NeoSD schrieb:
Der Hersteller kann diese so eingrenzen wie er will. Er kann auch verweigern ein Gerät auf Garantie zu reparieren. Der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch darauf. Man zahlt nicht dafür. Es ist eine Entgegenkommen des Herstellers.
So ausgedrückt finde ich das aber... wenigstens "arg mißverständlich", wenn nicht Quark.
Ja, der Hersteller kann Garantien eingrenzen und Garantiebedingungen frei bestimmen (im Rahmen dessen, was gesetzlich ohne Irreführung des Kunden möglich ist).
Aber:
Wenn ich das Gerät mit Apple-Garantie kaufe (wird ja auch beworben), dann habe ich natürlich Anspruch auf Garantieleistungen.
NeoSD schrieb:
Nein. Apple gibt eine Garantie und behält sich vor ein Gerät "vorbehaltlich einer Garantieprüfung" zu reparieren ( oder reparieren zu lassen)!
Wie möchtest Du eine freiwillige Leistung einklagen?
Es ist
keine freiwillige Leistung, sondern wird von Apple als Hersteller zugesichert.
Laut Apple-Garantie sind (Salopp gesagt) "selbst schuld"-Schäden nicht von der Garantie abgedeckt.
Logisch.
Das Gehäuse ist per se nicht davon ausgenommen.
Die Garantieprüfung dient lediglich der Feststellung, ob der Schaden eventuell durch fehlerhaften Gebrauch oder anderes verursacht wurde, also nicht mehr unter die Garantie fällt.
Dem Kunden steht es natürlich frei, da anderer Meinung zu sein.
Dann kann er einen Sachverständigen beauftragen, und eventuell auf Erfüllung der Garantieverpflichtung bestehen.
Finanziell gesehen lohnt das natürlich nicht.