Art. 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit, Recht auf körperliche Unversehrtheit (weisst Du, was "die Deckn bekommen" im Jargon des Bundeheers bedeutet? Das ist wie im Knast dort.)
Art. 4: Gleichheitssatz und Gleichberechtigung
Art. 11: Freizügigkeit (aka: Freie Wohnortwahl)
Art. 12: Freiheit der Berufswahl, Verbot von Zwangsarbeit
Art. 20, Absatz 4: Widerstandsrecht
Eine Verfassungsklage geht in .at nicht, weil die Allgemeine Wehrpflicht im Verfassungsrang steht. Das ist also zulässig, obwohl sie der Ratifizierung der Menschenrechte in der österr. Verfassung widerspricht - ein juristischer Feingriff, der wie ich finde, himmelschreiend ungerecht ist - ich anerkenne Menschenrechte aber mache Gesetze im gleichen Rang, die sie wieder ausgebeln.
Die Argumente, die hier immer und immer wieder kommen (Pflegedienste nicht leistbar ohne Zwangsarbeiter, eine Berufsarmee zu teuer - Lösung: Zwangsarbeiter und mein Liebling "das tut allen gut, zu dienen"
sick
) sind so weit weg von Sinnhaftigkeit, dass es wirklich weh tut, das zu lesen.
Nochmal: Wenn einer der reichsten Staaten (also wie Österr. und Deutschland) wirklich Menschen zwingen muss, Pflegedienste zu schieben oder vor einem Perversen im Dreck zu robben ohne Sinn und Verstand, dann stimmt nichts mehr, nichts, weder die Auffassung vom Wert von Pflegeberufen, das Bild von Menschen und deren Freiheitsrechten und die Verteilung von Abermilliarden Euro an Steuergeldern.
Tut mir leid Silent Cry, ich muss bei meinem letzten Urteil bleiben. Hast du dir mal die Menschenrechte wirklich gründlich durchgelesen?
Falls nicht:
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
Abgesehen davon, dass du die Artikel falsch zitierst, steht in Artikel 29, 2. Absatz folgendes (ich habe mir erlaubt, diesen Absatz herauszukopieren):
"Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen."
Um es auch dir klar zu machen. Das Bundesheer ist eine staatliche Organisation, die für den Schutz aller in Österreich lebender Bürger verantwortlich ist. Der Staat hat nach Artikel 29,2 der Menschenrechte das Recht, dafür seine Staatsbürger einzuziehen. Du hast in Österreich das große Glück, dass du auswählen kannst, ob du mit der Waffe Dienst versehen möchtest oder in anderer Form. In vielen anderen Staaten gibt es diese Möglichkeit nicht. Wenn du diese Form des Dienstes am Allgemeinwohl generell ablehnst, dann hast du nur eine Möglichkeit: die Staatsbürgerschaft abzugeben. Dann hast du keine Rechte aber auch keine Pflichten
Den Zivil oder Präsenzdienst als Sklavenarbeit zu bezeichnen, zeigt, dass du in der Schule wohl nicht aufgepasst hast. Ein Sklave hat per Definition keine Rechte und wird als Sache angesehen und steht im Eigentum eines anderen Menschen. Als Zivil oder Präsenzdiener hast du aber sehr wohl Rechte, deine Einschränkung deiner persönlichen Freiheit ist auf wenige Monate beschränkt, du bekommst dafür sogar eine (geringe) Entlohnung, für deine Unterkunft und eine (eventuelle) Familie wird gesorgt. Wo ist da bitte ein Abhängigkeitsverhältnis? Auch ist dir nach österreichischem Recht die freie Wohnortwahl selbst beim Bundesheer garantiert. Dir wird sogar vom Bundesheer die Heimfahrt an dienstfreien Tagen bezahlt!
Ich könnte nun fast jedes deiner weiteren kruden Argumentationen zerpflücken, doch dazu habe ich keine Zeit.
Fakt ist: Berufsarmee ist teurer als Wehrpflicht. Wenn eine Bevölkerung lieber die Wehrpflicht haben will, dann steht das nicht im Gegensatz zu den Menschenrechten.
Warst du selber beim Bundesheer? Ich war dort und kenne die Zustände dort aus eigener Erfahrung. Wie überall gibt es dort gute und schlechte Vorgesetzte. Manchmal wurde auch ich unfail behandelt, aber im Großen und Ganzen wurden wir fair und anständig behandelt. Eines der ersten Dinge, die wir lernen mussten, war, dass man Befehle, die gegen die Menschrechte verstoßen, nicht befolgen darf und welche Rechten und Pflichten wir haben.
Im Bundesheer wird kein Vorgesetzter vorsätzlich einen Rekrut verletzen, wenn es doch vorkommt, dann gibt es, wie in der Zivilgesellschaft, strafrechtliche Konsequenzen.
Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass ein soziales Jahr oder der Wehrdienst für einen jungen Menschen sehr gut und hilfreich ist. Ich persönlich habe diese Erfahrung gemacht und viele weitere Freunde haben mir dies ebenfalls bestätigt.
Es ist auch nichts einzuwenden, dass man, nach all den Leistungen, die der Staat, und damit die Gesellschaft für einen aufbringt, einen Teil seiner Lebenszeit für das Gemeinwohl einbringt. Das finde ich nur fair.
Gruß,
Bigpietsch