Bei dieser doch recht kleinen Summe würde ich die Angelegenheit ohne Anwalt regeln. Sonst bleibst Du vielleicht auch noch auf den Kosten sitzen.
Wenn die Forderung berechtigt und der Kunde zahlungsfähig ist, bleibt er auf den angemessenen Rechtsverfolgungskosten nicht sitzen. Die trägt sein unterliegender Gegner, § 91 ZPO
Ich würde die Frist die Du jetzt gesetzt hast verstreichen lassen und sollte dann noch kein Geld da sein ein Schreiben aufsetzen in dem Du schreibst so in der Art :"....soltte der Betrag bis x.x.2008 nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten."
Wichtig ist, nicht zu schreiben innerhalb sounsoviel Tage, sondern ein fixes Datum anzugeben. Ist an diesem Tag nichts da, gehst Du in ein Schreibwaren Geschäft, holst einen amtlichen Vordruck "Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids" (Kostet so um die 2,50 Euro), füllst diesen aus, schickst in an das Amtsgericht in deiner Stadt.
Einverstanden, bis auf den letzten Satz. In den meisten Bundesländern gibt es zentrale Mahngerichte, die ausschließlich zuständig sind. Das wird meines Wissens in der Ausfüllanleitung aber erklärt. Maßgeblich ist das für den Sitz/Wohnort des Antragstellers für Mahnverfahren zuständige Amtsgericht.
Das Gericht stellt dem Kunden dann ein gerichtlichen Mahnbescheid per Zustellungsurkunde zu (dafür bezahlst du bei deiner Rechnungssumme so um die 40,-- Euro Gebühr an das Gericht).
Das Mahnverfahren kostet bei einem Streitwert bis € 1.200,00 Gerichtsgebühren in Höhe von pauschal € 32,50. Darin sind Zustellkosten bereits enthalten.
Jetzt kommt das interessante. Dein Kunde hat nun die Möglichkeit beim Gericht Wiederspruch einzulegen, muss diesen aber begründen.
Nein, der Widerspruch bedarf keiner Begründung!
Z.B. kann er sagen er habe die vereinbarte Leistung nicht erhalten, oder er ist mit der Leistung unzufrieden oder ähnliches. Wenn das eintritt, kommst Du um einen Anwalt nicht herum.
Das ist so auch nicht richtig, auch wenn ein Anwalt an dieser Stelle allmählich empfehlenswert wird.
Bis zu einem Streitwert von € 5.000,00 sind die Amtsgerichte zuständig, vor denen sich jeder selbst vertreten kann. Anwaltszwang herrscht erst vor den Landgerichten, d. h. ab einem Streitwert von €5.001,00.
Legt der Gegner Widerspruch ein, bekommt der Antragsteller eine entsprechende Nachricht. Wenn er im Mahnantragsformular nicht bereits die Abgabe an das zuständige Prozessgericht angekreuzt hat, muss er sich jetzt entscheiden, ob er weitermachen will. Das geht durch einen Antrag, der auch durch Zahlung der mit der Widerspruchsnachricht vorsorglich angeforderten weiteren Kosten für ein streitiges Verfahren als gestellt gilt. Tut er nichts, passiert auch nichts weiter zahlt er die weitere Kosten (bei bis zu € 1.200,00 Streitwert sind das € 137,50) wird die Sache an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dieses fordert dann den Antragsteller auf, seinen Anspruch in einer einer Klageschrift entsprechenden Form zu begründen.
Sollte er keinen Einspruch einlegen (ich glaube 14 Tage Frist) und trotzdem nicht zahlen bekommst Du vom Gericht einen sogenannten "Titel".
Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein (nur zulässig innerhalb zwei Wochen ab Zustellung), erlässt das Mahngericht einen sogenannten Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen ist innerhalb zweier weiterer Wochen ab Zustellung der Einspruch gegeben. Erst wenn auch diese Frist verstrichen ist, hast Du einen rechtskräftigen Titel, aus dem (gefahrlos) vollstreckt werden kann.
Mit diesem Titel gehst Du zu einem Gerichtsvollzieher, der dann für Dich das Geld, die Gebühr, die Verzugszinsen "eintreibt". Wenns nichts zu pfänden gibt, hast Du Pech.
Ich habe das schon ein paarmal, gerade bei kleineren Summen, so gemacht und entweder das Geld dann sofort bekommen, oder komplett leer ausgegangen, da der Kunde Zahlungsunfähig war und sich die "Titel" beim Gerichtsvollzieher stapelten. Ziemlich sicher bist Du aber den Kunden los. Aber egal, wer will schon Kunden die nicht zahlen.
Diesem Fazit ist allerdings nichts hinzuzufügen
So, ich hoffe, es gibt jetzt hier kein heiteres Beruferaten