In SCHUFA-Scores gehen standardmäßig keine Daten dazu ein, ob es sich um eine „gute“ oder „weniger gute“ Wohngegend handelt. Informationen z. B. zu Wohnvierteln mit Hinweisen auf Nationalitäten, Alter der Bewohner, Anteil von Familien oder ähnliche soziodemografische Daten werden von uns nicht erfasst und fließen auch nicht in unsere Scores ein. Dies wird fälschlicherweise in der Öffentlichkeit manchmal so dargestellt, weil andere Unternehmen Informationen dieser Art zur Scoreberechnung verwenden. Die SCHUFA ist aufgrund ihrer umfassenden Datenbasis (positive und negative Informationen) die einzige Auskunftei, die standardmäßig mit personenbezogenen und kreditrelevanten Informationen Scores berechnen kann und auf die Nutzung von Anschriftendaten verzichtet. SCHUFA-Standardscores für Verbraucher basieren ausschließlich auf den Informationen, die Sie auch in Ihrer SCHUFA-Auskunft sehen können. Auf Wunsch von Vertragspartnern können in individuellen Lösungen aber auch Anschriftendaten enthalten sein. Die Verwendung solcher Informationen ist mit gewissen Einschränkungen (z. B. Information und deren Dokumentation) durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 01. April 2010 ausdrücklich erlaubt worden. Sie können insbesondere dann hilfreich sein, wenn wenige oder keine weiteren personenbezogenen Daten vorliegen.