Pixelpraxis schrieb:
MEINE ERFAHRUNGEN SIND SCHLICHT ERLEBT! WAS IST AN ERLEBTEM FALSCH??? DAS ES NICHT DEINER MEINUNG ENTSPRICHT?
Dann grtuliere ich Dir dazu ein sehr guter Anwalt zu sein.
Allerdings habe ich mein Geld per Inkasso auch ohne Gericht bekommen (ok 2 mal, aber besser als 2 instanzen die genausoviel kosten wie sie bringen) und wie ich schon sagte kann ich mit Inkasso ausmachen was ich will. eben keine Gebürenordnug.
Sind halt verschiedene sichtweisen und ich will auch nicht alle Anwälte und Richter über einen Kamm scheren, aber es kann halt auch anders gehen.
Deine Erfolge mit einem Inkassounternehmen begründen sich darauf, dass der Schuldner bei einem Schreiben des Inkassounternehmens gezahlt hat. Das hätte er allerdings auch bei EINEM Schreiben eines Anwalts getan und dazu hätte er die Kosten des Anwalts tragen MÜSSEN. Der Umstand, dass er die Kosten des Inkassounternehmens freiwillig gezahlt hat, ist nett - jedoch nicht verbindlich.
In dem anderen von Dir geschilderten Fall hätte der Schuldner sich sicherlich auch nicht von einem Inkassounternehmen beeindrucken lassen. Dann wäre der Weg eingetreten, den ich bereits oben geschildert habe und Du hättest die Kosten des Anwalts UND des Inkassounternehmens (entsprechend anteilig des Vergleichs) tragen müssen.
So läuft das Spiel, deshalb sind Deine Erfahrungen sehr persönlich und in keinem Fall verallgemeinerbar. Darüber hinaus muss es auch einen Grund gegeben haben, warum Du einem Vergleich zugestimmt hast. Denn hätte die Gegenseite mit ihren Einwendungen Dir keinen Anlass gegeben, einem Vergleich zuzustimmen, wäre es auch nicht zu der von Dir genannten Kostenfolge gekommen. Dein Anwalt (und auch Du) hätte einem Vergleich nicht zugestimmt und es wäre zu einem Urteil gekommen, in welchem Du obsiegt hättest und die Kosten der Gegenseite auferlegt worden wären.
Der Umstand, dass es zu einem Vergleich kam, zeigt zumindest, dass die Einwendungen der Gegenseite nicht völliger Unsinn gewesen sein können. Das Gleiche wäre dann eingetreten, wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden wäre, denn bei einem Streitwert von über EUR 5.000,00 hätte sowieso ein Anwalt das Verfahren führen müssen. Der von Dir behauptete Vorteil der Einschaltung eines Inkassounternehmens wäre dann nicht eingetreten und die Kosten des Anwalts UND Inkassounternehmen wären angefallen. Sei daher froh, dass Du "nur" einen Anwalt hattest.