TKK verlangt Höchstsatz, FAs haben keinen Steuerbescheid.

clonie

clonie

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
10.08.2005
Beiträge
6.028
Reaktionspunkte
1.053
Hallo zusammen,
ein Freund von mir hat ein blödes Problem, das nach vielen Telefonaten nicht lösbar scheint.
Im Jahr 2019 hat er seine erste Steuererklärung gemacht.
2020 ist er umgezogen und das FA Ort A hat per Post (zu geil, dass das noch per Brief läuft) alle Unterlagen zum FA Ort B gesandt.
Einen Steuerbescheid 2019 hat mein Freund nicht bekommen, aber da er noch nicht wusste, wie das so läuft, hat er sich keine Gedanken darüber gemacht und es vergessen.
Nun will die TKK zur Festsetzung der aktuellen Beiträge den Steuerbescheid von 2019 haben – wenn er den nicht einreicht, soll er ab kommenden Monat den monatlichen Höchstsatz zahlen.
Aber weder das FA A noch B hat den Steuerbescheid 2019 vorliegen.
Keines der Ämter ist bereit, meinem Freund zu bescheinigen, dass sie den Bescheid nicht vorliegen haben. Beide Ämter weisen die erneute Zusendung und Bearbeitung der Unterlagen 2019 ab (wo er in Selbstständigkeit eh fast nix verdient hat und keine Steuern zahlen muss, was ihm das FA B mündlich am Telefon bestätigt hat).
Das FA B hat zweimal gesagt, die TKK möge sich direkt mit ihnen in Verbindung setzen. Die TKK lehnt dies ab aus rechtlichen (Telefonat 4) oder politischen Gründen (Telefonat 7). Ebenso lehnt sie es ab, das Einkommen aus dem Jahr 2019 selbst zu prüfen.
Das FA B hat angeraten bei der IT-Abteilung des FA A anzufragen. Eine Weitervermittlung an die IT wird von Mensch am Telefon beim FA A verweigert.

Formular A 38? :koch:

Um auf diesen Status quo zu kommen hat der Freund von mir etliche Stunden am Telefon verbracht. Und uns gehen die Ideen aus, wie sich das lösen lässt.
Fällt euch noch was ein?
Danke für's Mitdenken, so long – clonie



edit: weiss nich, ob das hier das richtige Forum ist, bei Bedarf gerne verschieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steuerberater einschalten? 🤷‍♂️
Könnte sich hier wohl lohnen für eine Beratung etwas Geld in die Hand zu nehmen!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: wegus, dg2rbf, 7zeichen und 2 andere
Androhen die KK zu wechseln, wenn die sich weiter so Kundenunfreundlich benehmen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT, wegus, Stargate und 3 andere
Androhen die KK zu wechseln, wenn die sich weiter so Kundenunfreundlich benehmen?
Ah, danke.
Das hab ich tatsächlich falsch hingeschrieben: es geht nicht im die kommenden Monatsbeiträge. Die KKs wollen ja immer nachträglich den echten Monatssatz für das Jahr berechnen und gucken, ob Mensch noch was nachzahlen muss oder nicht.
Die Ansprüche blieben ja bestehen, selbst bei nem Wechsel.
 
Wende dich an eine Steuerkanzlei/Steuerberater.
Wenn es keinen amtlichen Bescheid gibt, kann man auch keine Berechnungsgrundlage haben.

Ein Steuerberater wird sich da wohl in Form einer Beschwerde an die Zuständige Finanzdirektion wenden. Kann ja nicht sein, dass deine Unterlagen da irgendwie verschwinden.
Und gleich eine neue Krankenkasse suchen.

Hab jetzt auch mal bei meiner Mitbewohnerin nachgefragt (Steuerkanzlei):

Der hier geschilderte Fall ist eigentlich nicht möglich.
Wenn das Finanzamt die Unterlagen tatsächlich hat, wurden die auch bearbeitet. Da der TE selbst seine Steurerklärung abgibt, ghet sie davon aus, dass es beim FA tatsächlich keine Unterlagen gibt, weil diese nicht eingereicht wurden. Es wäre hierfür auch ein Nachweis erforderlich (z.B. Postbuch einer Steuerkanzlei, Einschreiben).

Hinzu kommt: wenn Sgteuerbescheide fehlen muss sich die Krankenkasse am letzten vorhandnen Bescheid orientieren. Nicht existente Steuerbescheide können auch nicht als Berechnungsgrundlage verwendet werden.
Hinzu kommt: Steuerbescheid von 2019 - und nun ist 2023.

Also irgend etwas ist an der Geschichte nicht ganz koscher. Darum - ab zu einem Spezialisten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT, Ratio, orcymmot und eine weitere Person
Ah, danke.
Das hab ich tatsächlich falsch hingeschrieben: es geht nicht im die kommenden Monatsbeiträge. Die KKs wollen ja immer nachträglich den echten Monatssatz für das Jahr berechnen und gucken, ob Mensch noch was nachzahlen muss oder nicht.
Die Ansprüche blieben ja bestehen, selbst bei nem Wechsel.
Die fordern also jetzt im Jahr 2023 die Berechnungsgrundlage von 2019?????
Wie lange hat denn der keine KK-Beiträge mehr gezahlt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: orcymmot und dg2rbf
Also, der Höchstsatz einer TK ist schon ziemlich hoch. Kann ich aus eigener Erfahrung berichten, da ich aus Versehen auch einmal so veranschlagt wurde. Wenn dein Freund da nicht viel auf der hohen Kante hat, wird es ganz schnell eng und er steht ohne Versicherung da. Ob die Drohung mit dem Wechsel verfängt ist schwer zu sagen, da er ja auch erstmal woanders hin wechseln können muss und die neue TK dann auch wieder die passenden Daten für die Beitragsberechnung braucht. Der Tipp mit dem Steuerberater ist schon gut (wenn dein Freund von einem aufgenommen wird), ansonsten sind die Verbraucherzentralen auch immer ein guter, erster Kontakt. Bisher war meine Erfahrung mit Finanzämtern die, dass man mit denen tatsächlich gut reden kann, wenn man es höflich und in Ruhe versucht. Auch dort ist bekannt, dass man sich als Laie in dem Steuerdurcheinander recht schnell und gründlich verirrt. Man sollte das Problem ganz offen schildern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf, PiaggioX8 und clonie
Fällt das nicht unter die 3 jährige Verjährungsfrist?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: wegus, dg2rbf und clonie
Ich habe das Gefühl, dass die TKs nach den Ausgaben während der Coronapandemie mittlerweile ordentlich Druck machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PiaggioX8 und clonie
Man sollte das Problem ganz offen schildern.
Also das Problem ist nicht, dass das Problem nicht offen geschildert ist, sondern, dass sich keiner zuständig fühlt und sich um 3 Ecken der schwarze Peter zugeschoben wird.
Es gibt ja konkrete Vorschläge von verschiednene Seiten, die wiederum von einer der anderen Parteien abgelehnt wird. Und die reden halt auch nicht miteinander.
 
Nun - dann gibts für das Jahr 2019 keine Einnahmen und der Beitragsatz wird so entsprechend festgelegt.
Von was man in dieser Zeit gelebt hat, geht die KK einen feuchten Dreck an.

Aber wie erwähnt: ab zu einem Profi. Eine Lösung wird es hier nicht geben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Die TKK geht einfach der Annahme, dass er 2019 gearbeitet hat (gegenteiliges kann er ja scheinbar nicht belegen). Auch wenn kein Steuererklärung vorliegt. Die läßt sich unter Umständen ein paar Jahre verschleppen. Gerade bei Selbstständigen. Manch ein Steuerberater ist da klasse drin. Bis er also das Gegenteil bewiesen hat, geht die TKK eben vom Höchstsatz aus. Auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT, clonie und dg2rbf
Hallo zusammen,
ein Freund von mir hat ein blödes Problem, das nach vielen Telefonaten nicht lösbar scheint.
Im Jahr 2019 hat er seine erste Steuererklärung gemacht.

"Im Jahr 2019 gemacht" heißt für einen Veranlagungszeitraum vor 2019 eine Erklärung abzugeben. Denn man kann erst erklären, wenn ein Veranlagungsjahr rum ist. Hieraus schließe ich, dass er für den Veranlagungszeitraum 2019 keine Erklärung abgegeben hat. Folglich gib es auch keinen Einkommensteuerbescheid für 2019.

Sachlich zuständig ist immer das Finanzamt, wo man seinen Wohnsitz zum Abgabezeitpunkt der Erklärung hat.

Lösung: Einkommensteuererklärung 2019 beim Wohnsitzfiannzamt abgeben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: OmarDLittle und dg2rbf
Früher konnte man selbst angeben, was man so an Einnahmen hat, das wurde von der TK akzeptiert.
Mittlerweile verlangt sie einen Steuerbescheid, wenigstens nachträglich. Wobei ein zu hoch angesetzter provisorischer Beitragssatz nach drei Jahren endgültig wird und nicht mehr zurückerstattet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: clonie
Genau, wenn es um den Bescheid für das Steuerjahr 2019 geht, dann kann der Bescheid erst 2020 ausgestellt worden sein. Wenn er die Erklärung dann erst nach dem Umzug eingereicht hat, ist das vorige Finanzamt doch gar nicht zuständig. Oder wurden die Unterlagen 2020 knapp vor dem Umzug eingereicht?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es kein einziges Dokument als Beleg, dass dein "Freund" 2019 eine Steuererklärung gemacht hat, sondern nur inkonsistente Behauptungen. Offensichtlich hat er auch keine Steuern oder Beiträge zur GKV bezahlt, obwohl er ein Einkommen erzielt hat. Klingt verwegen. Die Finanzämter mögen zwar langsam sein, aber genau sind sie. Entweder Steuerberater oder zahlen und fröhlich sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tordi, dg2rbf, OmarDLittle und eine weitere Person
Hinzu kommt: wer steuerpflichtig ist (egal on angestellt oder selbständig) bekommt eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererkärung. Kommt man dieser auch nach mehreren Aufforderungen nicht nach, wird man Zwangsveranlagt - sprich geschätzt.
Und nicht zahlen ist dann auch keine Option mehr, da die Finanzämter direkt vom Konto Zwangsvollstrecken können (selbst wenn da nichts drauf ist).
Das ein Finanzamt mal nicht zügig und schnell arbetet kann es auch geben - aber einen Fall den sie haben, ziehen sie in der Regel auch bis zum Schluss konsequent durch.

Also ich traue der Geschichte hier nicht so recht. Und auch meine Mitbewohnerin die über 40 Jahre in einer grossen Steuerkanzlei arbeitet und erhebliche Erfahrung hat, hat als erstes über den Freund des TE geäussert: der hat keine Steuererklärung abgegeben - die Story stinkt zum Himmel.

Merkwürdig auch: der Steuerbescheid von 2019 würde sich ja dann auf ein Steuerereignis von 2018 beziehen. Das sind mindestens 4 Jahre. Wieso kommt die TKK erst jetzt mit solchen Forderungen?

Davon ab würde ich als Steuerpflichtiger schon auf meine Unterlagen achten und die zusammen halten (mindestens 10 Jahre). Denn so lange kann auch jedes Finanzamt jeden Akt nachvollziehen.
Immerhin gehts bei einer Steuererklärung ja auch um ein paar Kröten - egal ob positiv oder negativ. bis hin zur Zwangsvollstreckung oder wie in diesem Fall um plötzlich rapide Erhöhung der KK-Beiträge.
Meine Unterstellung: Steuererklärung wurde einfach "vergessen" und gewisse Anschreiben z.B. von der KK vielleicht auch gleich in die Ablage gewandert.

Trotzdem bleibt der unbedingte Hinweis: Ab zu einem Steuerberater damit das ganze Ding Hand und Fuss kriegt.
Viel Spass beim Suchen - die allwermeisten Kanzleien und Steuerberater nehmen so gut wie keine Mandanten mehr an, da die fast alle bis zum Anschlag belegt sind.
Und Mandanten mit solchen Einstiegsfällen werden auch kaum genommen - und wenn dann nur gegen Vorkasse.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT und dg2rbf
Erster Schritt: TKK kündigen, die sind für Selbstständige völlig ungeeignet.
Zweiter Schritt: Steuerberater - die Daten versuchen zu rekonstruieren.
Dritter Schritt: Rechtsanwalt, etwas anderes versteht die TKK eh nicht und schont die eigenen Nerven.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf und PiaggioX8
Erster Schritt: TKK kündigen, die sind für Selbstständige völlig ungeeignet.
Zweiter Schritt: Steuerberater - die Daten versuchen zu rekonstruieren.
Dritter Schritt: Rechtsanwalt, etwas anderes versteht die TKK eh nicht und schont die eigenen Nerven.
Rein aus Interesse, welche GKV wäre für Selbstständige denn besser?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT
Zurück
Oben Unten