Wann Mahnung und wie gehst weiter?

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minimalwerk

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Hallo liebe Community,

ich habe einem Kunden nach Abschluß und Abgabe meiner Arbeit am 21.12.2007 eine Rechnung geschrieben. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Am Freitag den 04.01.2008 habe ich ihn freundlich per email gefragt wann ich mit dem Zahlungseingang rechnen könnte da bis dato noch nichts auf meinem Konto eingegangen war. Er schrieb mir umgehend zurück, dass er am Montag den 07.01.2008 aus dem Ski Urlaub zurück kommt und dies dann umgehend in Auftrag gibt.

Bis heute ist leider immer noch nichts auf meinem Konto eingegangen. Auf meine Anrufe wird nicht reagiert. Gestern habe ich ihn nun nochmals etwas forscher per email darauf hingewiesen und ihn drum gebeten mich mal anzurufen.... leider ohne Erfolg.

Wie muß ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich ihm eine Mahnung schreiben? Wenn ja mit welchem Zahlungsziel? Und kann ich nach dem verstreichen dann zum Anwalt oder muß ich vorher noch etwas beachten oder gar eine zweite Mahnung schreiben? Wie hoch sollte ich die Mahnkosten setzen?

gruß, Frank
 
Normalerweise schickt man spätestens nach zwei Wochen eine freundliche Erinnerung raus. Das hast Du ja schon per Mail getan.

Dann in max. 10-Tages-Schritten Mahnungen raus. Wieviele bleibt dir überlassen. Nach der dritten sollte dann der Mahnbescheid beantragft werden.

Ab der zweiten Mahnung darfst du Gebühren verlangen (wir kassieren 2,50 :) )
 
muß ich drei Mahnungen schreiben bevor es zum Anwalt geht oder kann ich es auch schon vorher machen, gibt es da ne gesetzliche Regelung für?

Und kann ich ihm mit der ersten Manhnung auch 10,- EUR aufs Auge drücken? Mein Drucker hat mir nun wegen dem Zahlungsverzug auch 10,- EUR aufs Auge gedrückt. Von ihm habe ich heute die zweite Mahnung ins Haus bekommen und den kann ich erst zahlen wenn mein Kunde überwiesen hat...

gruß, Frank
 
Gebühr erst ab zweiter Mahnung.
Anwalt zum Mahnverfahren brauchst du bei eindeutigen Geschichten nicht unbedingt, produziert in erster Linie nur weitere Kosten (die erstmal du zu tragen hast).

Die 10 EUR sind ein Verzugsschaden den du geltend machen kannst.


/* Bis dahin natürlich keine Rechtsberatung */
 
ok, dann schicke ich heute die erste Mahnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen raus... Danach dann die zweite mit 10,- EUR Mahngebühr. Wenn er dann immer noch nicht zahlt was soll ich denn dann machen wenn ich nicht zum Anwalt gehen soll?

gruß, Frank
 
7 Tage Zahlungsziel finde ich persönlich extrem kurz, noch dazu über die Feiertage...

Viele Kunden zahlen schon aus Prinzip erst nach vier Wochen, egal was auf der Rechnung für ein Zahlungsziel steht. Und je nach Größe eines Betriebes kann es trotz Zahlungsanweisung schon mal etwas dauern, bis überwiesen wird.

Ich wäre vorsichtig, gleich mit Mahngebühren etc. zu kommen, es sei denn, du willst den Kunden loswerden - außer, du hast wirklich das Gefühl, er will nicht zahlen...
 
hoppla, doppelt
 
Zuletzt bearbeitet:
du solltest dem schon 10 werktage zeit lassen und wenn feiertage dazwischen sind eventuell noch ein paar tage mehr.
aber grundsätzlich gibt es so was wie 1., 2., 3. mahnung nicht.
wenn du zum anwalt willst, kannst du ja jetzt schon, weil du schon ein frist gesetzt hattest und der jetzt in verzug ist...
 
Das ist streng gesehen alles Quatsch mit den Mahnung in Verbindung mit Mahnungsgebühren. Eine einzige Mahnung reicht, dann kannst du zum Anwalt. Hast du auf der anderen Seite jemanden sitzen der sich im Recht auskennt, und du verlangst nach der zweiten Mahnung Gebühren dafür, wirst du diese mit 100% Sicherheit nie bekommen, weil eine einzige eben gereicht hätte! (Nur die meisten fallen auf diese billigen und falschen Tricks herein)

oneOeight hat vollkommen Recht mit seinem Kommentar.

Wer was anderes behaupten will, darf das BGB gerne nochmal durchlesen :D
 
Sorry, aber es ist DIEREKT möglich das gerichtliche Mahnverfahren zu beantragen, nach 30 Tagen Verzug

3. Voraussetzungen für das Mahnverfahren

3.1. Zahlungsverzug

im einzelnen: Informationen zur außergerichtlichen Mahnung

Voraussetzung eines erfolgreichen Mahnverfahrens ist, dass sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Erste Voraussetzung für den Verzug ist nach § 286 BGB, dass die Leistung des Schuldners fällig ist.
Die Fälligkeit ergibt sich aus den zwischen Gläubiger und Schuldner getroffenen Absprachen, seien es vertragliche Vereinbarungen oder vom Vertragspartner akzeptierte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sobald eine Forderung fällig geworden ist, kann der Gläubiger Zahlung verlangen. Der Schuldner kommt somit grundsätzlich dann in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht bezahlt und er hierfür einzustehen hat.

Ist ein Fälligkeitstermin nicht ausdrücklich vereinbart, so muss auf Verlangen des Gläubigers die Zahlung unverzüglich erfolgen.

Bei Entgeltforderungen (Geldforderungen aufgrund eines Vertrages) tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein, wenn bis dahin nicht vom Schuldner geleistet wurde. Verbraucher müssen hierauf in der Rechnung hingewiesen werden.
Für alle anderen Geldforderungen ist eine Mahnung grundsätzlich nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Informationen zur außergerichtlichen Mahnung inkl. Verzug

Ab Verzugseintritt kann der Gläubiger Verzugszinsen vom Schuldner fordern. Diese liegen 5% über dem Basiszinssatz, bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern 8% über dem Basiszinssatz.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/index.html

Mahnbescheid geht sogar online:
http://www.formblitz.de/?p=508&id1=8&id2=241&form_id=2000&gclid=CNvz-6bX_ZACFQGRPAodVGbg2Q
 
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Zuletzt bearbeitet:
ich habe bei ihm schon das Gefühl, dass er nicht zahlen will. Wie gesagt, er geht weder an sein Handy noch antwortet er auf meine emails.... mein Bauchgefühl sagt mir einfach das da was stinkt!

ich habe ihm gestern eine Mahnung raus geschickt ohne Gebühren. Wie habe ich jetzt weiter vorzugehen falls er nicht zahlt. Muß ich zu meinem Anwalt gehen oder irgendwo anders hin?

gruß, Frank
 
Jop, da du die Mahnung geschickt hast, ist er in Verzug, und danach kommt der Anwalt in's Spiel.

Aber worum geht's eigentlich? Denn bei kleinen Beträgen hat es eigentlich nicht viel Sinn zum Anwalt zu gehen :/
 
muß ich drei Mahnungen schreiben bevor es zum Anwalt geht oder kann ich es auch schon vorher machen, gibt es da ne gesetzliche Regelung für?

Und kann ich ihm mit der ersten Manhnung auch 10,- EUR aufs Auge drücken? Mein Drucker hat mir nun wegen dem Zahlungsverzug auch 10,- EUR aufs Auge gedrückt. Von ihm habe ich heute die zweite Mahnung ins Haus bekommen und den kann ich erst zahlen wenn mein Kunde überwiesen hat...

gruß, Frank

Nein, klagen kannst du schon nach der ersten Mahnung.
 
...Aber worum geht's eigentlich? Denn bei kleinen Beträgen hat es eigentlich nicht viel Sinn zum Anwalt zu gehen :/

es geht um kanpp etwas über 1.000,- EUR...

gruß, Frank
 
Ja dann würd ich mal einen Anwalt kontaktieren, der wird dir genau erklären dann wie's weitergeht, und dein Kunde muss diese Kosten natürlich tragen, falls alles sich "normal" entwickelt. Wenn du durch diesen Vorall ausserdem weitere Kosten hattest oder hast (das können auch einfach nur Arbeitsstunden der Sekretärin sein wo sie irgendwas mit diesem Fall machen musste) kannst du ihn hierfür in Anspruch für Schadensersatz nehmen. Aber auch das wird der Anwalt dir warscheinlich noch genauer erklären.
 
Und darauf achten, dass du einen Mahnbescheid SICHER zugestellt hast. (Einschreiben). Ich habe schon zweimal Ärger mit einfach per Post zugestellter Mahnung gehabt (angeblich nicht der richtige Adressat, falscher Briefkasten………)!
 
Eine interessante Lektüre zu diesem Thema ist neben dem § 271 BGB (Leistungszeit), auch das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer".

Ein Rechnungssteller ist keineswegs verpflichtet 2 oder 3mal zu mahnen, bevor er seine Rechte gerichtlich geltend machen kann. Es ist durchaus möglich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, sobald die Zahlung fällig ist und das ist dann der Fall, wenn der Schuldner die Rechnung erhält.

Ich hoffe du bekommst die Kohle... Ist ja nicht ganz wenig.
 
ein Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt! Wenn Du den selber schickst ist es wohl kein Mahnbescheid!
 
Mahnung unbedingt per Einschreiben, denn sonst könnte der Kunde behaupten, dass er die Mahnung nie bekommen hat...
 
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