snoop69
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Urheberrechtsverstoß bleibt ein Urheberrechtsverstoß, egal ob wissentlich oder nicht. Interessant ist das nur noch bei der Frage nach dem Verschulden. Je nachdem gibt es dann entweder einen Entschädigungsanspruch oder einen Schadensersatzanspruch.Charlie_D schrieb:Dran bist Du als ausführender nur, wenn Du "wider besserem Wissen" ein geschütztes Teil umwurstelst.
Wenn Du aber den Auftraggeber nichtmal nach eventuell bestehenden Rechten fragst, ist das eventuell schon fahrlässig und damit wäre dann schon wieder ein Verschulden gegeben.
Bei Patentverletzungen z.B. liegt normalerweise immer Verschulden vor, weil jemand, der gewerblich tätig ist, sich über die Schutzrechtssituation in seinem Bereich auf dem laufenden halten muss. Da rauszukommen ist sehr schwer.
Snoop