Rechtsschutz für Selbstständige

Hm, also ich versteh das auch nicht....würde auch den RA wechseln - könnte im Endeffekt mehr rausspringen, denn die privaten Inkassos sind doch auch teuer, oder? wie geht das? über provision? ist das nicht (fast) die selbe milchmädchenrechnung wie mit dem RA?
 
Vieleicht auch ne Frage des Richters? Wenn der nix rafft, oder raffen will, da völlig überarbeitet und desinteressiert was machste da, nix machste da!
Wir haben mit ReA, Zeugen, Gutachten, dem Schriftverkehr usw. dem Richter trozdem nicht begreiflich machen können das Geistige Arbeit auch Geld kostet, der sah immer nur Buchbare Ausgaben - wie Fremdkosten. Und ich buche das nicht unter Pech ab, dafür war das zu teuer.
 
Ein Inkassobüro hat keine Gebürenverordnung, soll heissen, was Du denen-wie bezahlst kannst man Aushandeln, 1. Riesevorteil meines Erachtens.
2. VIIIIIEEEEELLLLLL Schneller, bei uns im Pott kannste schon mal locker 12 Monate auf den Prozess warten, und wenn du alleine die MwSt der Forderung zwischenfinanzieren musst... (brauch ich wohl nicht weiter austretten)
 
Aber wenn das inkasso büro scheitert, geht es doch auch wieder nur über den rechtsweg, oder? dann haste ja doppelte kosten oder versteh ich was falsch? und musst ja trotzdem zwischenfinanzieren........
 
Pixelpraxis schrieb:
Ein Inkassobüro hat keine Gebürenverordnung, soll heissen, was Du denen-wie bezahlst kannst man Aushandeln, 1. Riesevorteil meines Erachtens.
2. VIIIIIEEEEELLLLLL Schneller, bei uns im Pott kannste schon mal locker 12 Monate auf den Prozess warten, und wenn du alleine die MwSt der Forderung zwischenfinanzieren musst... (brauch ich wohl nicht weiter austretten)
Hast du denn erfahrung damit?
 
Klar funzt das mit Inkasso nicht bei Globalplayern, (war ja "NUR" nen 20.000.- Auftrag) aber bei Inhaber geführten Ex-Kunden kann ich das empfehlen.
Inkasso hier im Pott ist nicht wirklich teuer und ich habe so die besseren Erfahrungen gemacht. Erstaunlich wie schnell Leuts reagieren, wenn große schwarz gekleidete Männer böse gucken!
Wenn das nicht funzt, bleibt natürlich nix ausser dem Gericht. (Ausserdem kann man die Inkasso Leutz als zeichen des Versuchs einer Gütlichen Einigung Ansehen! ;-) )
 
Also bei allem was ich da jetzt rauslese sind wir Freiberufler also auf uns allein gestellt. Da ist es wohl kein Wunder, dass Firmen meinen Sie hätten leichtes Spiel uns um die Rechnungen zu prellen. Bei privaten Kunden mag so ein Inkassoschreiben ja Eindruck schinden, aber nicht bei Firmen bei denen es zur Geschäftspolitik gehört Rechnungen nicht oder im besseren Fall sehr spät zu bezahlen. Bei der Firma mit der ich es gerade zu tun habe handelt es sich leider um den Fall "wir zahlen nicht, weil ich uns eh keiner was kann". Hab das leider nur erst sehr spät gemerkt. Für solche Fälle wäre ein RSV schon gut gewesen. In anderen Fällen renne ich ja auch nicht direkt zum Anwalt sondern versuche das zunächst gütlich zu klären. Manchmal hat man aber eben keine andere Möglichkeit.
 
EINEN GRUNDSÄTZLICHEN TIP HAB ICH NOCH:
Lasst euch den Auftrag vom Kunden bestätigen! Schriftlich! Umgekehrt, soll heissen dem Kunden den Auftrag bestätigen ist (fast komplett) Sinnlos!
 
Umgekehrt, soll heissen dem Kunden den Auftrag bestätigen ist (fast komplett) Sinnlos![/QUOTE]
Bahnhof!!!!:confused: was meinst du? also ich habe jeden vertrag zweimal und paraphieren lassen, da macht der kunde und du später mal nichts mit falsch und hat immer bestand! es fängt ja wohl keiner ohne schriftliches übereinkommen an zu arbeiten oder?
 
ne klar, Werksverträge sind in unser Branche völlig unüblich!
 
Hat doch damit nichts zu tun! Also ich würde meinen Werkvertrag immer mit einem Urheberrechtsvertrag koppeln (geistiges eigentum deinerseits!) und auch die nutzungsrechte festlegen oder das Übertragungsrecht bei angemessener Bezahlung - und paraphieren lassen kannst du immer! Ausserdem hab ich eigentlich nur deinen Satz nicht verstanden.....
 
Also: Werksvertrag bedeutet das Kunde zu Dir sagt, machen Sie mal XY, daraufhin kannst Du Ihm Schreiben was Du willst, wollte darauf hinaus das der Kunde bei Dir bestellt. Die oft übliche Vorgehensweise seinem Kunden die Arbeiten XY zu bestätigen kann man sich schenken. (nach meiner Erfahrung - bin halt geschädigter und kein RA) Was dann Inhalt der bestellung Angeht Urheberrecht, Nutzungsrecht etc. ist nochmal was ganz anderes.
 
Pixelpraxis schrieb:
Vieleicht auch ne Frage des Richters? Wenn der nix rafft, oder raffen will, da völlig überarbeitet und desinteressiert was machste da, nix machste da!
Wir haben mit ReA, Zeugen, Gutachten, dem Schriftverkehr usw. dem Richter trozdem nicht begreiflich machen können das Geistige Arbeit auch Geld kostet, der sah immer nur Buchbare Ausgaben - wie Fremdkosten. Und ich buche das nicht unter Pech ab, dafür war das zu teuer.

wir reden nicht von dem Selben Thema:
Du redest von urheberrecht
ich rede von nicht bezahlten Rechnungen

und natürlich ist der Richter am Ende immer Schuld.....:rolleyes:
wenn er nichts rafft. Dein Anwalt ist Schuld. Entweder hätte er Dir gleich vom Prozeß abraten müssen,weil keine Aussicht auf Erfolg oder sich selber vileleicht besser in das Thema einarbeiten müssen.

Das ist ja was ich meine : Anwälte sind meist auf etwas spezialisiert.
Und wenn ich einen Urherberrechtsprozeß führe nehme ich mir einen der daran firm ist, der das nicht zum ersten mal macht.
Und bei Zivlirecht nehme ich eben einen anderen, und nicht den Medienrechts anwalt. Ist eben wie bei den Ärzten: Ärzte sind alle, aber
jeder hat sein Fachgebiet.
 
volksmac schrieb:
wir reden nicht von dem Selben Thema:
Du redest von urheberrecht
ich rede von nicht bezahlten Rechnungen

Wo bitte rede ich den von Urheberrecht??? habe bereits in posts davor geschrieben das Nutzungsrecht, Urheberrechte, etc nochmal was anderes sind.
Natürlich ist der Richter schuld, oder wer spricht den Schuldspruch? (oder auch nicht) ist aber eigentlich auch egal wer schuld ist ob Anwalt oder Richter, lohnen tut es sich nicht immer vor gericht zu gehen! Und (wie bereits mehrfach angezeigt) meiner Meinung nach lohnt es nicht, oder erst als weitere Maßnahme.
Natürlich habe ich einen Fachanwalt mit dem Job betraut, das ist aber weder ne garantie, noch billiger! Und wenn der Richter nicht einsehen will das eine Corporate Design erstellung länger als 2 Stunden dauert, (weil sein Sohn das Abi-Abschluss Logo ja auch in 2 stunden fertig hatte) was dann?
Die einschätzung der Vergütung geistiger Arbeit liegt im ermessen des Gerichts - ergo Richter. (und wie auch schon bereits geschrieben, gab es bei meinem Fall sogar nen Gutachten)
 
@pixelpraxis:
Deine Erfahrungen zur Unterscheidung zwischen Anwalt und Inkassounternehmen sind schlicht falsch !

Das Inkassounternehmen macht nichts anderes, als ein Anwalt: es schreibt den Schuldner an und wenn dieser nicht zahlt ... dann wird ein Anwalt des Inkassounternehmens beauftragt, der Forderung geltend macht. Der Unterschied zu einer sofortigen Beauftragung eines Anwalts liegt darin, dass die Kosten eines Inkassounternehmens in den meisten Fällen NICHT erstattungsfähig sind. Die Kosten des Anwalts bei einem obsiegenden Prozess indes schon.

Deine negative Erfahrung mit dem Vergleich und den dann entstandenen Kosten wäre bei der Einschaltung eines Inkassounternehmens auch erfolgt. Zusätzlich hättest Du auch die Kosten des Inkasso tragen müssen. Diese leidliche Erfahrung haben viele meiner Mandanten gemacht und letztlich kamen sie alle wieder zu mir zurück.
 
MEINE ERFAHRUNGEN SIND SCHLICHT ERLEBT! WAS IST AN ERLEBTEM FALSCH??? DAS ES NICHT DEINER MEINUNG ENTSPRICHT?

Dann grtuliere ich Dir dazu ein sehr guter Anwalt zu sein.

Allerdings habe ich mein Geld per Inkasso auch ohne Gericht bekommen (ok 2 mal, aber besser als 2 instanzen die genausoviel kosten wie sie bringen) und wie ich schon sagte kann ich mit Inkasso ausmachen was ich will. eben keine Gebürenordnug.
Sind halt verschiedene sichtweisen und ich will auch nicht alle Anwälte und Richter über einen Kamm scheren, aber es kann halt auch anders gehen.
 
Danke, das wollte ich zumindest hören! War nur recht irritiert, weil ich dachte, dann wird doch jeder zu einem Inkassounternehmen gehen....toi, toi, toi für alle mit Rechtsschwierigkeiten. Ich mache es wie immer: Werksvertrag, Urheberreglung und Nutzungrecht, dazu die beanschlagte Arbeitszeit plus Reglung für Überstunden, Mehrarbeit etc... - hat immer hingehauen - selbst vor Gericht....
 
@Pixelpraxis:
Will dir nicht zu nahe treten, aber du sscheinst gerade der einzige zu sein, der sehr gereizt auf andere Meinungen reagiert....schade....
 
Pixelpraxis schrieb:
MEINE ERFAHRUNGEN SIND SCHLICHT ERLEBT! WAS IST AN ERLEBTEM FALSCH??? DAS ES NICHT DEINER MEINUNG ENTSPRICHT?

Dann grtuliere ich Dir dazu ein sehr guter Anwalt zu sein.

Allerdings habe ich mein Geld per Inkasso auch ohne Gericht bekommen (ok 2 mal, aber besser als 2 instanzen die genausoviel kosten wie sie bringen) und wie ich schon sagte kann ich mit Inkasso ausmachen was ich will. eben keine Gebürenordnug.
Sind halt verschiedene sichtweisen und ich will auch nicht alle Anwälte und Richter über einen Kamm scheren, aber es kann halt auch anders gehen.

Deine Erfolge mit einem Inkassounternehmen begründen sich darauf, dass der Schuldner bei einem Schreiben des Inkassounternehmens gezahlt hat. Das hätte er allerdings auch bei EINEM Schreiben eines Anwalts getan und dazu hätte er die Kosten des Anwalts tragen MÜSSEN. Der Umstand, dass er die Kosten des Inkassounternehmens freiwillig gezahlt hat, ist nett - jedoch nicht verbindlich.

In dem anderen von Dir geschilderten Fall hätte der Schuldner sich sicherlich auch nicht von einem Inkassounternehmen beeindrucken lassen. Dann wäre der Weg eingetreten, den ich bereits oben geschildert habe und Du hättest die Kosten des Anwalts UND des Inkassounternehmens (entsprechend anteilig des Vergleichs) tragen müssen.

So läuft das Spiel, deshalb sind Deine Erfahrungen sehr persönlich und in keinem Fall verallgemeinerbar. Darüber hinaus muss es auch einen Grund gegeben haben, warum Du einem Vergleich zugestimmt hast. Denn hätte die Gegenseite mit ihren Einwendungen Dir keinen Anlass gegeben, einem Vergleich zuzustimmen, wäre es auch nicht zu der von Dir genannten Kostenfolge gekommen. Dein Anwalt (und auch Du) hätte einem Vergleich nicht zugestimmt und es wäre zu einem Urteil gekommen, in welchem Du obsiegt hättest und die Kosten der Gegenseite auferlegt worden wären.

Der Umstand, dass es zu einem Vergleich kam, zeigt zumindest, dass die Einwendungen der Gegenseite nicht völliger Unsinn gewesen sein können. Das Gleiche wäre dann eingetreten, wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden wäre, denn bei einem Streitwert von über EUR 5.000,00 hätte sowieso ein Anwalt das Verfahren führen müssen. Der von Dir behauptete Vorteil der Einschaltung eines Inkassounternehmens wäre dann nicht eingetreten und die Kosten des Anwalts UND Inkassounternehmen wären angefallen. Sei daher froh, dass Du "nur" einen Anwalt hattest.
 
Berufliche Rechtschutzversicherungen kosten soviel, weil die Leistungen so hoch sind. Grundsätzlich braucht man daher eher eine teure Versicherung als eine billige. Es gibt schon einen Grund, weshalb alle eine Krankenversicherung haben, obwohl oder besser gerade weil sie soviel kostet.

Allerdings muss man auch genau hinschauen, ob sie überhaupt leistet. Eine Versicherung übernimmt nicht das unternehmerische Risiko, daher ist bei Inkassoklagen, um unbezahlte Rechnungen einzutreiben, nicht zwangsweise eine Deckung der Versicherung gegeben.
 
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