Schiffversenker
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Hast du da einen Beleg? Einen konkreten Gesetzesparagraphen oder ein höchstrichterliches Urteil, daß Mitarbeiter dafür verantwortlich sein sollen, wenn der Auftraggeber, der die Arbeit dann veröffentlicht, mit-haftbar sein sollen? Und nicht (nur) der Verantwortliche im sinne des Pressegesetzes oder der im Impressum genannte Verantwortliche?Bei jedem Verstoss!! Es gibt da kein eklatant oder weniger eklatant! Es gibt nur Urheberrecht. Liegt es nicht bei mir, habe ich zu fragen oder zu zahlen um das Medium zu verwenden. Da gibt es kein Vertun.
Und wenn der Kunde das ignoriert, hast du den Auftrag abzulehnen. PUNKT!
Oder ist das sowas, was „man“ halt einfach weiß?