verbrochen" hat:
Vorgeworfen wird ihm (was er vielleicht mal präzisieren sollte):Betrug (Zugang zu Kommunikationsdiensten)
Das bedeutet, er hat sich unter Vorspielung falscher Tatsachen (SIM, IMSI), Zugang zu Kommunikationsdiensten (Mobilfunknetz) verschafft.
Dies hat er, in dem er eine SimUnlock-AdapterKarte gekauft und eingesetzt hat.
Tatzeitpunkt ist in den meissten Fällen der Zeitpunkt des Kaufs, da bereits der Erwerb von Manipulationsgeräten nach §263a(3) starfbewährt ist.

Worin besteht nun der Betrug?
1. Im Funktionsprinzip der SIMUnlock-AdapterKarte
Die SIMUnlock-Adapter arbeiten nach folgendem Prinzip (vereinfacht):
Bei SIM Adaptern wird eine gefakte IMSI verwendet. Beim 2G noch kein Problem, da dieses die IMSI zweimal abfragt (das erste mal für den SIM Lock, das zweite mal für das einloggen im Netz) (könnet durch FW Update durchaus noch geändert werden, dann sind auch diese Geräte betroffen). Da wird beim zweiten mal die richtige IMSI verwendet (also die der original Karte, nicht die des Adapters). Beim 3G wird nur einmal abgefragt, und das ganze dann "gecached" für das einloggen im Netz wieder verwendet, somit loggt man sich mit der gefakten IMSI ins Netz ein.

2. Im Kauf und /oder in der bewussten Anwendung des Adapters
TE kauft ein "Gerät" welches dem ausschliesslichen Zweck dient den SIMLock zu umgehen. Die Umgehung mittels der Adapterkarte stellt eine Manipulation des Mobilfunknetzes dar, zu der der TE nicht befugt ist.

Es gibt sowohl den bedingten Vorsatz als auch die bewusste Fahrlässigkeit die angeführt werden könnten.
Der bedingte Vorsatz meint, eine absichtlich Tat zu begehen, jedoch ohne die Vorsätzliche Betrugsabsicht.
Bewusste Fahrlässigkeit meint ein subjektiv absehbares Risiko in Kauf zu nehmen und die möglichen größeren Folgen bewusst zu ignorieren.

Der Vermögensvorteil des TE kann u.a. darin liegen, dass durch das offizielle und legale unlocken durch den Netzbetreiber Kosten für den TE entstehen, die er sich durch das umgehen des Netlock erspart.
Der Vermögensnachteil des Geschädigten könnte zum einen in den entgangenen Kosten des Ulock bstehen, aber auch in den möglichen Schäden die die Adapter im Netz verursachen.

letzte Randnotiz:
die modifikation der FW kann u.u. auch ein Straftatbestand sein.
Für das Entfernen von SIM-Lock-Sperren ist inzwischen durch den BGH geklärt, dass dadurch regelmäßig zugleich eine Markenverletzung eintritt (BGH MMR 2005,94 und 308 ), die ggf. auch strafbar sein kann (§ 143 ff MarkenG).
dies wäre ein möglicher dritter Punkt bei einer kosequenten Verfolgung.

just my 2ct
 
Ich glaube, sich darauf zu berufen dürfte schwer sein. Richter sehen sowas gern als: "gem der allgemeinen Lebensumstände muss man davon ausgehen, dass das Unrecht einer Handlung auch für den "Täter" erkennbar gewesen ist."

Ich habe damit auch nicht sagen wollen dass er zur Polizei gehen, dieses Argument anführen kann und die Sache ist vom Tisch. Aber es ist eine mögliche Erklärung bzw. kann es doch auch wirklich so gewesen sein. Wenn ein gewiefter Verkäufer meiner Oma (die ein iPhone hätte) so ein Teil aufschwatzt und sie es benutzt dann zieht das Argument wohl ziemlich stark und es ist ein veritabler Rechtfertigungsgrund mMn. Aber das kommt immer den Einzelfall und die Fachkentniss des Täters an. Ich persönlich hätte auch nicht gewusst das sowas strafbar ist, da kann man maximal noch anführen dass ich es "wissen hätte müssen". Aber so klar ist die Sache damit nicht...

Die technischen Details hab ich ehrlichgesagt trotzdem nicht gecheckt. Vielleicht kann man das auch für Idioten erklären :D

Der Vermögensnachteil des Geschädigten könnte zum einen in den entgangenen Kosten des Ulock bstehen, aber auch in den möglichen Schäden die die Adapter im Netz verursachen.

Das könnte uU für einen Betrug schon ausreichen, ein tatsächlicher Vermögensnachteil muss - glaube ich - gar nicht erst herbeigeführt werden bzw. würde es sonst ja immer noch bei der Strafbarkeit wegen des Versuchs bleiben.


Aber mal ehrlich: Gibt es im Strafrecht nicht wichtigere Tatbestände als ein paar Kids die sich iPhones unlocken oder jailbraken oder sonstwas tun? Ich persönlich finde diese kleinkarierte Gesetzgebung lächerlich und unnötig. Hoffe daher schon aus dem Grund dass die Sache eingestellt wird - für so Lapalien sollte in einem überfüllten Justizsystem nicht wirklich Platz sein.

my2c
 
Die technischen Details hab ich ehrlichgesagt trotzdem nicht gecheckt. Vielleicht kann man das auch für Idioten erklären :D
Ich wills mal versuchen:
IMSI ist die International Mobile Subscriber Identity, zu deutsch internationale Mobilteilnehmer Identifikation (interne Teilnehmerkennung)
Die IMSI ist weltweit einmalig und auf der SIM gespeichert, und unabhängig von der Telefonnummer. Sie enthält Lädercode, Netzwerkcode und mobile subcriber ident number.
zu den SIM Unlock Adaptern:
http://www.iphone-notes.de/2008/10/24/iphone-3g-und-added-sim-devices/
Der Link wurde schon genannt, er beschreibt den Vorgang ganz gut und schildert auch die Probleme damit.

Aber mal ehrlich: Gibt es im Strafrecht nicht wichtigere Tatbestände als ein paar Kids die sich iPhones unlocken oder jailbraken oder sonstwas tun? Ich persönlich finde diese kleinkarierte Gesetzgebung lächerlich und unnötig. Hoffe daher schon aus dem Grund dass die Sache eingestellt wird - für so Lapalien sollte in einem überfüllten Justizsystem nicht wirklich Platz sein.

my2c
Es geht ja nicht nur um ein paar die ihr iPhone geknackt haben, das Thema Unlock und Debranding zieht sich durch alle Hersteller und Netze. Allein Apple soll viele Mio $$ verloren haben durch diese Praktiken. Andere Hersteller und Netzbetreiber halten sich da eher bedeckt mit Zahlen.
Leider gibt es immer noch die Einstellung, dass Die Hersteller und Netzbetreiber ja die Reichen und Bösen sind und daher solche unlock und cracking Geschichten legitim seien. Ich gehe sogar soweit, dass ich sage wer sowas tut weiss was er tut, da kann sich keiner rausreden.
 
Es geht ja nicht nur um ein paar die ihr iPhone geknackt haben, das Thema Unlock und Debranding zieht sich durch alle Hersteller und Netze. Allein Apple soll viele Mio $$ verloren haben durch diese Praktiken. Andere Hersteller und Netzbetreiber halten sich da eher bedeckt mit Zahlen.
Leider gibt es immer noch die Einstellung, dass Die Hersteller und Netzbetreiber ja die Reichen und Bösen sind und daher solche unlock und cracking Geschichten legitim seien. Ich gehe sogar soweit, dass ich sage wer sowas tut weiss was er tut, da kann sich keiner rausreden.

Und ich vertrete den Standpunkt dass man aus einer Mücke keinen Elefanten machen und dem Kunden - der ohnehin schon ein sauteures Gerät gekauft und brav seine Kohle jeden Monat für den Vertrag löhnt und idR auf mind. 2 Jahre gebunden ist - die Freiheit lassen sollte doch um Himmels willen eine andere Sim-Karte reinzutun wenn er damit billiger zu Mama, Oma oder Freundin telefoniert als mit der T-Mob oder AT&T-Karte.
Aber gut, das sind eben unterschiedliche Ansichten zu dem Thema.
 
Und ich vertrete den Standpunkt dass man aus einer Mücke keinen Elefanten machen und dem Kunden - der ohnehin schon ein sauteures Gerät gekauft und brav seine Kohle jeden Monat für den Vertrag löhnt und idR auf mind. 2 Jahre gebunden ist - die Freiheit lassen sollte doch um Himmels willen eine andere Sim-Karte reinzutun wenn er damit billiger zu Mama, Oma oder Freundin telefoniert als mit der T-Mob oder AT&T-Karte.
Aber gut, das sind eben unterschiedliche Ansichten zu dem Thema.

Dann aber doch bitte per Software unlock, der hat nämlich nicht so "tolle" Nebenwirkungen wie die Karten.
 
Und ich vertrete den Standpunkt dass man aus einer Mücke keinen Elefanten machen und dem Kunden - der ohnehin schon ein sauteures Gerät gekauft und brav seine Kohle jeden Monat für den Vertrag löhnt und idR auf mind. 2 Jahre gebunden ist - die Freiheit lassen sollte doch um Himmels willen eine andere Sim-Karte reinzutun wenn er damit billiger zu Mama, Oma oder Freundin telefoniert als mit der T-Mob oder AT&T-Karte.
Aber gut, das sind eben unterschiedliche Ansichten zu dem Thema.
Für den einzelnen eine Mücke, In der Summe viele Elefanten. ;)
Nun ja, das ist das alte Problem. Kauf ich ein Gerät mit oder ohne Vertrag. Da ist ja niemand gezwungen sich vertraglich zu binden, gibt ja noch Prepaid. Aber dann kostet das Gerät halt mehr da es nicht durch den Carrier gesponsert wird. Das beziehe ich jetzt nicht ausschliesslich auf das iPhone. Da kommt ja noch der Must-have Faktor dazu. Man "muss" das ja unbedingt haben.
Dann aber doch bitte per Software unlock, der hat nämlich nicht so "tolle" Nebenwirkungen wie die Karten.
Da kommt das was ich vorher schonmal angedeutet habe ins Spiel. Das verändern der FW könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Oder eben auch Betrug nach 263a, da Datenmanipulation vorliegt. Ob dazu schon Rechtsgutachten vorliegen weiss ich nicht. Das Thema ist ja erst mit dem Markteintritt des iPhone akut gworden.
 
Meine Argumentation wäre viel eher dahingehend dass ich (bzw. der TE) darlegen würde dass ich nicht gewusst habe das man das nicht machen darf und das mir absolut nicht bewusst war dass das verboten ist und man damit jemand anderen (Apple) am Vermögen schädigt…

Es gibt keine Argumentation, mit der man sich aus einem Verfahren herausquatschen kann.
Nichts zu den Vorwürfen sagen und alles weitere (wenn es Weiteres gibt) mit einem Verteidiger besprechen.
Wenn die Staatsanwaltschaft etwas hat, wird sie ein Verfahren einleiten oder es wegen Geringfügigkeit einstellen.
Mit irgendwelchen Erklärungen und Ausreden (die irgendwie immer eine Form von Geständnissen sind) wird man seine Situation niemals irgendwie verbessern können.

(Disclaimer: Laienmeinung)
 
Du sagst es ja selbst.

Dann nenn mir doch mal bitte einen Fall in der Kriminalhistorie, in der ein Beschuldigter seine Position dadurch verbessert hat, indem er offenherzig-naiv mit Ermittlungsbeamten oder Staatsanwälten geplaudert hat.

Das ist nicht möglich. Wenn die Beweise nicht ausreichen, wird er sehr wahrscheinlich freigesprochen oder das Verfahren eingestellt. Wenn die Beweise ausreichen, wird lamentieren nichts bringen.

Jeder Verteidiger rät jedem Mandanten, die Klappe zu halten.

Ich finde es sehr fahrlässig, einen Hilfesuchenden zu einem defakto-Geständnis zu überreden.
 
Dann nenn mir doch mal bitte einen Fall in der Kriminalhistorie, in der ein Beschuldigter seine Position dadurch verbessert hat, indem er offenherzig-naiv mit Ermittlungsbeamten oder Staatsanwälten geplaudert hat.

Das ist nicht möglich. Wenn die Beweise nicht ausreichen, wird er sehr wahrscheinlich freigesprochen oder das Verfahren eingestellt. Wenn die Beweise ausreichen, wird lamentieren nichts bringen.

Jeder Verteidiger rät jedem Mandanten, die Klappe zu halten.

In den großen Fällen nennt man sowas wohl Kronzeugenregelung. ;)
Plaudern gegen Strafmilderung oder gar Straffreiheit im Sinne von Verfahren eingestellt.

Grundsätzlich gilt während er Ermittlungen: der Anwalt redet, nicht der Mandant. In der Verhandlung muss man dann schon selber den Mund aufmachen. Die meissten Verhandlungen setzen persönliches Erscheinen voraus.

Das muss der TE aber letzlich seber entscheiden. so wie er bisher hier agiert hat wäre es aber wirklich besser er hält die Klappe. :D
 
Dann nenn mir doch mal bitte einen Fall in der Kriminalhistorie, in der ein Beschuldigter seine Position dadurch verbessert hat, indem er offenherzig-naiv mit Ermittlungsbeamten oder Staatsanwälten geplaudert hat.

Das ist nicht möglich. Wenn die Beweise nicht ausreichen, wird er sehr wahrscheinlich freigesprochen oder das Verfahren eingestellt. Wenn die Beweise ausreichen, wird lamentieren nichts bringen.

Da brauch ich dir keinen Fall zu nennen, das steht ja schon im Gesetz wie ich weiter vorne gepostet habe.

"Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich."

Ob man das nun glaubhaft machen kann oder nicht ist eine ganz andere Frage, die sich hier nicht beantworten lässt. Aber wie schon gesagt, wenn sowas meiner Oma passiert hat sie gute Chancen dass diese "Ausrede" zieht...

Jeder Verteidiger rät jedem Mandanten, die Klappe zu halten.

Damit Erfahrungen gemacht?? Oder nur vorm TV? ;) :D

Aber ich denke nicht dass der vorliegende Fall zu viel führt.
 
Ob man das nun glaubhaft machen kann oder nicht ist eine ganz andere Frage, die sich hier nicht beantworten lässt. Aber wie schon gesagt, wenn sowas meiner Oma passiert hat sie gute Chancen dass diese "Ausrede" zieht...

Vorsatz oder nicht sagt AFAIK wenig über einen Tatbestand aus. Wegen "Unwissenheit" wird niemand freigesprochen. Das dürfte bei der Bemessung ins Gewicht fallen, nicht bei der Frage, ob ein Tatbestand erfüllt wird.

Damit Erfahrungen gemacht?? Oder nur vorm TV? ;) :D

Einige Anwälte im Freundeskreis. Mandanten, die so rechtfertigungsbedürftig sind, dass sie sich wegen eines Anhörungsbogens entschuldigen, kenne ich nur von lustigen Anwaltsanekdoten (das sind offenbar seltene Ausnahmen). Da kann dann der Verteidiger auch nicht mehr helfen :noplan:
 
Vorsatz oder nicht sagt AFAIK wenig über einen Tatbestand aus. Wegen "Unwissenheit" wird niemand freigesprochen. Das dürfte bei der Bemessung ins Gewicht fallen, nicht bei der Frage, ob ein Tatbestand erfüllt wird.
Soweit waren wir heute schonmal.

Einige Anwälte im Freundeskreis. Mandanten, die so rechtfertigungsbedürftig sind, dass sie sich wegen eines Anhörungsbogens entschuldigen, kenne ich nur von lustigen Anwaltsanekdoten (das sind offenbar seltene Ausnahmen). Da kann dann der Verteidiger auch nicht mehr helfen :noplan:
Das sind immer die besten Argumente... Anwälte im Freundeskreis... Bekannte, die vom Hörensagen... usw usw.
nimms nicht persönlich, aber vom hörensagen kommt nichts brauchbares. ;)
 
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