TKK verlangt Höchstsatz, FAs haben keinen Steuerbescheid.

Rein aus Interesse, welche GKV wäre für Selbstständige denn besser?
keine. Unter den GKVen ist die TK halt nicht ohne Grund die größte.
Dritter Schritt: Rechtsanwalt, etwas anderes versteht die TKK eh nicht und schont die eigenen Nerven.
Als Insider sag ich mal so: Die juristische Abteilung kennt das Spiel und betrachtet es auch als genau das... ein Spiel. Sprich lieber mit den Mitarbeitern oder geh in eine Kundenberatung der TK um das Anliegen zu klären. Rechtsanwalt bringt dir nix.
 
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Als ich noch in der GKV war, hatten die vergangenen Beiträge keine Relevanz. Die Berechnung der zukünftigen Beiträge wurde immer auf Basis des letzten Steuerbescheides erstellt, die Vergangenheit wurde nie verändert, nachzahlen musste ich auch nie.

Vielleicht geht das immer noch so? Dann könnte eine zügige Lösung die Abgabe der Steuererklärung für 2020 (falls noch nicht geschehen), 2021 oder 2022 sein.
 
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"Im Jahr 2019 gemacht" heißt für einen Veranlagungszeitraum vor 2019 eine Erklärung abzugeben. Denn man kann erst erklären, wenn ein Veranlagungsjahr rum ist. Hieraus schließe ich, dass er für den Veranlagungszeitraum 2019 keine Erklärung abgegeben hat. Folglich gib es auch keinen Einkommensteuerbescheid für 2019.

Sachlich zuständig ist immer das Finanzamt, wo man seinen Wohnsitz zum Abgabezeitpunkt der Erklärung hat.

Lösung: Einkommensteuererklärung 2019 beim Wohnsitzfiannzamt abgeben.
Für die Zeitverwirrung: er hat seine Steuererklärung direkt Ende Dezember gemacht und abgegeben. Ist ungewöhnlich, aber anscheinend möglich, denn es gab dazu keine negative Rückmeldung vom FA. Oder sind die so drauf: Och, das kommt 2 Tage zu früh, dann wandert das eben in den Papierkorb?
Ja, das FA des Wohnortes zur Zeit der Abgabe ist zuständig, die sagen aber mit dem Umzug an Ort B wurde alles an das FA B übergeben per Post und deshalb wäre jetzt das FA B zuständig, auch dür die Unterlagen der Steuererklärung die er gemäß seines damaligen Wohnsitzes an FA A abgegeben hat.
Das FA B will jetzt die Unterlagen für 2019 nicht haben oder bearbeiten, die erneute Zusendung hatte der Freund von mir ja angeboten.
Genau, wenn es um den Bescheid für das Steuerjahr 2019 geht, dann kann der Bescheid erst 2020 ausgestellt worden sein. Wenn er die Erklärung dann erst nach dem Umzug eingereicht hat, ist das vorige Finanzamt doch gar nicht zuständig. Oder wurden die Unterlagen 2020 knapp vor dem Umzug eingereicht?
Auch wenn der Bescheid erst 2020 ausgestellt wurde, ist er ja dennoch für das Jahr 2019. Das steht doch auch so auf dem Bescheid drauf!
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es kein einziges Dokument als Beleg, dass dein "Freund" 2019 eine Steuererklärung gemacht hat, sondern nur inkonsistente Behauptungen. Offensichtlich hat er auch keine Steuern oder Beiträge zur GKV bezahlt, obwohl er ein Einkommen erzielt hat. Klingt verwegen. Die Finanzämter mögen zwar langsam sein, aber genau sind sie. Entweder Steuerberater oder zahlen und fröhlich sein.
Außer der Kopie seiner eingesendeten Unterlagen hat er keine Nachweise, korrekt. Aber hätte er seine Unterlagen für 2019 nicht abgegeben, wäre ihm doch längst das FA auf Dach gestiegen?! Die nehmen das nämlich – wie gesagt – sehr genau.
Er ist das erste Jahr selbstständig gemeldet gewesen und hat noch kein nennenswertes Einkommen erzielt damit, das „Null-Einkommen“ wurde ihm ja vom FA B mündlich bestätigt.
Er ist freiwillig gesetzlich bei der TKK versichert als Selbstständiger und hat natürlich für 2019 Beiträge gezahlt, nur will die TKK jetzt unterstellen, dass er zu wenig gezahlt hat.

Interessant, wie hier die Frustrierten aus der Ecke gekrochen kommen und allen möglichen Shaiz unterstellen. Wenn ihr nicht helfen wollt, spielt doch bitte woanders.
 
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Als ich noch in der GKV war, hatten die vergangenen Beiträge keine Relevanz. Die Berechnung der zukünftigen Beiträge wurde immer auf Basis des letzten Steuerbescheides erstellt, die Vergangenheit wurde nie verändert, nachzahlen musste ich auch nie.

Vielleicht geht das immer noch so? Dann könnte eine zügige Lösung die Abgabe der Steuererklärung für 2020 (falls noch nicht geschehen), 2021 oder 2022 sein.
Ja, das hatte ich im Eingangspost falsch geschrieben. es geht nicht um die kommenden Beiträge sondern um die Nachzahlungen für 2019. Die Zahlungen, die aktuell geleistet werden sind ja immer nur vorläufig und werden dann abgerechnet.
 
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Kann man alte Steuerbescheide beim Finanzamt anfordern?

Fragen Sie Ihren Steuerberater einfach nach einer Kopie. Lässt sich der Steuerbescheid nicht auffinden, wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Bitten Sie dort einfach um die erneute Zustellung des Einkommensteuerbescheids.05.01.2017 aus dem Netz

Eigentlich muss es gehen. Ansonsten, wie hier schon erwähnt, sich an die Oberfinanzdirektion wenden. Dann geht es ziemlich schnell.
Momntan sind die Finanzämter gerade unter Druck, die Grundsteuer, allerdings auch selber schuld, braucht keinem als Ausrede zu interessieren.
 
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Diese Kopie wird ja angefordert durch meinen Freund.
Die Krux ist: keiner hat sie vorliegen.
FA A sagt, wir haben alles an FA B geschickt und deshalb nichts mehr vorliegen. Eine Vermittlung in die IT-Abteilung, die das rauskramen könnte im digitalen Archiv, wird verweigert.
FA B sagt, sie haben keine Unterlagen für 2019 von FA A bekommen.
Die Kopien der eingereichten Unterlagen liegen im Ordner des Freundes, aber er hat das halt nicht als Einschreiben gemacht damals.
Hinterher ist mensch immer schlauer, aber das hilft ja jetzt leider nix.
 
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FA A sagt, wir haben alles an FA B geschickt und deshalb nichts mehr vorliegen.
Da liegt FA A eben bereits falsch. Die Belege werden ja digital erstellt, dementsprechend müssen sie auch für x Jahre zugreifbar sein. "Wir haben FA B" einen Brief geschickt und alles gelöscht wäre eine Schuld von FA A
 
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Verstehe nicht, warum Sie sich mit den 2 unwilligen FÄ streiten und sich nicht an die Oberfinanzdirektion mit einer Beschwerde, schriftlich, Email, wenden. Deswegen ist das Amt, Karlsruhe auch da. Sachlich darstellen um was es geht und warum Sie es brauchen. Beklagen Sie sich aber nicht über die Sache, es reicht zu schreiben, das die 2 FÄ es ablehnen, ohne kontaktierten Personen zu nennen.
 
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Ist eigentlich bekannt ob das Finanzamt damals die Post je erhalten hat? Wurde das als Einschreiben verschickt? Mir scheint das Finanzamt hat damals Dez 2019 den Brief entweder gar nicht erhalten, oder nicht bearbeitet, somit auch keinen Bescheid ausgestellt. Ich würde hier schlicht beim aktuell zuständigen Finanzamt eine neue Steuererklärung für das Jahr 2019 einreichen.

Das dürfte das Finanzamt nicht ablehnen, schließlich könnte es ja sein dass aufgrund der Einkünfte du sogar verpflichtet wärst eine abzugeben. Dass es in diesem Fall diese Einkünfte gar nicht gab 2019, das weiß das Finanzamt ja noch nicht. Sie müssen die Steuererklärung also auf jeden Fall bearbeiten wenn du jetzt eine neue einreichst.

Sonst wirds lustig, wenn sie das ablehnen und sagen dafür gäbe es bereits einen Bescheid, dann fällt ihnen wohl hoffentlich (oder auch nicht) auf, wo das Problem liegt.

Das FA B will jetzt die Unterlagen für 2019 nicht haben oder bearbeiten, die erneute Zusendung hatte der Freund von mir ja angeboten.
Ja wie gesagt, vergiss es, gar nicht erst darauf beziehen sondern eine frische Steuererklärung einreichen. Kann das Finanzamt ja nicht verhindern, dass sie eine Steuererklärung per Einschreiben erhalten. Darauf müssen sie dann auch was antworten.

Aber hätte er seine Unterlagen für 2019 nicht abgegeben, wäre ihm doch längst das FA auf Dach gestiegen?! Die nehmen das nämlich – wie gesagt – sehr genau.
Das stimmt nicht. Du musst auf Aufforderung vom Finanzamt unbedingt eine Steuererklärung einreichen, aber es kann durchaus sein dass dem FA die Info fehlt und sie gar nicht, oder erst Jahre später dazu auffordern. Ich hatte diesen Fall selbst einmal, mir ist die Versicherung für Selbstständige Jahre später auf den Kopf gestiegen und meinte ich sei selbstständig tätig gewesen (was nicht stimmte) und soll deshalb nachträglich die Versicherung zahlen. Dabei habe ich in dem Zeitraum unselbstständig gearbeitet und war natürlich versichert.

Ich musste dann von mir aus die Steuererklärung anstoßen. Denn ich hatte selbst weder eine eingerichtet - war auch nicht verpflichtet dazu, schließlich hatte ich kein Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Noch hatte das FA mich aufgefordert eine zu machen - detto, weil keine selbstst. Arbeit.

...aber nachdem ich diese eine Erklärung gemacht hatte und den Bescheid bekam, dann kam nun plötzlich die Aufforderung auch für die beiden Vorjahre eine Erklärung einzureichen (obwohl auch hier keine selbstständige Arbeit...), natürlich mit 14 Tagen Frist.

Also ist das nicht selbstverständlich, dass das Finanzamt immer und automatisch weiß, dass es dich zur Abgabe einer Erklärung auffordern müsste. Noch dazu hatte ja dein Freund im Steuerjahr 2019 anscheinend keine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, somit hätte das FA vielleicht sowieso keine Aufforderung geschickt.

Interessant, wie hier die Frustrierten aus der Ecke gekrochen kommen und allen möglichen Shaiz unterstellen. Wenn ihr nicht helfen wollt, spielt doch bitte woanders.
Es ging darum festzustellen von welchem Steuerjahr wir wirklich sprechen und wann was wohin geschickt wurde. So wie ich das sehe, kann dein Freund jetzt nicht mehr nachweisen, überhaupt eine Erklärung für 2019 eingereicht zu haben, das Finanzamt hat weder Erklärung noch Bescheid vorliegen, und eine Aufforderung einen einzureichen gab es ebensowenig. Somit bedeutet das für mich, wenn ich jetzt 2023 einen Bescheid für 2019 haben will, muss ich eine neue Erklärung (nachweislich!) abgeben, damit das FA gezwungen ist das zu bearbeiten.

Ist doch müßig, irgendeiner IT-Abteilung hinterhertelefonieren zu wollen, was du da am Telefon erfährst ist eigentlich wertlos, weil du dich im Streitfall nur darauf berufen kannst was dir im nachweislichen Schriftverkehr vorliegt. Das wissen die dort auch, daher sind die nicht besonders motiviert dir korrekte Auskünfte zu geben. Ich hab noch nie in meinem Leben beim FA angerufen bzw. beim Sachbearbeiter meiner Fälle, und ich denke gar nicht daran, damit gebe ich maximal denen irgendeine Info die sie zu meinem Nachteil auslegen :D
 
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Für die Zeitverwirrung: er hat seine Steuererklärung direkt Ende Dezember gemacht und abgegeben. Ist ungewöhnlich, aber anscheinend möglich, denn es gab dazu keine negative Rückmeldung vom FA. Oder sind die so drauf: Och, das kommt 2 Tage zu früh, dann wandert das eben in den Papierkorb?

Der Teil irritiert mich etwas. Ich bin (mit meiner privaten) Steuererklärung auch immer sehr früh dran, aber für gewöhnlich stehen im laufenden Jahr (sprich Ende 2019) noch überhaupt keine Formular für das selbe Jahr zur Verfügung ...

Und auch für die Unternehmenssteuererklärung bekomme ich von meiner Steuerberatung regelmäßig im Februar den Hinweis: "Für die Körperschaft- und Gewerbesteuer liegen die amtlichen Formulare vom Finanzamt bisher nicht vor, weshalb Sie im Anhang nur die Berechnung finden." ;-)
 
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Für die Zeitverwirrung: er hat seine Steuererklärung direkt Ende Dezember gemacht und abgegeben. Ist ungewöhnlich, aber anscheinend möglich, denn es gab dazu keine negative Rückmeldung vom FA. Oder sind die so drauf: Och, das kommt 2 Tage zu früh, dann wandert das eben in den Papierkorb?
Nein, das ist nicht möglich. Es können auch am 31.12.2019 noch Sachverhalte eintreten, die einkommensteuerlich relevant und zu erklären sind.

Zudem stelle ich mir die Frage, auf welchem Weg die Erklärung abgegeben wurde. Elster oder Papierformulare? Und wo hat er die aktuelle Version 2019 zu dem Zeitpunkt her? Aus der Erfahrung kann ich sagen, dass Elster Anfang Januar noch gar nicht vollständig an das abgelaufene Veranlagungsjahr angepasst ist.

Ja, das FA des Wohnortes zur Zeit der Abgabe ist zuständig, die sagen aber mit dem Umzug an Ort B wurde alles an das FA B übergeben per Post und deshalb wäre jetzt das FA B zuständig, auch dür die Unterlagen der Steuererklärung die er gemäß seines damaligen Wohnsitzes an FA A abgegeben hat.
Das FA B will jetzt die Unterlagen für 2019 nicht haben oder bearbeiten, die erneute Zusendung hatte der Freund von mir ja angeboten.

Finanzamt A ist für die Durchführung und Bekanntgabe des Steuerbescheides zuständig.
Danach wird die Akte an FA B übergeben. Wenn er natürlich während der Veranlagung umzieht, könnte es sein, dass der Bescheid noch an die alte Adresse ging.

Auch wenn der Bescheid erst 2020 ausgestellt wurde, ist er ja dennoch für das Jahr 2019. Das steht doch auch so auf dem Bescheid drauf!
In deinem Eingangsposting schreibst du, dass er keinen Einkommensteuerbescheid für 2019 erhalten hat.
Jetzt stand 2019 auf dem Bescheid drauf? Ich bin verwirrt.

Außer der Kopie seiner eingesendeten Unterlagen hat er keine Nachweise, korrekt. Aber hätte er seine Unterlagen für 2019 nicht abgegeben, wäre ihm doch längst das FA auf Dach gestiegen?! Die nehmen das nämlich – wie gesagt – sehr genau.
So sollte es sein. Manchmal rutschen Einzelne aber auch durch das Raster. Ich kenne z.B. einen Fall wo offensichtlich bekannnt war, dass Erklärungspflicht besteht und dem FA das auch bekannt war (Steuerklassenkombi 3 & 5), hier aber über zwei Jahrzehnte keine Erklärung abgegeben und angefordert wurde. Ist nun aufgefallen, mit weitreichenden, nachteiligen Folgen...
Nein, das Finanzamt ist nicht schuld. Die Steuerpflichtigen haben eine Erklärunspflicht, so wie dein freund auch.

Er ist das erste Jahr selbstständig gemeldet gewesen und hat noch kein nennenswertes Einkommen erzielt damit, das „Null-Einkommen“ wurde ihm ja vom FA B mündlich bestätigt.
Selbstständig im Sinne der Katalogberufe des § 18 EStG oder gewerbliche Tätigkeit?
In beiden Fällen kann das Nachfolge-FA die Null-Veranlagung ja nur kennen, wenn diese auch erklärt wurde.

Er ist freiwillig gesetzlich bei der TKK versichert als Selbstständiger und hat natürlich für 2019 Beiträge gezahlt, nur will die TKK jetzt unterstellen, dass er zu wenig gezahlt hat.
So sind die Spielregeln. Einkommen, gerade bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind eben durch einen Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.

Da dem Folge-FA ja scheinbar bekannt ist, dass in 2019 Null Einkommen erklärt und veranlagt wurde, sollte es eigentlich möglich sein, dort auch eine Kopie des Steuerbescheides zu bekommen.

In jedem Falle sollte der Steuerpflichtige sich hier Rechtssicherheit verschaffen. Denn wenn sich der Sachverhalt irgendwann als ganz anders herausstellt, kann das erhebliche nachteilige Folgen haben. Und damit meine ich nicht die Beitragsfestsetzung der Krankenkasse. Daher: Wenn er es selber nicht hinbekommt bleibt nur der Gang zum Steuerberater.
 
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In deinem Eingangsposting schreibst du, dass er keinen Einkommensteuerbescheid für 2019 erhalten hat.
Jetzt stand 2019 auf dem Bescheid drauf? Ich bin verwirrt.
Ich meinte: das steht ja auf jedem EK-Bescheid so drauf, auf welches Jahr sich der Steuerbescheid bezieht - nicht darauf, wann man die Unterlagen abgegeben hat.

Ich reiche jetzt erstmal alle gesammelten Infos weiter.
Herzlichen Dank für's mitdenken.
 
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Als ich noch in der GKV war, hatten die vergangenen Beiträge keine Relevanz. Die Berechnung der zukünftigen Beiträge wurde immer auf Basis des letzten Steuerbescheides erstellt, die Vergangenheit wurde nie verändert, nachzahlen musste ich auch nie.

Vielleicht geht das immer noch so? Dann könnte eine zügige Lösung die Abgabe der Steuererklärung für 2020 (falls noch nicht geschehen), 2021 oder 2022 sein.
Es könnte auch sein, dass du bei den nicht vorgenommenen Nachberechnungen der Vergangenheit größere Geldmengen verschenkt hast?
Für die Zeitverwirrung: er hat seine Steuererklärung direkt Ende Dezember gemacht und abgegeben. Ist ungewöhnlich, aber anscheinend möglich, denn es gab dazu keine negative Rückmeldung vom FA. Oder sind die so drauf: Och, das kommt 2 Tage zu früh, dann wandert das eben in den Papierkorb?
Zuerst einmal werden die Formulare erst Ende Dezember überhaupt erstellt, deswegen haben die einschlägigen Dienstleister auch typischerweise keinen Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr, weil die Direktionen und die Politik auch gerne mal Dezember-Last-Minute-Gesetze erfinden, die dann oftmals nicht wirklich gut durchdacht sind (Ein Schelm wer ...).

Bei meinem FA ist es so, dass Eingänge vor Ende Januar automatisch noch "im Topf" vom Vorjahr abgelegt werden - wenn denn dann tatsächlich ein so früher Eingang war, dann kann es sein dass die Unterlagen unter 2018 abgelegt wurden - nur mal als Tip. Es ist auch durchaus vorstellbar, dass die Unterlagen weitergegeben wurden, aber mit dem falschen Jahr und die dann nicht bearbeitet wurden, weil "sind wir ja noch gar nicht zuständig" ...

Aber - alles Spekulatius und KristalschädelLesen ...
 
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MichaEx "vergangenen Beiträge keine Relevanz", nehme an, hier liegt der Fall schon ganz anders vor. deswegen und weil man immer, egal was, eine Kranken Versicherung haben muss, vom Gesetz her. Wahrscheinlich war es nicht immer der Fall, warum auch immer und die TK ist verpflichtet, diese ein zu treiben. Deswegen brauche die TK ein Einkommen Nachweis, ab wann man in der Vergangenheit zahlungsfähig war. In der weiten Vergangenheit gab es diese Pflicht, versichert zu sein, nicht. Nur in Verbindung als Arbeitnehmer.
 
Es könnte auch sein, dass du bei den nicht vorgenommenen Nachberechnungen der Vergangenheit größere Geldmengen verschenkt hast?
Definitiv nicht ;-)

MichaEx "vergangenen Beiträge keine Relevanz", nehme an, hier liegt der Fall schon ganz anders vor. deswegen und weil man immer, egal was, eine Kranken Versicherung haben muss, vom Gesetz her. Wahrscheinlich war es nicht immer der Fall, warum auch immer und die TK ist verpflichtet, diese ein zu treiben. Deswegen brauche die TK ein Einkommen Nachweis, ab wann man in der Vergangenheit zahlungsfähig war. In der weiten Vergangenheit gab es diese Pflicht, versichert zu sein, nicht. Nur in Verbindung als Arbeitnehmer.
Habe hierzu gerade mal gegooglet: "Ab Januar 2018 gilt ein neues Verfahren zur Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillig versicherte Selbstständige. Es beruht wie bisher auf dem letzten vorliegenden Steuerbescheid, ist aber anders als früher nur vorläufig. Künftig setzt die Krankenkasse den tatsächlich zu zahlenden Betrag erst fest, wenn der Einkommenssteuerbescheid für ein bestimmtes Kalenderjahr vorliegt."

Ich war deutlich früher dran und ich sag mal so: Ich kann gut verstehen, dass die Krankenkasse dem damaligen Treiben ein Ende gesetzt haben. Die damalige Regelung ließ sich sehr leicht ausnutzen und ich habe nie wirklich verstanden, warum keine Nachberechnung erfolgt.
 
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Bei der TK musste man schon immer angeben, was man verdient hat im Vorjahr bzw. vermutlich verdient für da aktuelle. Zusammen mit Kopien der Nachweise reicht dies der Versicherung lange aus, seit einigen Jahren ist jedoch ein EkSt-Bescheid notwendig, anhand von dem dann die Beiträge zurückgerechnet werden.
Ohne einen EkSt-Bescheid wird der Höchstsatz angenommen, und nach drei Jahren, wenn der Bescheid nicht nachgereicht wurde, werden zu hohe Beiträge nicht mehr erstattet.
Das gilt natürlich nicht für Zeiten, zu denen man noch nicht dort versichert war.
 
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Ohne einen EkSt-Bescheid wird der Höchstsatz angenommen, und nach drei Jahren, wenn der Bescheid nicht nachgereicht wurde, werden zu hohe Beiträge nicht mehr erstattet.
Das gilt natürlich nicht für Zeiten, zu denen man noch nicht dort versichert war.
Autsch. Sollte der Freund vom TS möglichst rasch noch freundlich um Aufschub bitten...
 
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Da liegt FA A eben bereits falsch. Die Belege werden ja digital erstellt, dementsprechend müssen sie auch für x Jahre zugreifbar sein. "Wir haben FA B" einen Brief geschickt und alles gelöscht wäre eine Schuld von FA A
Ganz genau, die Finanzämter arbeiten mit einem eAkte (elektronische Akte) genanntem Verfahren und die Daten werden auch bei Abgaben an andere Bundesländer natürlich nicht im vorherigen Amt gelöscht. Da gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen (ich meine 10 Jahre). Abgaben innerhalb eines Bundeslandes sind sowieso Digital, Papierakten sollten da eher die Ausnahme sein.
"Die IT" anrufen ist Unsinn, die dürfen aus Datenschutzgründen sowieso keine Auskunft geben. Außerdem kommt man als Steuerpflichtiger da (Gottseidank) überhaupt nicht ran. Es reicht mir auch schon die Finanzbeamten als Kunden zu haben ;)
 
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Hier wie's ausging:
Nach noch mehr Hin-und-her und dann der Behauptung, er müsse da wohl Elster gemacht haben (was nicht der Fall war und auch irrelevant ist, da der Bescheid ja bei einem der Ämter vorliegen muss, egal, wie er eingegangne ist), mehrerer Telefonate mit der Elster-Hotline (die gut Rat gegeben haben, aber auch nix machen konnten) … kam gestern dann sang- und klanglos der fehlende Bescheid eingetrudelt. Vom hiesigen Amt, das auch wie eingangs richtig angenommen, zuständig ist dafür. Ohne Erklärung natürlich, warum das nicht gleich so …
KK happy, Kumpel happy.
 
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