Deutsche Polizei will Trojaner einsetzen

junicks

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Das deutsche Bundeskriminalamt setzt bei der Verbrecherjagd auf bewährte Cracker-Methoden. Und auf die zahlreichen Sicherheitslücken in herkömmlichen Betriebssystemen.

"Kommissar Trojaner" soll angeblich nicht nur auf Windows-PCs, sondern auch auf Rechnern unter Linux oder auf Apples Mac-Rechnern ermitteln. Allerdings dürften kreative IT-Experten sicher Mittel entwickeln, um "Kommissar Trojaner" bald in die Irre zu führen. Bachfeld ist sich sicher: "Es ist technisch alles möglich, aber auch Gegenmaßnahmen sind möglich."

http://futurezone.orf.at/it/stories/156100/

was wird das? firewall = widerstand gegen die staatsgewalt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht illegal? :zeitung:

Naja, die werden sowieso nichts gescheites hinkriegen.

Aber das wär dann der erste Trojaner für Mac, oder?
 
Sollte das Ding net von jedem normalen Virenscanner gefunden werden?
Außerdem müsste die Polizei sich dann doch selbst bekämpfen :D
 
Harrobbed schrieb:
Ist das nicht illegal? :zeitung:


ich darf auch nicht mit 70 durch Ortsgebiet ziehen, der Bulle macht das aber.
ich darf nicht ohne Licht am Tag fahren, der Bulle schon
etc. ;) :p
 
Harrobbed schrieb:
Ist das nicht illegal?

die polizei bedient sich gerne des alten anarchistischen slogans "legal - illegal - scheissegal!"
 
Zuletzt bearbeitet:
söllner wurde sagen: "wissts, des is des letzte, des is wirkli des ollaletzte! i ko's jo gornet beschreibn, i was net wos i dazua sogn soid, des is echt des olla olla letzte. drum bitte, dats ma den gfoin, he leid. nehmts eich amoi in da wocha a stund zeit und fohrts einfoch moi ana polizeistreife noch. do gfrein sese. na es is wirkli des letzte he leid. wos soi ma denn do dazua sogn?"
 
grooveboxxer schrieb:
ich darf auch nicht mit 70 durch Ortsgebiet ziehen, der Bulle macht das aber.
Groove, wenn Du mit 70 noch in der Lage dazu bist, hindert Dich sicher keiner daran. Frag mal den MU Napoleon nach Erfahrungswerten. :p
grooveboxxer schrieb:
ich darf nicht ohne Licht am Tag fahren, der Bulle schon
Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Tag ohne Licht vorstellen. Aber ich werde mal den Jein fragen, wie das ist. :jaja:
 
non schrieb:
"Kommissar Trojaner" soll angeblich nicht nur auf Windows-PCs, sondern auch auf Rechnern unter Linux oder auf Apples Mac-Rechnern ermitteln. Allerdings dürften kreative IT-Experten sicher Mittel entwickeln, um "Kommissar Trojaner" bald in die Irre zu führen. Bachfeld ist sich sicher: "Es ist technisch alles möglich, aber auch Gegenmaßnahmen sind möglich."

Damit macht sich der Staat aber strafbar. Stichwort Computersabotage und Ausspähen von Daten.

Dadurch wird auch jegliches Handeln gegen den Staat legitimiert.
 
Ja da isser wieder, mein Freund, der Präventionsstaat...:p
 
Incoming1983 schrieb:
Damit macht sich der Staat aber strafbar. Stichwort Computersabotage und Ausspähen von Daten.

Dadurch wird auch jegliches Handeln gegen den Staat legitimiert.

wäre das das erste mal, dass sich ein staat die gesetze so hinbiegt, dass sie in "ausnahmefällen" für ihn selbst so nicht gelten?
 
Karijini schrieb:
Groove, wenn Du mit 70 noch in der Lage dazu bist, hindert Dich sicher keiner daran. Frag mal den MU Napoleon nach Erfahrungswerten. :p

Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Tag ohne Licht vorstellen. Aber ich werde mal den Jein fragen, wie das ist. :jaja:


:blabla: :blabla: :p
 
grooveboxxer schrieb:
ich darf auch nicht mit 70 durch Ortsgebiet ziehen, der Bulle macht das aber.
ich darf nicht ohne Licht am Tag fahren, der Bulle schon
etc. ;) :p

Das steht ja auch in der StVO das der das darf, aber in den Datenschutzgesetzen steht nichts davon, das er Spyware nutzen darf
 
!42 schrieb:
Das steht ja auch in der StVO das der das darf, aber in den Datenschutzgesetzen steht nichts davon, das er Spyware nutzen darf

echt? :shame:
 
non schrieb:
. . .

was wird das? firewall = widerstand gegen die staatsgewalt?
hehem15x18.gif



So weit kommt es noch!
blink15x18.gif
 
Siehe auch:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82154

Zitat
Diese Maßnahmen sollen dann möglich sein, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und ein Richter zugestimmt hat.


Also eigentlich wird hier nur ein altes Gesetz der modernen Technik (Computer) angepasst Hausdurchsuchungen, Telefone abhören gibt es ja auch schon ewig solange ein Tatverdacht vorliegt und ein Richter dem zugestimmt hat….
:rolleyes:
 
grooveboxxer schrieb:

Jop. §35 und §38 der StVO, Sonderrecht und Wegerecht. Aber ein Trojaner ist eingriff in den Datenschutz, der uns von der Verfassung her zusteht, auch wenn er in letzter Zeit immer weiter aufgeweicht wird
 
!42 schrieb:
Jop. §35 und §38 der StVO, Sonderrecht und Wegerecht. Aber ein Trojaner ist eingriff in den Datenschutz, der uns von der Verfassung her zusteht, auch wenn er in letzter Zeit immer weiter aufgeweicht wird

Du hast auch ein recht darauf, dass keiner in deine Wohnung kommt oder deine Telefonate abhört ..
Wenn aber ein Tatverdacht vorliegt gibt es eben diese bestimmten Ausnahmen der Polizei (zum vereiteln einer Straftat) die dann durch eine Staatsanwaltschaft bzw. einem Richter legitimiert werden.
(Genau wie jetzt beim Computer Zugriff)

Und auch hier gilt nur wenn ein Ausreichender Tatverdacht vorliegt, werden die versuchen auf deinen Rechner zu kommen .. und seih dir mal sicher das sie diesen technischen Aufwand nicht betreiben um zu schauen ob du illegale Mp3s hast… :rolleyes:

Solltest du aber gerne Bilder von kleinen nackten Kindern tauschen oder dir gerne Bombenbastelanleitungen aus dem Netz besorgen, könntest du da schon ehe als "Opfer" in Frage kommen… ;)
 
Ich spar mir jetzt eine Diskussion mit dir. Gespräche zwischen einem "Achtung ein 1984-Überwachungsstaat ist im Anmarsch"-Menschen und einem "Kann dir doch egal sein, wenn du nix zu verbergen hast"-Menschen haben eh nie ein Ergebnis :p
 
!42 schrieb:
Jop. §35 und §38 der StVO, Sonderrecht und Wegerecht. Aber ein Trojaner ist eingriff in den Datenschutz, der uns von der Verfassung her zusteht, auch wenn er in letzter Zeit immer weiter aufgeweicht wird

geht es da nicht um einen Blaulichteinsatz?
 
grooveboxxer schrieb:
geht es da nicht um einen Blaulichteinsatz?

§35 regelt, das man die StVO übertreten darf. Zu Schnell fahren, falsch Parken, Rote Ampeln, etc.
$38 regelt, das man Blaulicht und Martinshorn benutzt, damit die Leute freie Bahn machen

Und entgegen langläufiger Meinung dürfen die also nach §35 die Gesetze übertreten OHNE Blaulicht zu benutzen
 
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