ente
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Wie s2b schreibt.. Strafrechtlich gibt's da kein Problem. Allerdings muss man sich natürlich immer überlegen, ob eventuell ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, denn ich denke, wenn ein WLAN offen ist, ist das meistens Unwissenheit oder Nachlässigkeit. Ich kenne zwar Leute, die ihr WLAN absichtlich offen lassen, weil sie finden, dass es durchaus okay ist, wenn andere mitsurfen, aber ich glaube, das ist die Ausnahme. Naja und wenn derjenige der nachlässig war vielleicht noch nen Volumentarif hat (auch solche Leute kenn ich).. Dann kann das ganz schön teuer werden. Und da ich das bei nem fremden WLAN nie wissen kann, lass ich die Finger davon.wie schaut es den jetzt aus genau wenn ich nun über nen fremden wlan ,ungesichert natürlich , ins netz gehe. straftat oder nicht .
Richtig. Unwissenheit schützt nicht. Aber wie schon gesagt in ein ungeschütztes Netz kann man auch ausversehen "eindringen". Das ist so, als würdest du jemanden wegen Hausfriedensbruch verklagen, weil er unerlaubt in dein Haus eingedrungen ist, das du just in dem Moment vor seinen gehobenen Fuß gebeamt hast. Das ist absolut wahnsinnig.Eigentlich wollte ich mich ja aus dem Thread raushalten.
Aber das stimmt halt nun mal schlicht und ergreifend nicht!
Auch hier gilt "unwissentheit schützt vor Strafe nicht". Ob es nun ein ungeschütztes Netz oder ein geschütztes ist, spielt hier in erster Linie mal keine Rolle.
Entschuldige, aber nach meinem Kenntnisstand trifft das nicht zu.Charlie: Klar hast du Recht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber im Strafrecht gilt nunmal die Regelung: Kein Vorsatz - keine Straftat.
...
Stimmt. Das ist ein Grund, warum ich mich nicht in fremde WLAN Netze einlogge. Kann ja echt sein, dass da jemand keine Flatrate hat, weil er eben kein dickes Bankkonto hat. Und an dem armen Kerl bleibt's dann hängen. Ohne Flatrate wird das ja richtig teuer.Angenommen durch die fahrlässige Nutzung entsteht dem Betreiber des WLAN ein erheblicher finanzieller Schaden, z.B. weil er keine Flatrate hat.
Für den materiellen Schaden muss dann der fahrlässige Nutzer (soweit dieser ermittelt werden kann) aufkommen. (Aber ich seh gerade: das hast Du ja oben selbst schon angedeutet.)
Spannend wäre halt trotzdem die Frage, ob man in dem geschilderten Fall was unternimmt und wenn ja wie. Ich möchte halt ungern jemanden "überfallartig von schlimmen Sicherheitsmängeln und Gefahr für Leib und Leben" an der Haustür überrumpeln. Da versteh ich Charlie schon. Bei RTL machen die das immer ganz unverblümt für irgendwelche Reportagen. "Hey, wir sind vom Fernsehen und haben einen Fachmann dabei. Ihr WLAN funkt alle ihre Bankdaten über die Straße. Was sagen Sie dazu?"
Ja das stimmt. Und besonders, wenn man dich wegen Nichtigkeiten schon an die Füße gefasst hat, kann ich deine Sichtweise verstehen.Man kommt vielleicht nicht gleich in den Bau deswegen aber alleine auf das Anwaltlichen hin und her könnt ich sehr gut verzichten!
Naja, ich werd mal sehen. Vielleicht ergibt sich ja ne Möglichkeit.