Schwachmaten bei eBay... ich könnte Kotzen!

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Ach Leute, Ihr wollt doch nicht wirklich die Schwachmaten bei ebay in Schutz nehmen?! Denn so kommt es mir hier vor. Legitim ist also Eurer Meinung nach über ein Gerät mit geringem Defekt mit der Dampfwalze drüberzufahren und danch zu schreiben "ich bin kein Fachmann, keine Ahnung was kaputt ist".?

Ich sehe hier den Unterschied zwischen von selbst aufgetretenem Defekt, wo es legitim ist, dass der Verkäufer nicht weiss was mit dem Gerät los ist und mutwilliger Zerstörung. Bei ersterem obliegt es dem Käufer, ob er sich zutraut das zu reparieren, bei letzterem obliegt es dem Verkäufer genau zu beschreiben was er damit angestellt hat. Alles andere ist in meinen Augen Betrug und mutwillig.

Dass die Rechtslage das anders sieht und der Sparwahn unwissende immer wieder verleitet irreparablen Mist zu kaufen stelle ich hier ja gar nicht in Frage, aber die Käufer die von solchen Leuten durch unvollständige Fehlerbeschreibung übers Ohr gehauen werden als Idioten abzustempeln sehr wohl. Denn das macht diese Art von Betrug wieder legitim, da sie von der Allgemeinheit ja geduldet wird. Dass man rechtlich schlechte Karten hat ist klar, aber Ihr wollt mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass Ihr das ethisch vertretbar findet?!

EDIT: Ich meine hiermit PiaggioX8 und Fidefux
 
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Alter Schwede. Du kaufst ein Gerät das als Defekt deklariert ist und probst dann den Aufstand?
Hast wohl gedacht, du bekommst von einem Ahnungslosen ein Schnäppchen und kannst fette Beute machen.
Warum der Defekt ist spilet keine Rolle. Dr Verkäufer hat dich ja nicht betrogen, sondern dir ein defektes Gerät verkauft.
Hättest ja vorher nachfragen können, was defekt ist.
Entschuldige bitte, aber bevor DU hier den Aufstand probst hättest du dir mal die Mühe machen können die Auktion zu öffnen :)

Lass mich bitte die Beschreibung des Verkäufers zitieren: *räusper*
"Hallo, ich verkaufe ein Apple iMac 17 Zoll. Der iMac funktioniert nicht. Er geht nicht mehr An. Ich denke, dass es an einem Wackelkontakt liegt und deswegen nicht mehr An geht. Der iMac hat Gebrauchsspuren, wie auf den Bildern zusehen. Ich verkaufe es als Defekt an Bastler. Sonst so wie auf den Bildern.

Viel Spaß beim Bieten!!"


Kann man davon ausgehen, dass das Gerät irreparabel ist? Ja kann man! Aber bei der Beschreibung wäre es möglich, dass der Verkäufer keine Ahnung hat und das Teil an Bastler verkauft, die das Ding möglicherweise wieder in Gang bringen können. Er verkauft es ja Defekt an Bastler. (Habe ich auch schon gemacht, aber den Defekt so gut es ging beschrieben und nicht daran herumgepfuscht.)

Dass der Verkäufer oder jemand, der es ihm gegeben hat, das Gerät mutwillig mit absoluter, handwerklicher Inkompetenz zerstört hat, davon war absolut keine Rede. Klar. Das Gerät kann ein Totalschaden sein, aber die Beschreibung impliziert hier, dass das Gerät einfach nicht mehr an geht und nichts, ich wiederhole NICHTS daran verändert wurde. :)

Für mich erfüllt das den Tatbestand einer arglistigen Täuschung, weil das Gerät erfolglos versucht wurde zu reparieren, dabei noch mehr zerstört wurde und dies in der Beschreibung verschleiert wurde. Weil: Er geht ja nicht mehr an und es liegt vermutlich an einem Wackelkontakt. Verschwiegen wurden nur die Folter mit dem Schraubendreher, welcher mehrfach abgerutscht ist.
Ob es jetzt der Verkäufer war oder ob ihm das Gerät nur zum Verkauf übergeben und von einem Dritten so zugerichtet wurde steht aus.

Hätte der Verkäufer geschrieben dass ein "Freund" in vergeblich versucht hat zu reparieren sähe die ganze Auktion völlig anders aus, denn in diesem Fall kann man von einem Totalschaden ausgehen.

Aber wie immer ist das NUR MEINE Meinung! :)

EDIT: Zitat über die Arglistige Täuschung:
"Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

Neben der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung regelt der § 123 BGB auch die Anfechtung aufgrund einer widerrechtlichen Drohung."
 
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Ha - immer wieder lustig wenn Hohlbirnenkäufer sich darüber beklagen, wenn ihnen Schrott angedreht wird.

Ich habe auch schon defekte Geräte hekauft. Ich frage aber vorher nach, was defekt ist bzw.nicht mehr funktioniert und was der Käufer eventuell schon alles selbst probiert hat.
Bei der Bezeichnung "Defekt an Bastler" rchne ich mit allem. Und je nachdem wie sich der Verkäufer äussert, lasse ich einfach die Finger davon.

Genauso wenig habe ich mit Leuten kein Bedauern, die sich einen leeren Karton für zig 100 Euro andrehen lassen.
Habe ich auch schon hinbekommen. Eine OVP für 450.-€ verkauft. Obwohl in fetter grosser Rotschrift unübersehbar nur die Verpackung angeboten wurde. Aber als Auktion bei 20.-€ gestartet.
Nach dem Versand war das Geschrei natürlich gross. Hat ihm aber nichts geholfen. Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil.
Ich habe neulich hier übers Forum ein MBP 15" gekauft. Eigentlich ein Schnäppchen. Stellte sich beim Erhalt dann aber als unter aller Sau heraus. Kommunikation mit dem Verkäufer war - Null. Nichts desto trotz habe ich das Teil wieder auf Vordermann gebracht und jetzt ist es wieder ein technisch und optisch top Mac.

Bei einem 15.-€ Teil für einen schlachtreifen Mac, diskutiere ich aber nicht. Ausbauen was man noch brauchen kann umes zu verscherbeln und der Rest wandert ins Recycling.

Mal davon ab. ich bin sehr oft und regelmässig auf ebay unterwegs. Und in denallermeistenFällen erkenne ich schon an der Beschreibung ob da ein Windhund unterwegs ist. Und gerade mit Macs, wo ich schon über 30 Jahre Erfahrung habe kann ich sehr gut abschätzen was da auf einen zukommt.

Also noch mal: wer etwas kauft, das als defekt deklariert ist muss mit allem rechnen. Und der Gesetzgeber sieht das auch ganz eindeutig. Warum der Defekt besteht muss der Verkäufer nicht darlegen. Das Teil ist nicht funktionsfähig. Punkt.

Wer sich Trümmer vom Schrottplatzholt, hat nunmal auch ein gewisses Risiko.

Aber ja - es ist natürlich verlockend sich Macteile billigst irgendwo zusammen zu kaufen, daraus wieder einen funktionierenden Mac zu machen und ihn mit exorbitatnten Gewinn zu verkaufen.

Hätte das 15.-€ Teil funktioniert, hätte sich der TE gefreut wieder so einen Unwissenden über den Tisch gezogen zu haben.

Man stelle sich vor - ein Jammerthread über 15.-€. Hartz IV- oder Taschengeldempfänger?
Ansonsten empfhle ich eine Frusttherapie.

Und diesen Thread bitte in den Sandsackbereich verschieben. Dort gehört dieser Mimimi nämlich hin.
 
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Und der Gesetzgeber sieht das auch ganz eindeutig. Warum der Defekt besteht muss der Verkäufer nicht darlegen. Das Teil ist nicht funktionsfähig. Punkt.
Das stimmt wohl, aber in diesem Fall hat der Verkäufer den Defekt ja beschrieben - und das in einer Art die absolut nicht mit dem tatsächlichen Defekt vereinbar war.
Und genau das sieht der Gesetzgeber wiederum auch eindeutig ;)

Defekt ohne weitere Beschreibung wäre absolut korrekt gewesen, defekt mit absichtlich falscher Beschreibung ist allerdings eine Täuschung.
 
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Ich habe mir das ganze mal durchgelesen. Ich kenne den Themenersteller. Wenn er sowas schreibt dann geht es wirklich nicht um die 15 € sondern um das Prinzip.
Das solche Vollpfosten sowas verursachen grenzt schon an geistige umnachtung. Dann aber das Teil auch noch verkaufen ohne auf den Schaden den sie versacht haben hinzuweisen ist für mich Betrug.

Wenn ich mir dann aber die Äusserungen einiger MU hier in diesen Thema durchlese, geht mir die Hutschnur hoch. Es ist eine Bodenlose Frechheit jemanden auch zu unterstellen das er das Erworbene aufmöppeln will und gegen hohen Gewinn wieder an den Frau/Mann zu bringen.
Das ist für mich eine Beschuldigung die schon an einen Straftatbestand grenzt. Wenn ich an der Stelle vom TE wäre würde ich eine Anzeige einleiten.
Es wäre auch mal angebracht MU die solche Äusserungen tätigen zu bannen. Das ist nicht der Stil den man hier pflegen sollte.
 
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Also noch mal: wer etwas kauft, das als defekt deklariert ist muss mit allem rechnen. Und der Gesetzgeber sieht das auch ganz eindeutig. Warum der Defekt besteht muss der Verkäufer nicht darlegen. Das Teil ist nicht funktionsfähig. Punkt.
Tja, man sieht dass du von der Gesetzgebung keine Ahnung hast. Zum einem hast du natürlich recht, wenn etwas als Defekt deklariert ist ist das Teil nicht funktionsfähig und der Verkäufer muss den Defekt nicht darlegen. Wenn er aber den Defekt darlegt muss diese Darlegung auch korrekt sein. Und genau das ist hier nicht der Fall. Bevor du die Klappe so weit aufreißt solltest du dich mal informieren.
Wir können ja auch mal ein anderes Beispiel machen, einen beliebten Autovergleich. Verkaufen wir mal ein Auto mit der Beschreibung: Springt nicht mehr an, müssen bestimmt nur die Zündkerzen ausgetauscht werden. Für Bastler sicher keine Problem. Wir sagen aber mal nicht, dass wir schon am Auto rumgeschraubt haben und dadurch ein Motorschaden entstanden ist. Und das wird jetzt verkauft, alter Schwede da hat man Glück wenn man dafür nicht in den Bau wandert.
 
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Warum der Defekt besteht muss der Verkäufer nicht darlegen. Das Teil ist nicht funktionsfähig. Punkt.
Prinzipiell hast du Recht, aber wenn du schon hier mit der Rechtsprechung um dich wirfst dann zitiere ich Dir gerne NOCHMALS § 123 I BGB:

Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
Hallo, ich verkaufe ein Apple iMac 17 Zoll. Der iMac funktioniert nicht. Er geht nicht mehr An. Ich denke, dass es an einem Wackelkontakt liegt und deswegen nicht mehr An geht. Der iMac hat Gebrauchsspuren, wie auf den Bildern zusehen. Ich verkaufe es als Defekt an Bastler. Sonst so wie auf den Bildern

Der Verkäufer impliziert dass das Gerät einfach nur nicht angeht und er es deswegen verkauft weil er keine Ahnung hat.

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

In diesem Fall wurde seitens des Verkäufers verschwiegen, dass dieser sich am Gerät zu schaffen gemacht hat, er hat sogar die Bilder so gemacht, dass der deutlich verbogene Kühlkörper nicht ersichtlich war.

Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

Der Verkäufer wusste, dass er das Gerät möglicherweise beschädigt hat und dies bei der Artikelbeschreibung vertuscht. Hätte er von seinem erfolglosem Reparaturversuch geschrieben

Hier geht es nicht mehr um die Tatsache, dass der iMac 15 € gekostet hat oder der Artikel als defekt deklariert war, sondern es wurde bewusst ein Angebot erstellt, was mithilfe von Verschleierung die Abgabe einer Willenserklärung bewirkt hat. Dabei ist es auch egal, ob der Verkäufer den Mac so zugerichtet hat oder sein Kumpel. Da er das Angebot erstellt hat, ist er dafür verantwortlich.

Im Übrigen habe ich diesen Punkt jetzt doch mal mit meinem Vater besprochen, welcher vor seiner Pensionierung leitender Kriminalbeamter war. Er meinte dazu, dass es sich hier ebenfalls um arglistige Täuschung handelt, da das Gerät zwar defekt war, aber eben die Artikelbeschreibung eine Täuschung des Käufers ist. Hier besteht definitiv ein Straftatbestand.

Natürlich wird wegen 15 € niemand vor Gericht ziehen. Aber es geht hier einfach ums Prinzip.
 
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Und diesen Thread bitte in den Sandsackbereich verschieben. Dort gehört dieser Mimimi nämlich hin.
Ist das so?

Glaube ich nicht.

Weißt du, was ich ein bisschen respektlos finde? Pauschal einfach mal drüberzubügeln und wild um sich zu treten.

Wer ein bisschen Restempathie besitzt oder davon mal irgendwo gelesen hat, dem dürfte es - unabhängig von irgendwelchen Rechtslagen - nicht schwer fallen, ein bisschen Mitgefühl zu zeigen. Egal mit wem wann und wo.

Ich halte Menschen, die immer die Schuld bei anderen suchen und für alles einen logischen Plan haben (der in der Praxis übrigens nie funktioniert) für nicht besonders charakterstark.

Nach mir die Sintflut. Ich hab euch ja gewarnt. Wie kann man so blöd sein. Muss man doch wissen. Ist doch vollkommen klar.

Das zieht sich durch alle Lebensbereiche und bis hin zu Spitzenpositionen in Wirtschaft und Verwaltung: Menschen, die so denken sind oft nicht in der Lage, selbst Verantwortung zu übernehmen.

Könnten sie das, könnten sie das auch ungeachtet der objektiven Umstände für das mögliche Unglück anderer.

Vielleicht gehst du mal in dich und überdenkst deine soziale Einstellung. Falls nicht ist das deine Privatsache. Dann sollte es aber auch Privatsache bleiben und du kannst diesen Thread unkommentiert lassen und musst den anderen Usern nicht den Stinkstiefel ins Gesicht drücken.

Sei mal etwas konstruktiver. Wir sitzen hier doch letztlich alle in einem Boot und haben schon genug darunter zu leiden, dass Greg F. auf der Bühne eines Weltkonzerns steht und wie ein Huhn gackert. :hehehe:

Also.. :hug: ;)
 
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Danke Pümpel für diese netten Worte, wird nach meiner Erfahrungen diversen anderen Themen mit selbigem MU nicht viel nützen.
Der ist resistent gegen sollte netten Worte.
 
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Sind wir nicht alle ein bisschen merkbefreit? :hehehe:

Gut.. Moderatoren nicht. Die spielen in derselben Liga wie Einhörner und Halbgötter. Sind also praktisch fehlerfrei und glitzern in der Sonne. :Pah:
 
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SIe glitzern in der Sonne? Also seid ihr eigentlich Neumoderne Vampire? :p
 
Klar. Wir ernähren uns vom Blut unschuldiger Macuser. :hehehe:

Aber.. pssst. :suspect:
 
Hier ist er
 

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Du meinst, das Mädel ist noch unschuldig? :hehehe:
 
Tja, man sieht dass du von der Gesetzgebung keine Ahnung hast. Zum einem hast du natürlich recht, wenn etwas als Defekt deklariert ist ist das Teil nicht funktionsfähig und der Verkäufer muss den Defekt nicht darlegen. Wenn er aber den Defekt darlegt muss diese Darlegung auch korrekt sein. Und genau das ist hier nicht der Fall. Bevor du die Klappe so weit aufreißt solltest du dich mal informieren.
Wir können ja auch mal ein anderes Beispiel machen, einen beliebten Autovergleich. Verkaufen wir mal ein Auto mit der Beschreibung: Springt nicht mehr an, müssen bestimmt nur die Zündkerzen ausgetauscht werden. Für Bastler sicher keine Problem. Wir sagen aber mal nicht, dass wir schon am Auto rumgeschraubt haben und dadurch ein Motorschaden entstanden ist. Und das wird jetzt verkauft, alter Schwede da hat man Glück wenn man dafür nicht in den Bau wandert.

Mein Gott - wenn ihr Rechtsexperten so sicher seit, dann empfehlt dem TE doch zu klagen und ihr legt alle zusammen um das zu finazieren.

Ich weiss zu 100% was dabei rauskommt - nothing.

Grösstes Problem: Ihr müsst dem Verkäufer erst mal nachweisen können, dass er diesen Schaden überhaupt selbst verursacht hat. Vielleicht hat der gar nichts davon gewusst, weil er einfach keine Ahnung von dem Zeug hat.

Mit diesem Thread ist wieder einmal schön bewiesen, dass der Mensch ein Feindbild braucht. Wenn man weis wo der Feind steht, dann hat der Tag auch Struktur.

Also verklagt diesen Verbrecher. Handelt und heult hier nicht einen Thread mit euren Mimosen, Phantasien und Wunschträumen voll.

So ein albernes Kasperlestheater hier......
 
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