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Ich habe für eine Kunden Homepage das Ortseingangsschild des Kundenstandorts fotografiert. Bestehen für solch ein Schild irgentwelche Rechte, wodurch es eher besser ist es nicht online zu stellen?
hab den paragraphen nicht im kopf, aber etwas das sich frei zugänglich im öffentlichen raum befindet, wie gebäude, bäume, oder schilder kann man ohne bedenken fotografieren und benutzen
Da ein Ortsschild keine temporäre Installation ist, sondern eine Dauerinstallation sollte es, solange von öffentlichem Raum einsehbar, keine Probleme geben.
Es geht da ja nicht einmal und Schilder von München oder Berlin. Es handelt sich um ein Schild von einem Nest mit 250 Einwohnern.
Aber da ja im Internet munter und fröhlich abgemahnt wird, bin ich halt vorsichtig.
Ich denke mal auf Grund der Panoramafreiheit (§ 54 Abs. 1 Z 5 UrhG bzw. §59 UrhG in Deutschland) dürfte es keinerlei Probleme mit dem Fotografieren des Ortsschildes geben.
Der entsprechende Paragraph dürfte wohl § 59 UrhG sein, welcher es im Ergebnis gestattet, Fotos von Werken an öffentlichen Plätzen (dies dürfte auf das Ortssschild vermutlich zutreffen) aufzunehmen und zu verbreiten.