Unsere Rechtsprechung ist zum Kotzen

schon klar, im Nachhinein Betrachtet war es mein Fehler.
Trotzdem steht in der Auftragsbestätigung beim Thema "Umfang des Auftrags" auch "Flyer".
Ja hätte ich mir diese denn aus dem Anus ziehen sollen?

Darum geht es nicht.


Wenn du als Grafiker einen Flyer gestaltest, kannst du ja auch den Druck
selbst übernehmen und dem Kunden weiterverkaufen. Das passiert sehr oft, warum sollte es bei
dir anders sein?

Also ist der Richter wohl auch davon ausgegangen. Zumal es keinen Gegen-
beweis gibt.

Dass dir der Kunde das Geld schuldet, ist ein anderes Thema. Das bestreitet
auch der Richter nicht.


"Unsere Rechtssprechung" kann eh nichts für das Urteil eines Richters, und "zum Kotzen"
ist die deshalb überhaupt nicht.
 
Bei mir ist in bald 10 Jahren nie irgendein Problem aufgetaucht mit einem Druckauftrag, dagegen würde der von Dir vorgeschlagene Formalismus für Irritation sorgen.

Formalismus? Hmm… das ist für mich und alle Kunden ein ganz normaler Akt, genau wie eine unterschriebene GzD-Freigabe… komplett vorbereitet, übersichtlich und transparent, man sieht genau, um was es dabei geht.

Ich rede hier ja auch nicht von 20 Danksagungen für die Goldene Hochzeit von Erwin und Käthe aus dem Copyshop, sondern Druckkosten im 4-5-stelligen Bereich, die irgendjemand verantworten muss. Und das möchte eben nicht ich sein; dafür ist mir mein Sparbüchlein zu schade. :)

(Und ja, wer schon für 30 Mitarbeiter Visitenkarten bestellt hat, der bekommt die auch für den 31. ohne Einzelvollmacht – es geht wie gesagt um die Absicherung von Aufträgen, die einem bei Ausfall wirklich schaden könnten.)

Ich weiß nicht, wie die übliche Vorgehensweise ist, allerdings ist zuviel Papierkram und Bevollmächtigungen ein echtes Hindernis, wenn man den Großteil der Kommunikation übers Telefon abwickelt.

Ausdrucken, unterschreiben, zurückfaxen. Dauert max. 1 Minute…

Klare Verhältnisse sorgen für weniger Stress im Alltag
Mein Reden! :)

Vertrag kommt von vertragen und da ich auch mit unerfahrenen Kunden zu tun habe, steht Transparenz klar im Vordergrund – was bis jetzt auch eher positiv und professionell ankam, statt als Formalismus abgetan zu werden.

Und bitte nicht falsch verstehen: Wer meine Vorlage nutzen möchte, der möge das tun; wer nicht, der lässt es eben – ist ja keine Pflicht, sondern nur ein Vorschlag. ;)
 
Trotzdem stimme ich dem herrschenden Tenor zu, dass man bei neuen Kunden sehr vorsichtig sein muss. Da würde ich auch nur was Unterschriebenem vertrauen.
Auch bei Bestandskunden!

...wie schnell wird heutzutage aus einem hochprofitablen Unternehmen eine Liquidation!

Gerade zu meinen Bestandskunden habe ich doch in der Regel (gut, ich bin in ner ganz anderen Branche...) so nen guten Draht, dass die den "Formalismus" verstehen oder man denen zumindest den Hintergrund problemlos erklären kann.
Das hat nix mit Vertrauen zu tun sondern mit Professionalität.

Charlie
 
Auch bei Bestandskunden!

Stimmt eigentlich schon. Sicher ist sicher.


Ich verfahre da aber sehr lässig bei den guten alten Kunden, mit denen
ich seit vielen Jahren zu tun habe. Vor Gericht wird es sowieso nicht gehen,
und wenn, dann ist der Geschäftsverkehr über viele Jahre ja automatisch
irgendwo dokumentiert (Rechnungen).


Ich könnte zwar sagen: "unterzeichne das mal in Zukunft, ich weiß ja nicht,
ob ihr bald pleite geht..."
und meine Kunden haben da genug Humor. Aber mir ist das trotzdem
zu umständlich alles. Bei Neukunden sieht es natürlich ganz anders aus.
 
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