Vorsicht vor Arbeit über Plattformen

Die tolle Kapitaldeckung durch Aktien läuft über Schulden, es gibt also nur Dividende - Zinsen für Kredite. Das reicht alles hinten und vorne nicht.
Und die fallen gerade mal wieder. Interessant ist, dass Lebensversicherer in D keine Aktiengeschäfte mit dem Kapital der Versicherten machen dürfen - da die Gefahr des Totalverlustes zu gross ist. Deswegen sind die Renditen der LV in D deutlich schlechter als im Ausland.
 
Der nachweis einer Selbständigkeit ist ja eigentlich gar nicht so schwer.
Kannst du ganz einfach an der Liste deiner abgerechneten Kunden belegen.
Habe ich viele Kunden, bin ich nicht von einem Unternehmen abhängig.
Arbeite ich jedoch hauptsächlich nur für einen Kunden ist das keine Selbständigkeit mehr



Also im Prinzip ist das relativ einfach. Nicht auf einen grossen Kunden festlegen, sondern viele kleinere bekommen.
Dann pisst eionem auch keiner so schnell an die Karre.
Und ein "Geheimtip": immer schön rechtzeitig Steuern zahlen - noch bevor eine Erinnerung oder Mahnung rein flattert. Bei Zahlungswilligen Steuerzahlern übt das Finanzamt auch mal Nachsicht wenns denn brennt. Zumindest meine Erfahrung.
Nein, so einfach ist es (leider) nicht. Scheinselbständigkeit wird (aber ich bin kein Anwalt …) nicht für Deinen Gesamt-„Betrieb“ beurteilt, sondern kann für jeden Kunden einzeln begutachtet werden. Und wenn Du bei EINEM Auftrag weisungsgebunden, eingebunden in das Kundenteam und vielleicht auch noch vor Ort nach dessen Uhrzeiten und mit seiner Hardware arbeitest, wird die Beurteilung bei diesem einem Auftrag sehr wahrscheinlich scheinselbständig lauten.
Das kann genau auch die erfassen, die z.B. an sicherheitsrelevanter Systemen arbeiten, weshalb keine externen Geräte verwendet werden dürfen und der Zugang nur zu den Bürozeiten funktioniert. Und leider sind die Kriterien schwammig und ohne Ausschlusskriterien formuliert, so dass der Begutachter – die Rentenversicherung – ziemlich viele Möglichkeiten hat, die Scheinselbständigkeit zu vermuten und also die auch nachträgliche Pflicht zur Beitragszahlung an die Rentenversicherung festzulegen. Klingt nach Kafkas Schloss? Ja, darauf kann es im Extremfall hinauslaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat, gishmo, BEASTIEPENDENT und eine weitere Person
Und leider sind die Kriterien schwammig und ohne Ausschlusskriterien formuliert, so dass der Begutachter – die Rentenversicherung – ziemlich viele Möglichkeiten hat, die Scheinselbständigkeit zu vermuten und also die auch nachträgliche Pflicht zur Beitragszahlung an die Rentenversicherung festzulegen
Würde eine private Firma so agieren, sie wäre längst verklagt worden. Das ist klarer Betrug durch den Staat. allein, dass die Rentenversicherung entscheidet wer ihr gegenüber zahlungspflichtig ist, öffnet Mißbrauch Tür und Tor. Leider ist dem Staat, wenn er seine Macht missbraucht schwer beizukommen.
Ist schon absurd, dass ein Staat dem man Steuern erwirtschaftet Jahr um Jahr einen stets bedroht. Aber irgendwie gehört der Schwachsinn ja schon zu Deutschland!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: OmarDLittle, gishmo und dg2rbf
Und das Beste:
Als ich eine Statusfeststellung wegen meiner Schulungen, die ich gebe, hatte, war die Aussage der RV: Wenn ich bei den Schulungen scheinselbständig bin, dann gilt das für alle meine Einnahme, auch für die, die nicht aus Schulungstätigkeiten stammen.
 
Und das Beste:
Als ich eine Statusfeststellung wegen meiner Schulungen, die ich gebe, hatte, war die Aussage der RV: Wenn ich bei den Schulungen scheinselbständig bin, dann gilt das für alle meine Einnahme, auch für die, die nicht aus Schulungstätigkeiten stammen.
Bist aber nicht Scheinselbständig, da die Schulungen ja wohl zu deinem Produktportfolio gehören und somit nur ein Teil deiner Selbständigkeit sind.

Ich weiss das Behörden und Ämter auf allen Ebenen gerne einen Strick drehen wollen wenn es darum geht Einnahmen abzugreifen.

Geht ja schon los beim Biergarten. Biergärten sind vom Gesetzgeber ganz klar definiert und haben z.B. feste SChliessungszeiten -n#mlich 22oo.
Bei meinem Gastronomiebetrieb war diesewsr Bereich aber länger geöffnet.
kam auch prompt irgendwann aml eine Anzeige. Verlief aber folgenlos:
Denn ich hatte von der Definition her keinen Biergarten sondern Gastronomiebetrieb mit Aussenausschank - und so etwas fällt nicht unter die Biergartenverordnung.

Manchmal muss man sich auch mal in den Bürokratendschungel reinbeissen und das System mit seinen eigenen Waffen schlagen.

Die Geschichte von einem nicht existenten Bescheid durchs Jobcenter lass ich jetzt mal hier nicht los.
Hat beim Jobcenter jedenfalls einen Verwaltungs- und Schriftverkehrstornado ausgelöst.
Und der Grund war echt banal: der Bescheid hatte eine Datum von 1 Jahr vorher zu dem Verwaltungsakt.
Und damit ist der Bescheid nicht existent, da es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Verwaltungsakt gab.
Irrsinn? ja - aber mit so nem scheiss oder ähnlichen müssen sich nicht wenige herumschlagen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: gishmo und dg2rbf
Bist aber nicht Scheinselbständig, da die Schulungen ja wohl zu deinem Produktportfolio gehören und somit nur ein Teil deiner Selbständigkeit sind.
Generell sind alle Lehrenden - also auch Tennislehrer, Tanzlehrer, Nachhilfelehrer, etc. - solzialversicherungspflichtig - egal in welcher Form das statt findet. Es handelt sich um eine besonders schutzwürdige Gruppe von Bürgern. Ist gesetzlich so festgelegt. Man muss also eine unternehmerische Tätigkeit nachweisen. Das ist ale Einzelunternehmung im IT-Bereich schon was schwieriger - aus Sicht der DRV.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: wegus und dg2rbf
Generell sind alle Lehrenden - also auch Tennislehrer, Tanzlehrer, Nachhilfelehrer, etc. - solzialversicherungspflichtig - egal in welcher Form das statt findet. Es handelt sich um eine besonders schutzwürdige Gruppe von Bürgern. Ist gesetzlich so festgelegt. Man muss also eine unternehmerische Tätigkeit nachweisen. Das ist ale Einzelunternehmung im IT-Bereich schon was schwieriger - aus Sicht der DRV.
Also als Selbständiger interessiert mich die DRV gar nicht. Bist ja nicht Versicherungspflichtig bei denen.
Daher kommt es ja auch dass etliche Selbständige (vor allem aus dem kreativen Bereich wie z.B. Musiker) kaum oder keine staatliche REnte bekommen.
Wer nix einzahlt, kriegt auch nichts und hat keinen GRund zum Heulen, ausser über seine eigene Dummheit.
SElbständige müssen/dürfen sich selbst um die Altersvorsorge kümmern. Muss man halt rechtzeitig ein paar Geldkoffer bunkern.
Ich war als IT-Techniker und gleichzeitig als Gastronom selbständig. Da hat niemand von der DRV nach mir gekräht. Obwohl die Arbeit bei Lucent durchaus als Anstellung gesehen werden konnte. Denn: es gab eine monatliche Festauszahlung + Spesen. Im Schnitt so 15.000 DM - Netto, nach Abzug von diversen Obulus. Und bei den Steuererklärungen gabs auch keinen Zirkus. War definitiv kein Draufzahler.
Daher verstehe ich die ganze Problematik nicht. Zudem ich mir nix irgendwie aus den Fingern sauge sondern eigene Erfahrung habe.
Vielleicht liegts aber auch daran dass ich immer verdammt gute Steuerberatetr hatte und mich um meinen Scheiss auch gekümmert habe.
Und das esfrte was ich bei der Absicht einer UNter nehmensgründung mache: Abchecken was es vergleichbares auf dem Markt gibt, wie lange kann ich mit meiner vorher vorhandenen Kohle überleben bis ich hinschmeissen will/muss, und vor allem: wer will mir aus welchem Grund an den Geldbeutel.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Also als Selbständiger interessiert mich die DRV gar nicht.
Sehe ich auch so. aber die DRV hat da eine andere Sichtweise.
In Bezug auf lehrende Tätigkeit: Wenn man selbstständiger Trainer ist und keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat, musst man einzahlen!

siehe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Hier mal ein Auszug aus einer Seite mit der Nennung des Paragraphen:
Grundsätzlich sind nur Angestellte, aber nicht Selbstständige in der Rentenversicherung pflichtversichert. Die Ausnahmen sind in § 2 SGB VI geregelt. Diese Vorschrift bezieht etliche Berufsgruppen Selbstständiger in die Sozialversicherungspflicht mit ein. Dies geht auf eine gesetzliche Regelung von 1924 zurück, als es noch ein großes Glück war, in die gesetzliche Rentenversicherung hineinzudürfen. Denn die Beiträge waren niedrig und die spätere Rente beachtlich. Heute ist es umgekehrt. (https://www.wellness-fachverband.de...-urteile/die-rentenversicherung-fuer-lehrende)

und hier als PDF: https://www.bdvt.de/bdvt-wAssets/docs/Berufsstaendische-Informationen/BDVT_GRV2021.pdf

Wer nix einzahlt, kriegt auch nichts und hat keinen GRund zum Heulen, ausser über seine eigene Dummheit.
Bin ich ganz bei Dir. Selbständig sein, heisst Rücklagen bilden.
Vielleicht liegts aber auch daran dass ich immer verdammt gute Steuerberatetr hatte und mich um meinen Scheiss auch gekümmert habe.
Und das esfrte was ich bei der Absicht einer UNter nehmensgründung mache: Abchecken was es vergleichbares auf dem Markt gibt, wie lange kann ich mit meiner vorher vorhandenen Kohle überleben bis ich hinschmeissen will/muss, und vor allem: wer will mir aus welchem Grund an den Geldbeutel.
Die Zeiten haben sich geändert. Consulting ist für Freelancer aus Deutschland fast unmöglich geworden. Grosse Unternehmen haben Angst vor einer potentiellen von der DRV beschlossenen Scheinselbstständigkeit. Da hilft nur eine ausländische Adresse und man ist raus. Wie @wegus schon schrieb: die DRV ist Nutznießer und Richter zugleich. Da kann man keine objektive Beurteilung erwarten - zumal die Kriterien sehr schwammig sind.

In den letzten Jahren ist es immer schlimmer geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: PiaggioX8, BEASTIEPENDENT und dg2rbf
Ich muss mich entschuldigen. Stricher wäre das bessere Wort zu Söldner gewesen — oder auch nicht.
 
Also als Selbständiger interessiert mich die DRV gar nicht. Bist ja nicht Versicherungspflichtig bei denen.
Kommt halt drauf an was man macht.
Wer nix einzahlt, kriegt auch nichts und hat keinen GRund zum Heulen, ausser über seine eigene Dummheit.
Naja, ich zahl auch ein über mein Angestelltenverhältnis und hab jede Menge Grund zum Heulen deswegen wenn ich das mit meiner privaten Altersvorsorge vergleiche ;)
 
Kommt halt drauf an was man macht.
Und eine Prüfung durch die DRV, wenn man mal als Selbstständiger von einem missliebigen Zufällighiermitbürgernden angeschwärzt wurde, ist auch nur begrenzter "Spaß".
Naja, ich zahl auch ein über mein Angestelltenverhältnis und hab jede Menge Grund zum Heulen deswegen wenn ich das mit meiner privaten Altersvorsorge vergleiche ;)
Das kann man so nicht wirklich unkommentiert stehen lassen. Als Selbstständiger kann ich freiwillig in die DRV einzahlen und das macht zur Zeit den Wahnsinn der Gesetzlichen Rente sichtbar. Private Altersvorsorge als Angestellte ist, wenn steuerlich subventioniert, deutlich attraktiver als als Selbstständiger.

Aktuelles Beispiel:
Für 2023 konnte man für 16.293 Euro 1,93 Rentenpunkte bei der DRV kaufen (703 Euro monatlich für einen Rentenpunkt) und damit einen monatlichen Rentenanspruch von aktuell 72,62 Euro erwerben. Um das vergleichbar zu machen mit der Privaten Rentenversicherung also 44,57 Euro pro 10.000 Euro Einzahlung. Die Aufsichtsbehörde erlaubt den privaten Rentenversicherungen auf der anderen Seite nur Zusagen die auch wirtschaftlich gesichert sind - dies sind zur Zeit bei den Verträgen die hier vor mir liegen 22,95 Euro pro 10.000 Euro Vertragsguthaben. Noch schlimmer wird der Vergleich, wenn man berücksichtigt, dass der DRV Anspruch regelmässige Rentenerhöhungen bringt und der private Vertrag fix bleibt, die Schere also immer weiter auf geht. Im Umkehrschluss heisst das, dass rund die Hälfte der Zusicherungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach Ansicht der eigenen gesetzlichen Aufsichtsbehörde gar keine wirtschaftliche Grundlage hat. Oder als Botschaft an die jetzigen Rentenzahler: die Hälfte der Rentenzusagen sind eine Wette und mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Luftnummer.

Die grandiose Frage dann allerdings zum Nachdenken und vielleicht sogar ergebnisoffen zu diskutieren, wieso zahlen dann Selbstständige nicht sowieso immer freiwillig in die DRV ein, wenn sie den doppelten Ertrag der Einzahlungen erwarten können und vermeiden damit die übergriffigen Verbotsangriffe von Rot/Grün? Zweite Frage, was wenn die Selbstständigen und vielleicht auch Pensionäre einzahlen und damit deutlich höhere Belastungen der DRV verursachen - weil ... diese Zahlungen lösen Ansprüche aus und die würden das Problem ja noch viel schlimmer machen?
 
Ich meinte damit nicht zwingend eine private Rentenversicherung mit "privater Altersvorsorge". Es gibt auch noch andere Wege und die sind deutlich attraktiver. Man muss sich halt damit beschäftigen.
 
Der systemimmanente Fehler des Statusfeststellungsverfahren ist, dass der Profitor der Richter ist. Dann sind seitens der DRV sind die Kriterien sehr schwammig formuliert. Wenn ich z.B.: einem Maler sage, ich möchte diesen Raum am Freitag mit dieser von mir gekauften Farbe gestrichen haben und bitte mit diesem besondere Pinsel, dann sind alle Kriterien einer Scheinselbständigkeit erfüllt. Richtig schlimm wird es, wenn ich den Maler über eine digitale Plattform gebucht habe.

Für 2023 konnte man für 16.293 Euro 1,93 Rentenpunkte bei der DRV kaufen
Für das Geld bekommst Du aktuell rund 750 Telekom Aktien. Die Telekom zahlt per anno ca. 0,7 Euro Dividende (525 Euro / a). Nimmt man die Deutsche Post, sind es rund 440 Aktien. Die Deutsche Post zahlt rund 1,5 Euro Dividende (660 Euro / a). Solange man arbeitet, sollte man die Dividenden-Zahlungen reinvestieren. Das klingt erstmal niedriger als die monatliche Rente. Allerdings kann man über die Investitionen frei verfügen. Die Rentenbeiträge sind weg und können auch nicht vererbt werden.

Nimm man dann noch hinzu, dass das System nie für die aktuelle Alters-Struktur der Bevölkerung ausgelegt wurde, dürfte klar sein, dass die Rentenauszahlungen immer weiter sinken werden und die Beiträge steigen.

Die Politik hätte vor Jahrzehnten bereits den Weg in eine andere Altersvorsorgeform gehen sollen. Stattdessen hat man aus dem Topf immer mehr Personen versorgt und saugt jetzt jeden aus, um den unvermeidlichen Zusammenbruch des Systems hinaus zu zögern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat
703 Euro monatlich für einen Rentenpunkt
Ähm, wie kommst du auf das schmale Brett? Pro Rentenpunkt gibts aktuell was um die 37 Euro brutto pro Monat. Bei 700 Euro pro Monat Rente würde ich im Alter ja reich werden. Ich hab schon über 40 Rentenpunkte auf dem Konto (also schon jetzt bekäme ich dann ja 28000 Euro/Monat) und hab noch knapp über 20 Jahre vor der Brust bis zur Regelaltersgrenze. Fällt mir ja eben erst auf :eek:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: gishmo
Ähm, wie kommst du auf das schmale Brett? Pro Rentenpunkt gibts aktuell was um die 37 Euro brutto pro Monat. Bei 700 Euro pro Monat Rente würde ich im Alter ja reich werden. Ich hab schon über 40 Rentenpunkte auf dem Konto (also schon jetzt bekäme ich dann ja 28000 Euro/Monat) und hab noch knapp über 20 Jahre vor der Brust bis zur Regelaltersgrenze. Fällt mir ja eben erst auf :eek:
Lesen - Verstehen - ein Rentenpunkt entsteht 2023 aus einer monatlichen Zahlung von 703 Euro.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat
Ich denke, so ist es verständlicher: Ein Rentenpunkt kostet 2023 8.436 Euro. Man erhält pro Rentenpunkt monatlich eine Rente von 37,63 Euro. (wenn man das Rentenalter erreicht!)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT und Madcat
Wie du siehst fand ich es sehr verwirrend geschrieben @Bjoste
 
Zurück
Oben Unten