Wer ist alles Erbberechtigt?

Retnueg

Retnueg

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Hallo zusammen,


Es waren ursprünglich mal sechs ......

es hat leider keinen Sinn...

vielen Dank für eure Mühe, die ihr euch gemacht habt. ;)
 
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Rechtsgültig, verbindlich = Rechtsberatung und hier nicht erlaubt.
Wenn dir das so wichtig ist, geh zu einem Anwalt.
 
Wie Oldy schon sagt, verbindliche Antworten bekommst du bei einem Anwalt.

in erster Linie sind die Kinder der verstorbenen Alleinerben (1. Ordnung), Geschwister zählen zur zweiten Ordnung. Sind die Kinder im Testament nicht erwähnt können sie ihren Pflichtteil einklagen (hälfte des gesetzlichen Anspruches)

Die Kinder der Geschwister erben den Anteil ihrer verstorbenen Eltern (Gesetzliche Erbfolge)

Stellt sich nun die Frage inwiefern der Staat tätig wird wenn sich keiner Meldet, prinzipiell kann man in ein Testament ja schreiben was man will sofern sich danach keiner beklagt.
 
D
Wie Oldy schon sagt, verbindliche Antworten bekommst du bei einem Anwalt.

in erster Linie sind die Kinder der verstorbenen Alleinerben (1. Ordnung), Geschwister zählen zur zweiten Ordnung. Sind die Kinder im Testament nicht erwähnt können sie ihren Pflichtteil einklagen (hälfte des gesetzlichen Anspruches)

Die Kinder der Geschwister erben den Anteil ihrer verstorbenen Eltern (Gesetzliche Erbfolge)

Stellt sich nun die Frage inwiefern der Staat tätig wird wenn sich keiner Meldet, prinzipiell kann man in ein Testament ja schreiben was man will sofern sich danach keiner beklagt.
Du hättest einfach nach dem ersten Satz aufhören sollen.:rolleyes:
 
ist doch mein bier, kost auch nichts... zudem hatt ichs im Kopf weil ich den Scheiß letztes Jahr mitgemacht hab.


Wenn du danach gehst können wir die Bar schließen, brauchbares kommt hier eh nicht rum.
 
Vielen Dank an alle, für die bisherigen Antworten ;)
ich habe gelesen, dass es KEINEN Plichtteilanspruch in so einem Fall gibt ;)
 
warum sollte es den nicht geben? Du kannst Erben 1. Ordnung nur unter bestimmten Bedingungen aussschließen enterben. Wenn die vorhanden sind OK wenn nicht haben die Kinder Ansprüche die sie einklagen "Können".
 
Goldy schlägt wieder zu:
Rechtsgültig, verbindlich = Rechtsberatung und hier nicht erlaubt.
Wenn dir das so wichtig ist, geh zu einem Anwalt.
Glaubst Du wirklich, dass der TE das nicht selber weiß?
Wer andere für dumm hält, ist auch nicht besonders helle.

_------------
Ich finde den Faden interessant. Vielleicht lassen sich unsere Forumsjuristen herab.
Frage: Erben die Nachkommen der vorher verstorbenen Schwestern auch was?

Das Wichtigste: Um wie viel Kohle geht es?
 
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Goldy schlägt wieder zu:

Glaubst Du wirklich, dass der TE das nicht selber weiß?
Wer andere für dumm hält, ist auch nicht besonders helle.

_------------
Ich finde den Faden interessant. Vielleicht lassen sich unsere Forumsjuristen herab.
Frage: Erben die Nachkommen der vorher verstorbenen Schwestern auch was?

Das Wichtigste: Um wie viel Kohle geht es?
Ach Gott, der fleischgewordene Libidosimulator stalkt mal wieder.
Kleiner, dich kurz- und linkstragenden Verbalerotiker nehme ich schon lange nicht mehr ernst.
Wenn du wenigstens noch adäquat wechseln könntest, aber nö.:crack:
 
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warum sollte es den nicht geben? Du kannst Erben 1. Ordnung nur unter bestimmten Bedingungen aussschließen enterben. Wenn die vorhanden sind OK wenn nicht haben die Kinder Ansprüche die sie einklagen "Können".
meine Antwort bezieht sich auf die "Erben" in 2.und 3. Ordnung, die haben meines Wissens KEINE Plichteilansprüche ;)
 
haben sie nicht, aber sie haben ein Testament, wenn das den Vorgaben entspricht und gültig ist haben die Kinder nur anspruch auf ihren Pflichtteil.
 
Ich finde den Faden interessant. Vielleicht lassen sich unsere Forumsjuristen herab.
Frage: Erben die Nachkommen der vorher verstorbenen Schwestern auch was?

Das Wichtigste: Um wie viel Kohle geht es?

tun sie, sofern sie das Erbe ihrer Eltern damals angenommen haben. Hier greift dann weider die normale Erbfolge. auch bei verstorbenen.
 
haben sie nicht, aber sie haben ein Testament, wenn das den Vorgaben entspricht und gültig ist haben die Kinder nur anspruch auf ihren Pflichtteil.
Es gibt weder Kinder, noch einen Ehemann, die die Erblasserin hätte eintragen können ;)
 
tun sie, sofern sie das Erbe ihrer Eltern damals angenommen haben. Hier greift dann weider die normale Erbfolge. auch bei verstorbenen.
da gab es nichts anzunehmen, der andere Partner der vor 2 Jahren verstorbenen Person lebt noch
 
dann hat er ja geerbt und erbt nun wieder einen Teil
 
dann hat er ja geerbt und erbt nun wieder einen Teil

Das ist im Verwandtschaftsgrad, Schwager/Schwägerin, die haben NULL Ansprüche nach meinen Recherchen , was auch im Gesetzestext
so dagestellt wird ;) wenn es dann alles so stimmt, das Internet schreibt viel.........
 
Ist er nun Partner oder Ehemann/Witwer?
 
Vielen Dank an alle, für die bisherigen Antworten ;)
ich habe gelesen, dass es KEINEN Plichtteilanspruch in so einem Fall gibt ;)

Gibt es ja auch nicht für die Kinder der ältesten Schwester, wurden ja auch nicht im Testament bedacht. Bei der 3. Toten geht der Erbteil auf die Kinder über.
 
Ist er nun Partner oder Ehemann/Witwer?

Ehemann/ Witwer natürlich, also Schwager, der hat eine ( gemeinsame) Tochter, die Tochter ist in direkter Linie mit den 3 noch lebenden
( Erb-) Schwestern, weil es ihre Mutter ist ( v. ehemals 6 Geschwistern) , die vor ca 2 Jahren verstorben ist.

Ich wundere mich über deine Fragen, steht das nicht alles eindeutig in meinem Eingangspost :noplan:
oder ist das für aussenstehnde nicht so klar ersichtlich.
 
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