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minimalwerk
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Hallo liebe Community,
ich habe einem Kunden nach Abschluß und Abgabe meiner Arbeit am 21.12.2007 eine Rechnung geschrieben. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Am Freitag den 04.01.2008 habe ich ihn freundlich per email gefragt wann ich mit dem Zahlungseingang rechnen könnte da bis dato noch nichts auf meinem Konto eingegangen war. Er schrieb mir umgehend zurück, dass er am Montag den 07.01.2008 aus dem Ski Urlaub zurück kommt und dies dann umgehend in Auftrag gibt.
Bis heute ist leider immer noch nichts auf meinem Konto eingegangen. Auf meine Anrufe wird nicht reagiert. Gestern habe ich ihn nun nochmals etwas forscher per email darauf hingewiesen und ihn drum gebeten mich mal anzurufen.... leider ohne Erfolg.
Wie muß ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich ihm eine Mahnung schreiben? Wenn ja mit welchem Zahlungsziel? Und kann ich nach dem verstreichen dann zum Anwalt oder muß ich vorher noch etwas beachten oder gar eine zweite Mahnung schreiben? Wie hoch sollte ich die Mahnkosten setzen?
gruß, Frank
ich habe einem Kunden nach Abschluß und Abgabe meiner Arbeit am 21.12.2007 eine Rechnung geschrieben. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Am Freitag den 04.01.2008 habe ich ihn freundlich per email gefragt wann ich mit dem Zahlungseingang rechnen könnte da bis dato noch nichts auf meinem Konto eingegangen war. Er schrieb mir umgehend zurück, dass er am Montag den 07.01.2008 aus dem Ski Urlaub zurück kommt und dies dann umgehend in Auftrag gibt.
Bis heute ist leider immer noch nichts auf meinem Konto eingegangen. Auf meine Anrufe wird nicht reagiert. Gestern habe ich ihn nun nochmals etwas forscher per email darauf hingewiesen und ihn drum gebeten mich mal anzurufen.... leider ohne Erfolg.
Wie muß ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich ihm eine Mahnung schreiben? Wenn ja mit welchem Zahlungsziel? Und kann ich nach dem verstreichen dann zum Anwalt oder muß ich vorher noch etwas beachten oder gar eine zweite Mahnung schreiben? Wie hoch sollte ich die Mahnkosten setzen?
gruß, Frank