WLAN Beweis (Nicht sicher)

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Der obere poust ist auch nur eine grobe Zusammenfassung. Ich hatte mich mit ihn darauf geeinigt das ich mal nach solchen Programmen such und es ihn dann zeigen werde.
 
Vielleicht glaubt er mir dann das sein WLAN nicht gans so sicher ist wie er immer annimmt.:hehehe:

Mit freundlichen Grüßen
Sliver[/QUOTE]

Hat den die "Gans" auch Federn ?
 
Der obere poust ist auch nur eine grobe Zusammenfassung. [...]
Richtig, eine Zusammenfassung des §202c aus dem StGB:
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
1. Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
zeig ihm lieber die Texte, die du zur Sicherheitsproblematik von Wlan Netzen findest. wenn er ein neues Auto hat, fragst du ja auch nicht in Autoforen, ob da jemand weiss wie man Schlüssel kopiert, Wegfahrsperren umgehen kann oder sonstiges, oder…
 
Dann hab ich mich wohl in dem Gesetz geirrt und bitte somit einen Admin das Thera zu schlissen.

Danke an alle die sinnvolle beitrage dazu beigetragen haben.
 
§202c setzt die Vorbereitung einer Straftat nach §§202a, 202b StGB voraus. Da diese nur auf Antrag verfolgt werden (§205), sollte mit dem Einverständnis des Besitzers alles i.O. gehen.

So sieht das für mich aus, ich bin juristischer Halblaie.
 
§202c setzt die Vorbereitung einer Straftat nach §§202a, 202b StGB voraus. Da diese nur auf Antrag verfolgt werden (§205), sollte mit dem Einverständnis des Besitzers alles i.O. gehen.

So sieht das für mich aus, ich bin juristischer Halblaie.

Es ist ja auch in soweit richtig, dass wenn das Einverständnis des Besitzers vorliegt, man diesen "scannen" darf. Aber der §202c StGB reglementiert nicht die Prozedur des "scannens", sondern den Besitz, Verbreitung, etc. solcher Software, die das Eindringen erleichtert.
 
dazu musst du aber keine live demo an seinem Rechner durchfuehren sondern deinemk Freund bestenfalls mal ein paar Artikel wie den von flosse verlinkten zum lesen geben.

Ausserdem ist es nicht ganz so trivial in einen WLAN einzubrechen wie du dir das vielleicht vorstellst. Dazu gehoert kriminelle Energie, gepaart mit technischem Verstaendnis. Nur einen sniffer zu installieren bringt dich da noch nicht so weit, dass du damit jemanden grossartig beeindrucken koenntest :)
 
WEP ist als Verschluesselung unsicher. Das liegt daran, dass der Algorithmus fehlerhaft implementiert wurde (wenn ich mich recht erinnere).

Fuer WPA und WPA2 ist mir nix bekannt, dass man die ueber was anderes als Brute-Force knacken kann. Somit gilt so was bei ausreichender Schluessellaenge und - komplexitaet als sicher.

Und wenn man etwas paranoid ist, kann man ja im WPA2-Netz noch einen VPN-Tunnel (oder SSL-Tunnel) aufbauen, in dem man alle Daten erstmal an einen entsprechenden Server schickt. Wenn man z.B. bei SSL den Key der Clients auf dem Server speichert, muss noch nicht mal fuer den Verbindungsaufbau ein Schluesselaustausch erfolgen, was die Sache noch etwas sicherer machen sollte ;)
 
Es ist ja auch in soweit richtig, dass wenn das Einverständnis des Besitzers vorliegt, man diesen "scannen" darf. Aber der §202c StGB reglementiert nicht die Prozedur des "scannens", sondern den Besitz, Verbreitung, etc. solcher Software, die das Eindringen erleichtert.

§202c setzt aber auch voraus, dass man mittels dieser Software eine Straftat nach §202a,b vorbereitet. Aber wenn man die Einverständnis hat, bereitet man keine Straftat vor und darf deshalb diese Programme besitzen.
 
dazu musst du aber keine live demo an seinem Rechner durchfuehren sondern deinemk Freund bestenfalls mal ein paar Artikel wie den von flosse verlinkten zum lesen geben.

Wobei ich sagen muss, dass einige Punkte mehr Schaden anrichten, als helfen:
- SSID verbergen => Bullshit, denn die richtigen Programme interessieren sich nicht dafuer, aber es kann Probleme mit dem Verbinden des Netzwerks geben.

- MAC Filter => bekommt von mir eine aehnliche Wertung, wie das mit der SSID. Mehr Schaden als Nutzen, da es einfach ist, ein MAC zu clonen und authorisierte MACs ja in jedem Datenpaket uebertragen werden. Dafuer gibt es Probleme, wenn man sich neue Hardware kauft und das mit dem MAC-Filter vergessen hat (eigene Erfahrung :shame: )

- kein DHCP => wer Pakete mitliest, findet problemlos heraus, welche IPs gueltig sind. Somit bringt die Sache ohne DHCP eigentlich nur den Nachteil, dass man sich z.B. mit einem Notebook nicht so einfach in andere Netze haengen kann, wenn DHCP deaktiviert ist

;)
 
Genau darüber wird doch gerade gestritten ;)
Um diesen § abzuschwächen. Der Grund zur Abschwächung dient den IT Unternehmen, die mit Scan- und Pen-Tests zwangsweise auf "Hacker-Tools" angewiesen sind. Momentan ist der § 202c auch nur für Privatpersonen bindend.

EDIT: Das will ich sehen, wie man den Besitz solcher "Hacker-Tools" (der ausdrücklich verboten ist) anders rechtfertigen will, als mit der Vorbereitung einer Straftat...

EDIT 2: Die "Ausrede" (auch wenn es der Wahrheit entspricht) "Ich nutze diese Tools nur zur Selbstdiagnose!" zählt hierbei nicht. Es gab mal ein wunderschönes Zitat - reiche den Link nach bei Gelegenheit - das da wäre: "Ich breche ja auch nicht in meine Bank ein, um sicher zu gehen, dass das Geld sicher ist!" Nur zur Klarstellung, dieses Zitat kam von dem Geschäftsführer einer Bankfiliale - nicht von einer Privatperson.
 
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EDIT: Das will ich sehen, wie man den Besitz solcher "Hacker-Tools" (der ausdrücklich verboten ist) anders rechtfertigen will, als mit der Vorbereitung einer Straftat...

Genau das sehen wir hier. Dem TE würde ich jetzt keine kriminellen Machenschaften unterstellen, wenn er mit seinem Kumpel wettet, dass er in sein WLAN einbrechen könne.

Aber das ist wieder so ein Gesetz, das imho zeigt, wie unfähig unsere Politiker und ihre Beamte sind, vor allem wenn es in den Bereich "Technik" geht.

Außerdem: warum soll Selbstdiagnose verboten sein? Selbstmord ist es doch auch nicht.
Wer legt darüber hinaus fest, wer andere Systeme überprüfen und somit solche Tools besitzen darf?
 
... deswegen bin ich auf der suche nach einen Programm das mir alle WLAN Netze aufspürt und mit dem man dann auch gleich die Schlüssel umgehen bzw. sich anzeigen lasen kann. So das man sich einfach in sein WLAN einloggen kann.
:rotfl:

Vielleicht glaubt er mir dann das sein WLAN nicht gans so sicher ist wie er immer annimmt.:hehehe:
Und Du meinst Deines sei sicherer?
 
EDIT: Das will ich sehen, wie man den Besitz solcher "Hacker-Tools" (der ausdrücklich verboten ist) anders rechtfertigen will, als mit der Vorbereitung einer Straftat...
Danke, Du hast somit nicht nur meinen Beruf, sondern gleich eine ganze Berufsgruppe kriminalisiert ;)

Datenschutz und Datensicherheit, schon mal was davon gehört?

Übrigens, zum Threadersteller selbst noch ein kurzer Hinweis.

Es nutzt Dir nichts, die Programme namentlich zu kennen, wenn Dir das Hintergrundwissen fehlt. Basierend darauf, dass Du die Programme nicht kennst, fehlt es Dir. Somit würdest Du im Grunde versuchen mit der Nadel in den Ballon zu stechen, ohne das er platzt...

Nicht böse sein, aber lass es, gib Deinem Bekannten einige Artikel (die Du besser bei Google findest) und lass ihm seinen Glauben.

Ich würde übrigens, bevor ich auch nur ein Programm auf ein fremdes Netzwerk loslasse, einen schriftlichen Vertrag ausarbeiten, der mich entsprechend rechtlich, grundsätzlich, schützt, was aber bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht so einfach ist. Den letzten habe ich von einem Rechtsanwalt ausarbeiten lassen...
 
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