Ist eigentlich bekannt ob das Finanzamt damals die Post je erhalten hat? Wurde das als Einschreiben verschickt? Mir scheint das Finanzamt hat damals Dez 2019 den Brief entweder gar nicht erhalten, oder nicht bearbeitet, somit auch keinen Bescheid ausgestellt. Ich würde hier schlicht beim aktuell zuständigen Finanzamt eine neue Steuererklärung für das Jahr 2019 einreichen.
Das dürfte das Finanzamt nicht ablehnen, schließlich könnte es ja sein dass aufgrund der Einkünfte du sogar verpflichtet wärst eine abzugeben. Dass es in diesem Fall diese Einkünfte gar nicht gab 2019, das weiß das Finanzamt ja noch nicht. Sie müssen die Steuererklärung also auf jeden Fall bearbeiten wenn du jetzt eine neue einreichst.
Sonst wirds lustig, wenn sie das ablehnen und sagen dafür gäbe es bereits einen Bescheid, dann fällt ihnen wohl hoffentlich (oder auch nicht) auf, wo das Problem liegt.
Das FA B will jetzt die Unterlagen für 2019 nicht haben oder bearbeiten, die erneute Zusendung hatte der Freund von mir ja angeboten.
Ja wie gesagt, vergiss es, gar nicht erst darauf beziehen sondern eine frische Steuererklärung einreichen. Kann das Finanzamt ja nicht verhindern, dass sie eine Steuererklärung per Einschreiben erhalten. Darauf müssen sie dann auch was antworten.
Aber hätte er seine Unterlagen für 2019 nicht abgegeben, wäre ihm doch längst das FA auf Dach gestiegen?! Die nehmen das nämlich – wie gesagt – sehr genau.
Das stimmt nicht. Du musst auf Aufforderung vom Finanzamt unbedingt eine Steuererklärung einreichen, aber es kann durchaus sein dass dem FA die Info fehlt und sie gar nicht, oder erst Jahre später dazu auffordern. Ich hatte diesen Fall selbst einmal, mir ist die Versicherung für Selbstständige Jahre später auf den Kopf gestiegen und meinte ich sei selbstständig tätig gewesen (was nicht stimmte) und soll deshalb nachträglich die Versicherung zahlen. Dabei habe ich in dem Zeitraum unselbstständig gearbeitet und war natürlich versichert.
Ich musste dann von mir aus die Steuererklärung anstoßen. Denn ich hatte selbst weder eine eingerichtet - war auch nicht verpflichtet dazu, schließlich hatte ich kein Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Noch hatte das FA mich aufgefordert eine zu machen - detto, weil keine selbstst. Arbeit.
...aber nachdem ich diese eine Erklärung gemacht hatte und den Bescheid bekam, dann kam nun plötzlich die Aufforderung auch für die beiden Vorjahre eine Erklärung einzureichen (obwohl auch hier keine selbstständige Arbeit...), natürlich mit 14 Tagen Frist.
Also ist das nicht selbstverständlich, dass das Finanzamt immer und automatisch weiß, dass es dich zur Abgabe einer Erklärung auffordern müsste. Noch dazu hatte ja dein Freund im Steuerjahr 2019 anscheinend keine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, somit hätte das FA vielleicht sowieso keine Aufforderung geschickt.
Interessant, wie hier die Frustrierten aus der Ecke gekrochen kommen und allen möglichen Shaiz unterstellen. Wenn ihr nicht helfen wollt, spielt doch bitte woanders.
Es ging darum festzustellen von welchem Steuerjahr wir wirklich sprechen und wann was wohin geschickt wurde. So wie ich das sehe, kann dein Freund jetzt nicht mehr nachweisen, überhaupt eine Erklärung für 2019 eingereicht zu haben, das Finanzamt hat weder Erklärung noch Bescheid vorliegen, und eine Aufforderung einen einzureichen gab es ebensowenig. Somit bedeutet das für mich, wenn ich jetzt 2023 einen Bescheid für 2019 haben will, muss ich eine neue Erklärung (nachweislich!) abgeben, damit das FA gezwungen ist das zu bearbeiten.
Ist doch müßig, irgendeiner IT-Abteilung hinterhertelefonieren zu wollen, was du da am Telefon erfährst ist eigentlich wertlos, weil du dich im Streitfall nur darauf berufen kannst was dir im nachweislichen Schriftverkehr vorliegt. Das wissen die dort auch, daher sind die nicht besonders motiviert dir korrekte Auskünfte zu geben. Ich hab noch nie in meinem Leben beim FA angerufen bzw. beim Sachbearbeiter meiner Fälle, und ich denke gar nicht daran, damit gebe ich maximal denen irgendeine Info die sie zu meinem Nachteil auslegen