netmikesch
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hallo!
einer meiner kunden hat 2 rechnungen aus 11/05 zu begleichen.
die summe liegt im bereich von mehreren tausend euro. nachdem ich ihn 2 x per mail freundlich um feedback gebeten habe, ohne eine reaktion zu erhalten, möchte ich jetzt gerne verzugszinsen geltend machen.
im angebot weise ich darauf hin, dass meine agb gelten.
diese sehen "zahlung sofort ohne abzug vor", sowie das recht, verzugszinsen i.h.v. 6% über basiszinssatz geltend zu machen.
auf die fälligkeit weise ich auch in den rechnungen hin. über verzugszinsen verliere ich dort jedoch kein wort.
laut meiner recherche ist der kunde automatisch nach 30 tagen ab rechnungsstellung in verzug, ohne das es dazu einer schriftlichen mahnung bedarf., d.h. seit dezember 05 wären verzugszinsen fällig.
ich weiss aber leider nicht, wie ich diese berechne?!
geschieht das pro monat? also rechnungsbetrag + (z.B.) 6% des rechnungsbetrages für jeden vollen monat, den der kunde in verzug ist?
...da kommt ja einiges zusammen!?
und für "angebrochene" monate dividiere ich den ermittelten "monatsverzug" durch 30 und multipliziere mit den bereits verstrichenen tagen? sehe ich das so richtig?
und zu guter letzt:
wenn ich ihm jetzt eine rechnung stelle, in der neben der ursprünglichen summe zusätzlich die verzugszinsen aufgeführt sind - stelle ich ihm dann eine frist für die zahlung oder darf ich wie gewohnt schrieben fällig "sofort ohne abzug"?
wäre super, wenn mir hier jemand input geben könnte, der diese arie schon hinter sich gebracht hat...
danke im voraus.
einer meiner kunden hat 2 rechnungen aus 11/05 zu begleichen.
die summe liegt im bereich von mehreren tausend euro. nachdem ich ihn 2 x per mail freundlich um feedback gebeten habe, ohne eine reaktion zu erhalten, möchte ich jetzt gerne verzugszinsen geltend machen.
im angebot weise ich darauf hin, dass meine agb gelten.
diese sehen "zahlung sofort ohne abzug vor", sowie das recht, verzugszinsen i.h.v. 6% über basiszinssatz geltend zu machen.
auf die fälligkeit weise ich auch in den rechnungen hin. über verzugszinsen verliere ich dort jedoch kein wort.
laut meiner recherche ist der kunde automatisch nach 30 tagen ab rechnungsstellung in verzug, ohne das es dazu einer schriftlichen mahnung bedarf., d.h. seit dezember 05 wären verzugszinsen fällig.
ich weiss aber leider nicht, wie ich diese berechne?!
geschieht das pro monat? also rechnungsbetrag + (z.B.) 6% des rechnungsbetrages für jeden vollen monat, den der kunde in verzug ist?
...da kommt ja einiges zusammen!?
und für "angebrochene" monate dividiere ich den ermittelten "monatsverzug" durch 30 und multipliziere mit den bereits verstrichenen tagen? sehe ich das so richtig?
und zu guter letzt:
wenn ich ihm jetzt eine rechnung stelle, in der neben der ursprünglichen summe zusätzlich die verzugszinsen aufgeführt sind - stelle ich ihm dann eine frist für die zahlung oder darf ich wie gewohnt schrieben fällig "sofort ohne abzug"?
wäre super, wenn mir hier jemand input geben könnte, der diese arie schon hinter sich gebracht hat...
danke im voraus.