Urheberrechtsverstoß. Was tun um Kunden nicht zu verlieren?

Charlie_D schrieb:
Dran bist Du als ausführender nur, wenn Du "wider besserem Wissen" ein geschütztes Teil umwurstelst.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Urheberrechtsverstoß bleibt ein Urheberrechtsverstoß, egal ob wissentlich oder nicht. Interessant ist das nur noch bei der Frage nach dem Verschulden. Je nachdem gibt es dann entweder einen Entschädigungsanspruch oder einen Schadensersatzanspruch.

Wenn Du aber den Auftraggeber nichtmal nach eventuell bestehenden Rechten fragst, ist das eventuell schon fahrlässig und damit wäre dann schon wieder ein Verschulden gegeben.

Bei Patentverletzungen z.B. liegt normalerweise immer Verschulden vor, weil jemand, der gewerblich tätig ist, sich über die Schutzrechtssituation in seinem Bereich auf dem laufenden halten muss. Da rauszukommen ist sehr schwer.

Snoop
 
Interessant!
In der Realität ist es schwierig, weil meines Erachtens viele Kunden Sachen von "irgendwem" haben oder sogar zerstritten sind (sollte mir das zu denken geben?!).

Im übrigen kommen wir da gleich in eine neue Schwierigkeit - nämlich die Datei-Rausgabe an den Kunden oder einen neuen Grafiker, bzw VOM alten Grafiker.
Früher wars so, ich hoffe ich bin auf dem Laufenden, dass ich meine Materialien zum Erstellen des letztendlichen Werkes (dazu gehören Dateien - der Kunde hat z.B. einen Flyer bestellt, dafür brauche ich Daten etc./Damals haben wir das immer mit einem Schuster verglichen, der dir Schuhe macht, aber seine "Leisten" deswegen nie und nimmer hergeben muß).
Was also wenn der Kunde die Daten am Ende haben will, da ist doch auch immer schon was faul?! Oder wenn der Kunde mit einer umzuarbeitenden Sache kommt, die Daten aber nicht beschaffen kann.
Komisch?
Gebt ihr Daten raus?

Wie geht ihr damit um?

p.s. Kraftwerk, wie gehts Soante, oder liege ich falsch? :-D
 
zum Anwalt. Schadensersatz plus das Honorar! Das sollte klappen.
Nebenbei, einfach mal nach ner guten Rechtschutzversicherung Ausschau halten. Denn gerade euch sollte sowas ratsam und hilfreich sein, vor allem wenn sowas wieder mal passieren sollte. Und man wird dadurch nicht arm.

RECHTSSCHUTZ!
 
funkestern schrieb:
zum Anwalt. Schadensersatz plus das Honorar! Das sollte klappen.
Nebenbei, einfach mal nach ner guten Rechtschutzversicherung Ausschau halten. Denn gerade euch sollte sowas ratsam und hilfreich sein, vor allem wenn sowas wieder mal passieren sollte. Und man wird dadurch nicht arm.
Gewerblicher Rechtschutz (=unter anderem Urheberrecht) wird von RS-Versicherungen so gut wie immer ausgeschlossen ;). Ist denen zu teuer.

Snoop
 
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt. Anwalt. Eine Einstweilige verfügung würde ich ersteinmal sofort erwirken lassen, die weitere Nutzung deiner Arbeit unterbindet.
Dann die üblichen Querelen über den Anwalt. Notiere dir auf alle Fälle als gedächtnissprotokoll alle Absprachen, hebe Notizen zu telefonaten auf und wenn es schmierzettel sind, zeiten notieren eventuell hast du bei deiner rufnummerabrechnung ein nummerprotokoll oder im telefon.ansonsten bei deiner telefongesellschaft sofort anrufen und darum ersuchen ob es möglich ist dieses dir für den zeitraum zu erstellen. mit wem telfoniert und welche Inhalte.
alles was zur sache tut festhalten, und notfalls JETZT gleich aus der Erinnerung aufschreiben. Kommt es zu einem Gerichtstermin, der ehedem auf eine Einigung zielt, denn Richter scheuen sich immer aus Gründen der Urteilsbegründung und des Aufwandes damit Urteile in solchen Fällen zu sprechen, hast Du vieles vergessen. Aber bereite Dich auf eine Eingung vor und nur mit Anwalt, bitte. Die Richter drängen immer bei solchen Sachen zu Eingungen. Aber bis es zum Gerichtsprozess bzw. einer Anhörung kommt vergeht viel viel Zeit. Mindest. ein Jahr musst Du rechnen. Und ich würde es generell dazu kommen lassen, und mich nicht bei einem Gespräch mit eventuellen Almosen des Kunden zufrieden geben.
Leider ist dieses Kundenverhalten bei den Konzernen immer häufiger anzutreffen und gerade mit ganz kleinen KMU wird es meistens gemacht/versucht.
 
Normalerweise bin ich auf Kundenseite. Entweder mache ich als Kunde einen Vertrag, dass ich alle erforderlichen Nutzungsrechte und die Dateien bekomme und bezahle dafür entsprechend, oder ich bekomme die Daten nicht. So einfach.
 
MacSchneck schrieb:
....Das war dem Kunden anscheinend zu teuer, ohne über den Preis zu verhandeln, kam nichts mehr...
Heute sehe ich in der Tageszeitung mein CI! von irgendjemand anderem umgearbeitet zu der Anzeige!

..... aber ich will den Kunden auch nicht unbedingt verlieren, falls das nicht ohnehin schon passiert ist. ...
Eine Anzeige erscheint mit einem von Dir erstellten Ci. Du hast weder das vereinbarte Honorar erhalten, noch einen festen Auftrag? Aber du willst den "Kunden" nicht verlieren?????? Schick ihm ne saftige Rechnung - der kommt eh net wieder.
 
MacSchneck schrieb:
p.s. Kraftwerk, wie gehts Soante, oder liege ich falsch? :-D

@macSchneck

Soante sagt mir gar nichts…
 
Also meiner Meinung nach ist das eine ganz einfache Rechnung:

1: auf Forderung bestehen:
Was verdiene ich noch an der getanenen Arbeit - wenn ich meine Forderung - notfalls mit Anwalt/Gericht durchsetze:
EUR xxxx,-

2: auf Forderung verzichten:
wieviel verdiene ich zukünftig noch mit diesem Kunden - abzüglich des dafür erforderlichen Aufwands:
EUR xxxx,-

Da wo mehr zu erwarten ist, würde ich mich draufsetzen.

Es soll aber auch Kunden geben, die richtig brav und langjährig werden, wenn man ihnen mal klar erklärt hat, was Sache ist.

Im Prinzip isses das gleiche, als wäre alles gut verlaufen, Auftrag, Arbeit, Rechnung - und Deine Rechnung würde nicht bezahlt. Was würdest Du dann machen? Hoffen, daß er die nächste Rechnung vielleicht bezahlt? Warum sollte er, wenn Du die erste Rechnung schon nicht einforderst?

Das Leben ist eins der härtesten...

No.
 
norbi schrieb:
Im Prinzip isses das gleiche, als wäre alles gut verlaufen, Auftrag, Arbeit, Rechnung - und Deine Rechnung würde nicht bezahlt. Was würdest Du dann machen? Hoffen, daß er die nächste Rechnung vielleicht bezahlt? Warum sollte er, wenn Du die erste Rechnung schon nicht einforderst?

das grafikerdasein ist hart. es gibt momentan (in .at) den "kundensport", nicht rechtzeitig oder vor der ersten mahnung nicht zu zahlen. es ist schon oft vorgekommen, dass ein grafiker dann gerichtlich auf die bezahlung bestand, dann aber von dem "kunden" nie wieder was gehört hat. einige verlage und firmen "verheizen" so grafiker.
 
;) ;) ;) ;) ;) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Daten an den Kunden ohne Kosten

MacSchneck schrieb:
Gebt ihr Daten raus? Wie geht ihr damit um?

Hey, ich halte es wie der Schuster. Der hat der hat den Auftrag für XX Euro ein Paar Schuhe herzustellen und nicht Leisten. Dass er die Leisten braucht um die Schuhe produzieren zu können berechtigt den Kunden nicht die Herausgabe der Leisten zu fordern. Wenn er den jedoch extra bezahlen will KANN ich ihm auch die Leisten verkaufen, muss ich aber nicht.

Meine Kunden müssen ordentlich drauflegen, wenn sie die Zwischendaten oder offene Dateien von mir haben wollen. Denn seit Jahren gebe ich nur PDFs an den Kunden heraus. Es sei denn man hat das vorher anders vereinbart, das gibt es ja auch.
Agenturen verfahren leider häufig so, dass sie dich als Freien schon knebeln bevor du auch nur einen Strich gemacht hast. Du gibst die Rechte an allem ab was du entwirfst und musst alle Daten und Zwischenformate dalassen oder mitbringen.

Ich meine mich zu erinnern, dass es eine ganz eindeutige Rechtsprechung zu Gunsten des Entwerfers zu diesem Thema gibt. Dazu könnte sich der eine oder andere "Rechtsverdreher" hier im Forum noch einmal äussern.

Gruss, San.
 
Anwaltsempfehlung

schau mal auf die Seite www.ra-may.de.
Diese RA war lange bei AGD und kann dich gut beraten und ggf. Schritte unternehmen. Habe von einem Illustrator, dem ich auch diese Empfehlung gegeben habe, sehr Gutes über diese Adresse gehört.
 
Oder Photografen...machen dir Bilder und die Originale behalten sie normalerweise damit du dir später evtl. mal wieder bei ihm Bilder machen lassen kannst. Häufig für Hochzeitsphotos & Co der Alterstot. ;-) Ist aber Praxis :-D
 
norbi schrieb:
Was verdiene ich noch an der getanenen Arbeit - wenn ich meine Forderung - notfalls mit Anwalt/Gericht durchsetze:
EUR xxxx,-
Die Kosten muss doch der Schuldner übernehmen, vom Mahnverfahren bis zum Schluss, falls er denn als säumiger Zahler verdonnert wird, oder sehe ich das falsch?
 
Al Terego schrieb:
Die Kosten muss doch der Schuldner übernehmen, vom Mahnverfahren bis zum Schluss, falls er denn als säumiger Zahler verdonnert wird, oder sehe ich das falsch?

nein, siehts Du richtig. So ist es GSD.
 
volksmac schrieb:
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt. Anwalt. Eine Einstweilige verfügung würde ich ersteinmal sofort erwirken lassen, die weitere Nutzung deiner Arbeit unterbindet.
Dann die üblichen Querelen über den Anwalt. Notiere dir auf alle Fälle als gedächtnissprotokoll alle Absprachen, hebe Notizen zu telefonaten auf und wenn es schmierzettel sind, zeiten notieren eventuell hast du bei deiner rufnummerabrechnung ein nummerprotokoll oder im telefon.ansonsten bei deiner telefongesellschaft sofort anrufen und darum ersuchen ob es möglich ist dieses dir für den zeitraum zu erstellen. mit wem telfoniert und welche Inhalte.
alles was zur sache tut festhalten, und notfalls JETZT gleich aus der Erinnerung aufschreiben. Kommt es zu einem Gerichtstermin, der ehedem auf eine Einigung zielt, denn Richter scheuen sich immer aus Gründen der Urteilsbegründung und des Aufwandes damit Urteile in solchen Fällen zu sprechen, hast Du vieles vergessen. Aber bereite Dich auf eine Eingung vor und nur mit Anwalt, bitte. Die Richter drängen immer bei solchen Sachen zu Eingungen. Aber bis es zum Gerichtsprozess bzw. einer Anhörung kommt vergeht viel viel Zeit. Mindest. ein Jahr musst Du rechnen. Und ich würde es generell dazu kommen lassen, und mich nicht bei einem Gespräch mit eventuellen Almosen des Kunden zufrieden geben.
Leider ist dieses Kundenverhalten bei den Konzernen immer häufiger anzutreffen und gerade mit ganz kleinen KMU wird es meistens gemacht/versucht.
sorry, dass ich da ziemlich off-topic reinplatze, aber es gibt sicher leute, die aus kostengründen die prozesse scheuen.

kann vielleicht mal ein jurist hier kurz zusammenfassen, wie werden die verfahrenskosten geteilt, sollte zu keiner günstigen urteilung kommen (also sprich 50-50 oder trotz eingeleitetem rechtsweg doch zu einer aussergerichtlichen einigung)?

bin da total frisch, aber ich vermute, viele anderen auch.
danke im voraus.
rob
 
gester schrieb:
kann vielleicht mal ein jurist hier kurz zusammenfassen, wie werden die verfahrenskosten geteilt, sollte zu keiner günstigen urteilung kommen (also sprich 50-50 oder trotz eingeleitetem rechtsweg doch zu einer aussergerichtlichen einigung)?
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, landen die Kosten beim Verlierer. Wenn nur teilweise verloren wird, werden die Kosten entsprechend geteilt.

Bei einer aussergerichtlichen Einigung muss man sich eben auch über die Kosten einigen. Da ist dann alles möglich, von "einer zahlt alles" bis "jeder zahlt selbst". Aussergerichtliche Einigungen sind übrigens teuer, weil der Anwalt noch eine zusätzliche Vergleichsgebühr bekommt. Kann auch vor Gericht passieren, denn auch dort wird immer auf einen Vergleich hingewirkt.

Snoop
 
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