§ 263a Computerbetrug - Simunlockkarten - Anzeige

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Achso okay. Naja, ich überlege grade worin da dein "rechtswidriger Vermögensvorteil" liegt, aber wohl darin dass du jetzt "gratis" alle Simkarten benutzen kannst. Trotzdem ist das irgendwie ein seltsamer Vermögensvorteil. Lässt sich denn im Inet rausfinden ob deswegen im Zusammenhang mit geknackten iPhones belangt wurde?

Aber sonderlich viel kann dir da nicht passieren, Geldstrafe halt. Trotzdem aber unangenehm natürlich sowas!

PS: Argumentier doch am besten damit dass du das alles nicht gewusst hast dass das soooo toll schützenswert ist und dass du dachtest das sei irgendwie ganz "normal" wenn man sich ein iPhone holt und dass du nie im Leben auch nur daran gedacht hättest dass du irgendjemanden damit schädigen kannst. So in die Richtung würde ich es versuchen :)
 
Ich würde eher argumentieren, dass Jailbreaks als software–Unlock das gleiche tun und nicht unter den Tatbestand des Betruges fallen…
 
Ich würde eher argumentieren, dass Jailbreaks als software–Unlock das gleiche tun und nicht unter den Tatbestand des Betruges fallen…

Dann lies dir doch noch mal die evtl. Nebenwirkungen einer Simunlockkarte durch ;)
 
Dann lies dir doch noch mal die evtl. Nebenwirkungen einer Simunlockkarte durch ;)

Die da wären?

Und nur weil irgendwas nicht unter einen Tatbestand fällt was so ähnlich ist - auch wenn es im Ergebnis die gleiche Wirkung hat - rechtfertigt ja noch nicht die eigene Tat.

Meine Argumentation wäre viel eher dahingehend dass ich (bzw. der TE) darlegen würde dass ich nicht gewusst habe das man das nicht machen darf und das mir absolut nicht bewusst war dass das verboten ist und man damit jemand anderen (Apple) am Vermögen schädigt - wobei ich jetzt mal davon ausgehe dass der TE das tatsächlich nicht wusste!!! Und ganz ehrlich: Dass Apple dadurch tatsächlich ein Schaden am Vermögen entsteht ist weder sonnenklar, noch jedermann bekannt - ich bin mir nicht mal sicher ob das hier der Fall ist. Und wer damit nichts rechnet und davon nix weiß der kann auch keinen Vorsatz haben...
 
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Wie gesagt, weil die Erfüllung des Tatbestandes die Vosätzlichkeit erfordert und wer gar nicht weiß das er jmd. am Vermögen schädigt der kann auch nicht vorsätzlich handeln und so den Tatbestand nicht erfüllen.

Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__16.html

STGB §16 schrieb:
(1)...Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2)... kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
Ich les da nix von Straffreiheit. ;)
 
Die da wären?

Und nur weil irgendwas nicht unter einen Tatbestand fällt was so ähnlich ist - auch wenn es im Ergebnis die gleiche Wirkung hat - rechtfertigt ja noch nicht die eigene Tat.

Meine Argumentation wäre viel eher dahingehend dass ich (bzw. der TE) darlegen würde dass ich nicht gewusst habe das man das nicht machen darf und das mir absolut nicht bewusst war dass das verboten ist und man damit jemand anderen (Apple) am Vermögen schädigt - wobei ich jetzt mal davon ausgehe dass der TE das tatsächlich nicht wusste!!! Und ganz ehrlich: Dass Apple dadurch tatsächlich ein Schaden am Vermögen entsteht ist weder sonnenklar, noch jedermann bekannt - ich bin mir nicht mal sicher ob das hier der Fall ist. Und wer damit nichts rechnet und davon nix weiß der kann auch keinen Vorsatz haben...


http://www.iphone-notes.de/2008/10/24/iphone-3g-und-added-sim-devices/
 
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Ich les da nix von Straffreiheit. ;)

Nochmal: Wenn der 263a einen Vorsatz verlangt ("Wer in der ABSICHT"...) und durch den 16er eben dieser Vorsatz bei nicht-Erkennen der Tat ausgeschlossen wird, dann gibt es auch kein tatbildmäßiges Handeln und der TE kann nicht bestraft werden.
Ganz allgemein gibt es sowieso keinen "fahrlässigen" Betrug. Ein Betrug kann immer nur vorsätzlich herbeigeführt werden.

@teddy19
Ich weiß eben nicht ob du dadurch wirklich einen Vermögensvorteil hast bzw.jemand anderen am Vermögen geschädigt hast oder nicht. Das ist ein Stück weit in diesem Fall Interpretationssache. Obwohl ich - bei genauerem Nachdenken - schon zugeben muss dass der Vermögensvorteil wohl schon daran begründet sein dürfte dass das iPhone unlocked einen höheren Wiederverkaufswert hat als wenn es gelockt wäre. Also das würde schon stark dafür sprechen bzw. müsste das ziemlich sicher schon ausreichen.
 
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Auch das mit dem Wiederverkaufswert greift ja nicht. Ein orignal tmob Gerät mit voller Garantie bringt immer noch mehr als ein geunlocktes ohne Garantie. Auch hätte dann ja tmob Anzeige erstatten müssen, oder sehe ich das falsch?


Ich vermute, dass hier vielleicht einfach aus Amtswegen ermittelt werden muss.

Wenn das wirklich so ist dass das Gerät weniger wert wird dadurch dann hast du natürlich keinen Vermögensvorteil, das stimmt. Und ob du jemand anderen am Vermögen schädigst wage ich auch einfach mal zu bezweifeln, obwohl es da sicherlich irgendwelche Argumente dafür gibt die ich übersehe, denke ich mal. Aber wie mehrfach betont: Ohne Vorsatz ist das ganze eh hinfällig.

Ob da jetzt von Amts wegen ermittelt wird (werden muss) oder wie das genau läuft kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber gefaked oder is der Brief nciht oder? ;)
 
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Wenn das wirklich so ist dass das Gerät weniger wert wird dadurch dann hast du natürlich keinen Vermögensvorteil, das stimmt. Und ob du jemand anderen am Vermögen schädigst wage ich auch einfach mal zu bezweifeln, obwohl es da sicherlich irgendwelche Argumente dafür gibt die ich übersehe, denke ich mal. Aber wie mehrfach betont: Ohne Vorsatz ist das ganze eh hinfällig.

Ob da jetzt von Amts wegen ermittelt wird (werden muss) oder wie das genau läuft kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber gefakt oder is der Brief nciht oder? ;)

Nein gefaked ist der nicht. Haben offenbar mehr bekommen.
 
Wenn es kein Vermögensvorteil für den TE war, warum hat er dann Geld ausgegeben für den Kauf? Das jetzt argumentiert werden soll es habe ja keinen Vermögensvorteil gegeben ist durchsichtig und eine reine Schutzbehauptung.
Aber der TE ist ja wegen seiner Nehmerqualitäten bekannt, da wundert mich das nicht :)
 
Wird so oder so eingestellt, habe das auch schon hinter mir ;)
 
Wenn es kein Vermögensvorteil für den TE war, warum hat er dann Geld ausgegeben für den Kauf? Das jetzt argumentiert werden soll es habe ja keinen Vermögensvorteil gegeben ist durchsichtig und eine reine Schutzbehauptung.
Aber der TE ist ja wegen seiner Nehmerqualitäten bekannt, da wundert mich das nicht :)

Ob ein ein Vermögensvorteil für den TE bzw. ein Vermögensnachteil für irgendjemand anderen war lässt sich mMn nicht so eindeutig klären. Aber das Argumente mit der fehlenden Garantie hat natürlich schon was für sich.

Und nicht alles wofür man Geld ausgibt muss auch zwangsläufig zu einem Vermögensvorteil im objektiven Sinn führen. Ein gejailbraktes iPhone ist ja auch nicht mehr wert als ein unberührtes, oder?
 
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