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Du hättest einfach nach dem ersten Satz aufhören sollen.Wie Oldy schon sagt, verbindliche Antworten bekommst du bei einem Anwalt.
in erster Linie sind die Kinder der verstorbenen Alleinerben (1. Ordnung), Geschwister zählen zur zweiten Ordnung. Sind die Kinder im Testament nicht erwähnt können sie ihren Pflichtteil einklagen (hälfte des gesetzlichen Anspruches)
Die Kinder der Geschwister erben den Anteil ihrer verstorbenen Eltern (Gesetzliche Erbfolge)
Stellt sich nun die Frage inwiefern der Staat tätig wird wenn sich keiner Meldet, prinzipiell kann man in ein Testament ja schreiben was man will sofern sich danach keiner beklagt.
Glaubst Du wirklich, dass der TE das nicht selber weiß?Rechtsgültig, verbindlich = Rechtsberatung und hier nicht erlaubt.
Wenn dir das so wichtig ist, geh zu einem Anwalt.
Ach Gott, der fleischgewordene Libidosimulator stalkt mal wieder.Goldy schlägt wieder zu:
Glaubst Du wirklich, dass der TE das nicht selber weiß?
Wer andere für dumm hält, ist auch nicht besonders helle.
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Ich finde den Faden interessant. Vielleicht lassen sich unsere Forumsjuristen herab.
Frage: Erben die Nachkommen der vorher verstorbenen Schwestern auch was?
Das Wichtigste: Um wie viel Kohle geht es?
meine Antwort bezieht sich auf die "Erben" in 2.und 3. Ordnung, die haben meines Wissens KEINE Plichteilansprüchewarum sollte es den nicht geben? Du kannst Erben 1. Ordnung nur unter bestimmten Bedingungen aussschließen enterben. Wenn die vorhanden sind OK wenn nicht haben die Kinder Ansprüche die sie einklagen "Können".
Ich finde den Faden interessant. Vielleicht lassen sich unsere Forumsjuristen herab.
Frage: Erben die Nachkommen der vorher verstorbenen Schwestern auch was?
Das Wichtigste: Um wie viel Kohle geht es?
Erben die Nachkommen der vorher verstorbenen Schwestern auch was?
Das Wichtigste: Um wie viel Kohle geht es?
Es gibt weder Kinder, noch einen Ehemann, die die Erblasserin hätte eintragen könnenhaben sie nicht, aber sie haben ein Testament, wenn das den Vorgaben entspricht und gültig ist haben die Kinder nur anspruch auf ihren Pflichtteil.
da gab es nichts anzunehmen, der andere Partner der vor 2 Jahren verstorbenen Person lebt nochtun sie, sofern sie das Erbe ihrer Eltern damals angenommen haben. Hier greift dann weider die normale Erbfolge. auch bei verstorbenen.
dann hat er ja geerbt und erbt nun wieder einen Teil
Vielen Dank an alle, für die bisherigen Antworten
ich habe gelesen, dass es KEINEN Plichtteilanspruch in so einem Fall gibt
Ist er nun Partner oder Ehemann/Witwer?