MacEnroe
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schon klar, im Nachhinein Betrachtet war es mein Fehler.
Trotzdem steht in der Auftragsbestätigung beim Thema "Umfang des Auftrags" auch "Flyer".
Ja hätte ich mir diese denn aus dem Anus ziehen sollen?
Darum geht es nicht.
Wenn du als Grafiker einen Flyer gestaltest, kannst du ja auch den Druck
selbst übernehmen und dem Kunden weiterverkaufen. Das passiert sehr oft, warum sollte es bei
dir anders sein?
Also ist der Richter wohl auch davon ausgegangen. Zumal es keinen Gegen-
beweis gibt.
Dass dir der Kunde das Geld schuldet, ist ein anderes Thema. Das bestreitet
auch der Richter nicht.
"Unsere Rechtssprechung" kann eh nichts für das Urteil eines Richters, und "zum Kotzen"
ist die deshalb überhaupt nicht.